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Eintrag des Vatersnamens im Melderegister (Gelesen: 189 mal)
Themen Beschreibung: Eintrag des Vatersnamens im Melderegister
Ang06
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.05.2025 um 17:17:56
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Eintragung des Vatersnamens im Melderegister – vielleicht hat ja jemand von euch bereits Erfahrungen damit gemacht. Ich freue mich über jeden hilfreichen Hinweis oder Input!

Folgende Situation:
Ich würde meinen Vatersnamen gerne im Melderegister beibehalten, um in Zukunft mögliche Probleme bei der Übereinstimmung mit russischen Dokumenten zu vermeiden. Mir ist bekannt, dass laut Nr. 4.1.2.2 Abs. 3 Satz 3 der PassVwV seit dem 01.08.2024 keine Vatersnamen mehr in deutsche Ausweisdokumente eingetragen werden. Das ist für mich auch völlig in Ordnung – ich möchte den Vatersnamen weder im Personalausweis noch im Reisepass führen. Mir geht es lediglich um die Speicherung im Melderegister.

Nach meinem Verständnis ist das auch weiterhin möglich. Ich habe keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Eintragung im Melderegister nicht mehr zulässig wäre – die genannte Vorschrift bezieht sich ja ausdrücklich nur auf Personalausweis und Reisepass.

Allerdings wurde mein Antrag im Rathaus abgelehnt. Begründung: Die pass-/ personalausweisrechtlich festgestellte Namensführung müsse laut § 22 Abs. 4 PassG und § 24 Abs. 4 PAuswG in das Melderegister übernommen werden.
Wenn man sich die Formulierungen dort genau ansieht, steht aber: „Die Daten des Personalausweisregisters und des Melderegisters dürfen zur Berichtigung des jeweils anderen Registers verwendet werden.“ Für mich klingt das nicht nach einer zwingenden Übernahme, sondern eher nach einer Möglichkeit zur Berichtigung – also kein Ausschlussgrund.

Ich kenne konkrete Fälle, in denen es genau so funktioniert hat – dort wurde der Vatersname im Melderegister belassen, obwohl er nicht im Ausweisdokument erscheint. In diesen Fällen gab es seitens der Behörde auch keinen Verweis darauf, dass die Angaben im Pass oder Personalausweis zwingend das Melderegister „überstimmen“ müssten – was meiner Einschätzung nach auch rechtlich nicht zutrifft.

Hat jemand von euch vielleicht ein ähnliches Anliegen gehabt? Oder kennt jemand eine rechtliche Grundlage oder Argumentationshilfe, um den Behörden nachzuweisen, dass die Beibehaltung des Vatersnamens im Melderegister nicht verboten ist?

Vielen Dank im Voraus!
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Newman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.05.2025 um 08:11:11
 
Was nützt Dir der Vatersname im Melderegister, wenn er im Personalausweis und Reisepass nicht auftaucht? Wie willst Du dann eine Übereinstimmung mit russischen Dokumenten erreichen?

Mach doch einfach die im Schreiben genannte Angleichungserklärung beim Standesamt, dann wird der Vatersname zum Vornamen und kommt auch in Deinen Ausweis.

Viele Grüße
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