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Reisen in andere Schengenstaaten mit Heiratsvisum? (Gelesen: 572 mal)
Pinokchu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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13.05.2025 um 16:51:53
 
Hallo,

meiner Verlobte erhält in Kürze ihr Visum, es wird ein Nationales Visum Typ D.

Wir haben vor ein paar Tage nach Ihrer Ankunft in die Niederlande und Belgien zu reisen, da wir an der Grenze wohnen. Außerdem wollen wir in 2 Monaten nach Grienchenland Urlaub machen.

Dürfen wir mit diesem Visa ins Schengener Ausland? Hat da jemand persönliche Erfahrung mit der gleichen Situation?

LG
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reinhard
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Antwort #1 - 13.05.2025 um 17:03:14
 
Normalerweise ja.

Sie erkennt das auch daran, dass bei der Einreise "mult" steht. Sie darf aus ihrem Land, dann aber auch aus den Niederlanden und aus Belgien und aus Griechenland einreisen. Mult = sooft sie will.

Sie sollte trotzdem direkt nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Petersburger
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Antwort #2 - 14.05.2025 um 07:42:42
 
Die Unterscheidung MULT/1x bei nationalen Visa ist (hoffentlich) eine akademische.

Ursprünglich waren nationale Visa tatsächlich nur gültig für den Ausstellerstaat und gestatteten die Einreise in und die Durchreise durch andere Schengen-Staaten nur zum Transit in den Ausstellerstaat.

Sollte das Visum auch Reiseberechtigungen in andere Schengen-Staaten vermitteln, wurde es als Visum Typ "D+C" ausgestellt.

Dann wurde dieser Visumtyp abgeschafft und alle nationalen Visa vermitteln dieselben Reiseberechtigungen innerhalb der Schengen-Staaten wie es Aufenthaltserlaubnisse tun.

Die Angabe für die Anzahl der Einreise soll daher immer MULT sein, sie meint, wie bei den Schengen-Visa auch, die Anzahl zulässiger Einreisen über die Schengen-Außengrenzen.

@TS
Sollte im Visum nicht MULT eingetragen sein, sofort die Visastelle darauf hinweisen und die Korrektur dieses Versehens veranlassen!
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roseforest
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Antwort #3 - 14.05.2025 um 10:34:52
 
Was oft irritiert. Bei "gültig für" steht bei einem nationalen Visum nicht "Schengen Staaten" sondern "Deutschland". Trotzdem darf sie bis zum Ablaufdatum innerhalb Schengen reisen.

Die Aufenthaltserlaubnis muss nach der Hochzeit und vor Ablauf des Visums beantragt werden.

Daher "direkt nach Einreise" halte ich hier für nicht richtig. Was sie aber "direkt" nach Einreise machen muss ist die Wohnsitzanmeldung.

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lottchen
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Antwort #4 - 14.05.2025 um 11:04:20
 
roseforest schrieb am 14.05.2025 um 10:34:52:
Was sie aber "direkt" nach Einreise machen muss ist die Wohnsitzanmeldung. 

Das muss sie erst nach der Hochzeit machen (die ja offenbar erst in D stattfinden soll) und vor/gleichzeitig Beantragung der AE.
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roseforest
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Antwort #5 - 14.05.2025 um 11:19:55
 
Sehe ich eig nicht so, denn

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Wohnung ist ja bezogen mit Einreise.
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lottchen
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Antwort #6 - 14.05.2025 um 11:24:19
 
Nein, nach Einreise ist sie erst mal nur zu Besuch. Wenn sie z.B. nicht heiratet und wieder ausreist während der Visumsgültigkeit - warum sollte sie da einen Wohnsitz in D nehmen?
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roseforest
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Antwort #7 - 14.05.2025 um 11:44:24
 
Sehe ich anders, das nationale Visum ist kein "Besuchervisum".. und im Meldegesetzt steht "Wohnung bezieht".

