Man meldet sich an, sobald man eine Wohnung bezieht. Mit Bezug ist nicht jede willkürliche Übernachtung gemeint, sondern wenn der Wille besteht, den eigenen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung zu verlagern und auch umsetzt (meine Definition).
Reist die Verlobte nach Deutschland ein, dann können wir ja davon ausgehen, dass sie mit dem Willen kommt den Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung zu verlagern und nicht nur zu Gast ist.
Zumal man ja gerade bei dem D-Visum angegeben hat, nach Deutschland zu kommen um die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem
TE zu begründen.
Also innerhalb der zwei Wochen anmelden.
Das gültig für "Deutschland" macht insoweit Sinn, da das D-Visum ein längerfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland vermittelt. Also gerade nicht 90 Tage je 180 Tage, sondern "open end". Würde man Gültigkeit für den gesamten Schengenraum drauf schreiben, würde es bedeuten, dass man im gesamten Schengenraum ein Aufenthaltsrecht hätte. Geht ja nicht.
https://www.consilium.europa.eu/prado/en/DEU-CO-06001/index.htmlNicht verwirren lassen. Dort steht C-Visa, aber das C basiert nicht auf den Visa-Kategorien der VO (EG) 810/2009 sondern auf die Dokumenten-Kategorien im PRADO.