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Staatsbürgerschaft ohne B1 (Gelesen: 938 mal)
Themen Beschreibung: Ehepartner Aufenthaltstitel
helpplease
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i4a rocks!


Beiträge: 43

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsbürgerschaft ohne B1
15.05.2025 um 15:34:59
 
Hallo zusammen!

Wir haben Fragen zum Aufenthalt meines Mannes, nach Auslaufen des jetzigen Aufenthaltstitels. Das wäre 2027.

Mein Mann macht ja gerade einen Integrationskurs und arbeitet nebenbei Vollzeit. Mit viel Glück steht ihm auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Aussicht.

Er spricht mittlerweile (er ist ja 1.5 Jahr circa nun da) wohl ein bisschen Deutsch. Er kann sich im Alltag und auf der Arbeit gut verständigen.

Im Deutschkurs hat er das Niveau A1 erreicht, aber scheint Probleme zu haben, über dieses Niveau hinaus zu kommen.
Im Sprechen sei er einer der besten des Kurses, aber das schreiben und lesen fällt ihm sehr schwer.

Nun ist er sehr frustriert davon und sieht seine Träume gefährdet, eine Staatsbürgerschaft nach den 3 Jahren wenn sein jetziger Aufenthalt ausläuft, zu beantragen. Ich selber denke, er kann bis 2027 A2 erreichen.

Im Internet steht ja, dass man für die Einbürgerung B1 benötigt, aber auch, dass es Ausnahmen gibt.

Ein Ehrenamt auszuführen soll ja auch helfen.

Welche Möglichkeiten gibt es, dass er trotz fehlendem B1 die Staatsbürgerschaft beantragen kann ?
Falls das nicht ohne B1 geht, welche Möglichkeiten für Aufenthaltstitel gibt es, die ihm einen längeren Aufenthalt geben können?
Ich weiß, dass der Aufenthalt nach den ersten drei Jahren oft nur um 1 Jahr verlängert wird. Das ist natürlich sehr wenig.

Wie können wir unser Chancen verbessern?
Macht es Sinn, dass er sich deswegen eine ehrenamtliche Beschäftigung sucht?
Hilft der unbefristete Arbeitsvertrag?
Würde er auch nur 1 Jahr Verlängerung bekommen, wenn wir ein Kind hätten?

Wir freuen uns sehr über jede Antwort und Einschätzung!
Vielen Dank im Voraus!

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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 673

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 15.05.2025 um 16:08:17
 
Es gibt nur sehr beschränkte Ausnahmen vom B1. Nach deinen Schilderungen qualifiziert sich dein Mann von keiner davon, deshalb gehe ich da nicht näher drauf ein.

Die Ausübung eines Ehrenamtes hat darauf überhaupt keinen Einfluss.

Im Zweifel muss er halt warten bis er das B1 Niveau erreicht. Wo ist das Problem, dass das vllt. länger dauert als sein jetziger AE gültig ist?

Mal als kleinen Denkanstoß. Im Standardfall ist die Einbürgerung nach 5 Jahren erst möglich. Also sagt der Gesetzgeber im Grunde, dass der Ausländer innerhalb dieser 5 Jahre B1-Niveau erreichen soll. Dass dein Mann nach 1,5 Jahren noch nicht auf diesem Niveau ist ist im völlig normalen Rahmen. Nach so kurzer Zeit überhaupt zu denken, dass er es schwer haben wird über das jetzige Level zu kommen...ich weiß nicht. Was erwartet ihr? Eine neue Sprache lernen ist halt aufwändig, ist anstrengend und dauert eben lange. Ist völlig normal, dass man nicht super schnell auf einmal die Sprache beherrscht.
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Skaisa
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #2 - 16.05.2025 um 07:50:13
 
Für eine Einbürgerung nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes im Inland benötigt man Sprachkenntnisse mit einem Niveau von mindestens C1 sowie herausragende berufliche oder schulische Leistungen oder den Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 673

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 16.05.2025 um 08:13:06
 
Skaisa schrieb am 16.05.2025 um 07:50:13:
Für eine Einbürgerung nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes im Inland benötigt man Sprachkenntnisse mit einem Niveau von mindestens C1 sowie herausragende berufliche oder schulische Leistungen oder den Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit.


Nicht wenn man einen deutschen Ehepartner hat
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Skaisa
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #4 - 16.05.2025 um 08:23:08
 
Ich hatte nicht gelesen, dass die Fragestellerin Deutsche ist, aber ja, dann reichen drei Jahre.

B1 wird trotzdem benötigt und der Einbürgerungstest auch.
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