Wenn die Person natürlich erstmal einen Monat vor der Hochzeit im Schengen Gebiet Urlaub macht, dann erst in die Wohnung des Verlobten einzieht und dann heiratet ist es  was anderes .
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Aras
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Antwort #8 - 14.05.2025 um 13:22:28
 
Man meldet sich an, sobald man eine Wohnung bezieht. Mit Bezug ist nicht jede willkürliche Übernachtung gemeint, sondern wenn der Wille besteht, den eigenen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung zu verlagern und auch umsetzt (meine Definition).

Reist die Verlobte nach Deutschland ein, dann können wir ja davon ausgehen, dass sie mit dem Willen kommt den Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung zu verlagern und nicht nur zu Gast ist.

Zumal man ja gerade bei dem D-Visum angegeben hat, nach Deutschland zu kommen um die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem TE zu begründen.

Also innerhalb der zwei Wochen anmelden.

Das gültig für "Deutschland" macht insoweit Sinn, da das D-Visum ein längerfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland vermittelt. Also gerade nicht 90 Tage je 180 Tage, sondern "open end". Würde man Gültigkeit für den gesamten Schengenraum drauf schreiben, würde es bedeuten, dass man im gesamten Schengenraum ein Aufenthaltsrecht hätte. Geht ja nicht.

https://www.consilium.europa.eu/prado/en/DEU-CO-06001/index.html

Nicht verwirren lassen. Dort steht C-Visa, aber das C basiert nicht auf den Visa-Kategorien der VO (EG) 810/2009 sondern auf die Dokumenten-Kategorien im PRADO.


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 14.05.2025 um 15:08:08
 
Aras schrieb am 14.05.2025 um 13:22:28:
Man meldet sich an, sobald man eine Wohnung bezieht. Mit Bezug ist nicht jede willkürliche Übernachtung gemeint, sondern wenn der Wille besteht, den eigenen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung zu verlagern und auch umsetzt (meine Definition).

Reist die Verlobte nach Deutschland ein, dann können wir ja davon ausgehen, dass sie mit dem Willen kommt den Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung zu verlagern und nicht nur zu Gast ist.

Zumal man ja gerade bei dem D-Visum angegeben hat, nach Deutschland zu kommen um die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem TE zu begründen.

Also innerhalb der zwei Wochen anmelden.

Das gültig für "Deutschland" macht insoweit Sinn, da das D-Visum ein längerfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland vermittelt. Also gerade nicht 90 Tage je 180 Tage, sondern "open end". Würde man Gültigkeit für den gesamten Schengenraum drauf schreiben, würde es bedeuten, dass man im gesamten Schengenraum ein Aufenthaltsrecht hätte. Geht ja nicht.

https://www.consilium.europa.eu/prado/en/DEU-CO-06001/index.html

Nicht verwirren lassen. Dort steht C-Visa, aber das C basiert nicht auf den Visa-Kategorien der VO (EG) 810/2009 sondern auf die Dokumenten-Kategorien im PRADO.




So ist es. aras und Roseforest sind hier richtig! Anmelden nach Einreise zum Daueraufenthalt und nicht erst nach Hochzeit! Habe ich gerade mit einem Freund durch
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Antwort #10 - 14.05.2025 um 17:34:24
 
lottchen schrieb am 14.05.2025 um 11:24:19:
Nein, nach Einreise ist sie erst mal nur zu Besuch.

Es wäre schön, wenn ein Silver Member nicht so eine Lieschen-Müller-Sicht schreiben würde.

Die wäre nämlich nur dann korrekt, wenn der aus dem Ausland kommende Partner mit einem D-Visum und "Handgepäck" herkommt, weil er fest gewillt ist, erst das Ja-Wort des Inländers zu hören, bevor er nochmal in die Heimat zurückreist um seinen Kram zu holen.

Das scheint mir für die übergroße Mehrzahl der Fälle weltfremd.
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