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Familienzusammenführung Ehefrau (Gelesen: 471 mal)
rudik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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07.05.2025 um 10:58:26
 
Ich bin Deutscher, meine Ehefrau ist Filipina. Wir haben im Januar in Hongkong geheiratet. Heiratsurkunde mit Apostille ist vorhanden. Meien Frau hat in Manila den Familiennachzug beantragt. A1 Deutsch ist auch gemacht. Die Deutsche Botschaft wollte noch folgende Papier von ihr meine Scheidungspapiere (hat sie), PSA Advicory on Marriage (hat sie), PSA Birth Certificate w/ Legalization ( dauert noch). Die Botschaft gab uns eine Deadline zum 12. Mai.
Nun meine Fragen, kann mann die deadline verlängern oder soll sie nur den Teil der Papiere senden den sie bis jetzt hat? Oder ist es besser den Vorgang abzubrechen und nach erhalt der Geburtsurkunde von vorne zu beginnen?
Zur Info, ich kenne meine Frau seit 2017. Sie hat auch schon jahrelang im Ausland gearbeitet ohne Problem ( Singapure, Zypern,Nordzypern). Wir wissen nur nicht was wir tun sollen wenn die Papiere nicht rechtzeitig kommen.
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Antwort #1 - 07.05.2025 um 11:28:43
 
rudik schrieb am 07.05.2025 um 10:58:26:
PSA Birth Certificate w/ Legalization ( dauert noch). Die Botschaft gab uns eine Deadline zum 12. Mai.


Ihr habt doch alles, oder? Habt ihr keine aktuelle BC? Die Legalisierung macht doch die Botschaft inzwischen wieder, seit es keine UP mehr gibt

Zitat:
Die Botschaft wird die Legalisation von Personenstandsurkunden aus den Philippinen zum 02.09.2024 wiederaufnehmen, nachdem festgestellt werden konnte, dass durch ein verbessertes Personenstands- und Urkundenwesen die Voraussetzungen dafür wieder vorliegen.


https://manila.diplo.de/ph-de/service/2673914-2673914

es dauert momentan etwas länger, weil wenig Personal (Urlaub / Feiertage) aber somit kann sie doch das BC entsprechend legalisieren!
ICh würde den Termin wahrnehmen und alles abgeben was ihr habt! Ein gültiges BC hat sie aber?
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Aras
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Antwort #2 - 07.05.2025 um 11:41:02
 
Ich würde ja sagen, dass sie eine heute E-Mail an die Botschaft schickt und schreibt, dass sie zwei der drei Unterlagen vorliegen hat, und eine fehlt, und man doch bitte die Frist um x Wochen verlängert. Die x Wochen sollten auch realistisch sein. Als Anlage der Email die zwei bereits fertigen Unterlagen als Scan anhängen, damit man nachweist, dass man schon aktiv die Sache verfolgt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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rudik
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Antwort #3 - 07.05.2025 um 11:49:47
 
sie hat ein BC mit apostille, dies hat sie in der Botschaft abgegeben als sie den Familiennachzug beantragt hat. Jetzt wartet sie noch auf das BC von Asean mit legalisierung
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roseforest
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Antwort #4 - 07.05.2025 um 16:20:57
 
Aber das CENOMAR bzw CEMAR mit Legalisation fehlt doch auch noch oder nicht ?
Also nicht dass ihr nur die GU legalisieren lässt!.

Ihr bekommt ja immer Status mails wie der Stand ist bzgl der Legalisation das kann sie ja auch mitschicken. Dass die legalisation gerade dauert liegt ja an der Botschaft selbst...
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Antwort #5 - 07.05.2025 um 17:22:51
 
roseforest schrieb am 07.05.2025 um 16:20:57:
Aber das CENOMAR bzw CEMAR mit Legalisation fehlt doch auch noch oder nicht ? 


das wird er haben, meine ich

rudik schrieb am 07.05.2025 um 10:58:26:
PSA Advicory on Marriage (hat sie)


An "Advisory on Marriage," issued by the PSA (Philippine Statistics Authority), is a document that details a person's entire marital history, including any prior marriages, in place of a CENOMAR (Certificate of No Marriage) when a prior marriage record is found. It serves as a comprehensive record of all marriages a person has had, not just a single marriage.
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roseforest
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Antwort #6 - 07.05.2025 um 17:43:20
 
Hat er aber nicht geschrieben nur

"), PSA Advicory on Marriage (hat sie"

Das muss aber auch legalisiert werden .

Alternativ das Cenomar wenn die Ehe auf den Philippinen (noch) nicht registriert ist .

Vor allem warum sollte er das schon legalisiert haben aber die GU nicht ? Wird er schon sagen .

Aufgrund des Zettels könnte man meinen dass nur das cenomar legalisiert werden muss aber die Botschaft schreibt.

"Alle Personenstandsurkunden, die vom PSA ausgestellt werden, müssen von der Deutschen Botschaft legalisiert worden sein."
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« Zuletzt geändert: 07.05.2025 um 17:55:47 von roseforest »  
 
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rudik
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Antwort #7 - 07.05.2025 um 18:09:33
 
ich habe  nachgefragt, das Cenomar fehlt auch noch, beide Papiere sind bei der Aseana beantragt. Ich hätte sowieso nicht gedacht, dass man das alles braucht, da wir ja von Hongkong eine Heiratsurkunde mit Apostille vom High Court haben. Mit der Urkunde hatte ich auf dem Einwohnermeldeamt auch kein Problem meinen Personenstand zu ändern.
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roseforest
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Antwort #8 - 07.05.2025 um 19:54:50
 
Ja Hintergrund ist wohl das Deutschland für das Visum sicher gehen will dass die Dame nicht doch schon auf den Philippinen verheiratet ist. Hongkong prüft das nicht genau/anders

Versuch Mal beim deutschen Standesamt deine Ehe nachbeurkunden zu lassen, die wollen zu 99 Prozent das gleiche Zwinkernd

Man könnte ja die Botschaft fragen ob es nicht möglcih wäre dass sie die Dokumente direkt da behalten nach der Legalisierung das würde ein paar Tage späten.. aber ich vermute nicht
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