Hallo zusammen!
Wir haben Fragen zum Aufenthalt meines Mannes, nach Auslaufen des jetzigen Aufenthaltstitels. Das wäre 2027.
Mein Mann macht ja gerade einen Integrationskurs und arbeitet nebenbei Vollzeit. Mit viel Glück steht ihm auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Aussicht.
Er spricht mittlerweile (er ist ja 1.5 Jahr circa nun da) wohl ein bisschen Deutsch. Er kann sich im Alltag und auf der Arbeit gut verständigen.
Im Deutschkurs hat er das Niveau
A1 erreicht, aber scheint Probleme zu haben, über dieses Niveau hinaus zu kommen.
Im Sprechen sei er einer der besten des Kurses, aber das schreiben und lesen fällt ihm sehr schwer.
Nun ist er sehr frustriert davon und sieht seine Träume gefährdet, eine Staatsbürgerschaft nach den 3 Jahren wenn sein jetziger Aufenthalt ausläuft, zu beantragen. Ich selber denke, er kann bis 2027 A2 erreichen.
Im Internet steht ja, dass man für die Einbürgerung
B1 benötigt, aber auch, dass es Ausnahmen gibt.
Ein Ehrenamt auszuführen soll ja auch helfen.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass er trotz fehlendem
B1 die Staatsbürgerschaft beantragen kann ?
Falls das nicht ohne
B1 geht, welche Möglichkeiten für Aufenthaltstitel gibt es, die ihm einen längeren Aufenthalt geben können?
Ich weiß, dass der Aufenthalt nach den ersten drei Jahren oft nur um 1 Jahr verlängert wird. Das ist natürlich sehr wenig.
Wie können wir unser Chancen verbessern?
Macht es Sinn, dass er sich deswegen eine ehrenamtliche Beschäftigung sucht?
Hilft der unbefristete Arbeitsvertrag?
Würde er auch nur 1 Jahr Verlängerung bekommen, wenn wir ein Kind hätten?
Wir freuen uns sehr über jede Antwort und Einschätzung!
Vielen Dank im Voraus!