Guten Morgen liebes Forum,
habe mich hier im Forum angemeldet, da es von einer Bekannte empfohlen wurde.
Ich stelle mich mal vor.
Wir stammen aus Kuba, selber lebe seit 1996 in Deutschland und besitze seit 2001 neben der Kubanische auch die Spanische Staatsbürgerschaft und meine Frau lebt seit 2008 in Deutschland und wurde 2017 hier eingebürgert und besitzt neben der Kubanische auch die Deutsche Staatsbürgerschaft
Meine Frau hat eine Schwester, die seit 2010 in Florida lebt und ihre Eltern leben seit 2023 auch in Florida
Sie arbeitet dort, hat die Green Card und ist beim aktuellen Arbeitgeber seit 2014 (also 11 Jahren)
Wir waren oft in Florida und haben dort Sie besucht, früher mit ESTA und seit 2023 haben wir ein Visum B1/2 für die USA, da auf Kuba geborenen Staatsbürger haben kein recht mehr auf ESTA
Nun zum Problem
Meine Frau hat dieses Jahr ein rundes Geburtstag und Ihre Schwester wollte uns für 1 Woche besuchen
Deswegen hat Sie im Deutsches Konsulat in Miami einen Termin gemacht, zur Erteilung eines Schengen Visum
Wir haben soweit alles zusammen mit meiner Schwägerin ausgefüllt
Zweck(e) der Reise: Tourismus, Besuche (Familie, Freunde)
Die Reisekosten und die Lebenshaltungskosten während des
Aufenthalts des Antragstellers werden getragen: vom Antragsteller selbst / Kreditkarte
Sie hat eine Krankenversicherung für EU gemacht vom 10.08 bis zum 17.08
Sie hat Ihre Lohnabrechnungen eingefügt: ca. 1300$ die Woche
Sie hat ihre Steuererklärung vom Jahr 2024 eingefügt: ca. 64000$ Brutto und 53000$ Netto
Sie hat ein Flugticket gekauft für den 09.08 bis zum 17.08 von Miami nach Frankfurt
Die hat auch ein Schreiben von den Arbeitgeber einfügt, wo Sie für diese Zeit beurlaubt wird, dort steht:
The purpose of the following email is to provide a report confirming that employee xxxxxxx xxxxxxxx has enough time to cover the required hours for the aforementioned dates (August 10-17) without any impact on their work.
for further assistance feel free to call our team (HR time domain department) (888-892-7180)
Sie hat alle angeforderten Dokumente eingefügt und nun hat Sie gestern einen
Ablehnungbescheid bekommen
Angekreuzt wurde dieses:


Und am ende Steht:
In Ihrem Fall ist die Prüfung zu einem negativen Tatbestand gem. Art. 6 Abs, 1 Buchstabe c SGK gekommen. Der Finanzierung Ihres Aufenthaltes ist nicht nachgewiesen und glaubhaft gemacht worden.
Ein Nachweis über ausreichende Mittel wurde nicht erbracht. Die vorgelegten Kontoauszüge wiesen keine ausreichenden Mittel für den beantragten Zweck und Zeitraum aus. Das Visum ist daher gemäß Art. 32 Abs. 1 a) iii) VK zu verweigern.Hat jemand eine Idee was man dagegen machen kann?
vielleicht und einige Tipps geben
Vielen Dank dafür
Viele Grüße
Juan