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Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 1.083 mal)
SimonB
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Antwort #15 - 07.05.2025 um 15:33:14
 
Aras schrieb am 07.05.2025 um 15:15:57:
Beschwer dich doch direkt beim Landrat/Oberbürgermeister.

Das geht. Es geht aber nicht um @Einer.

Ob hier ein Landrat/OB den 1 verantwortlichen SB dazu bringt, sofort eine Einladung rauszuschicken?
Ich bezweifle das.
Aber Beschwerden sind wie Nachfragen, DAB und Klagen erlaubt... Selbstverständlich.
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Aras
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Antwort #16 - 07.05.2025 um 16:04:11
 
Die Frage, ob der Landrat oder Oberbürgermeister als oberster Disziplinarvorgesetzte einer Kommune einem  Beamten eben jener Kommune eine Weisung geben kann, stellt sich regelmäßig nicht.

Zumal die Weisung an den Beamten, einen Termin zu geben, keine fachliche Weisung ist, die man aus fachlicher Sicht problematisieren könnte.
Höchstens die Frage nach der Gleichbehandlung könnte gestellt werden.

Aber da hat der Betroffene schon gezeigt, dass eine Klagebereitschaft vorliegt. Da könnte man also dezent auf die Klage hinweisen, und dann darf der Landrat/Oberbürgermeister entscheiden ob er für die Untätigkeit seiner Mitarbeiter dem Stadtkämmerer sagen muss, Geld im klammen Haushalt für die Gerichtskosten zu blockieren, oder einfach anweist das Verfahren abzuschließen und den nervigen Einwohner zufrieden zu stellen.

Aber bestimmt hast du noch einen altklugen Spruch parat.
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SimonB
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Antwort #17 - 07.05.2025 um 17:03:22
 
Aras schrieb am 07.05.2025 um 16:04:11:
dann darf der Landrat/Oberbürgermeister entscheiden

Eben. Ich darf aber den Erfolg bezweifeln, zumal eine Untätigkeit dieses 1 SB in dieser Behörde nicht erkennbar ist.

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Antwort #18 - 07.05.2025 um 17:06:46
 
[Moderationsmodus]


Einer schrieb am 07.05.2025 um 12:35:37:
Vielen herzlichen Dank, genau so eine extrem hilfreiche Antwort randvoll mit nützlichen Informationen habe ich mir erträumt. /s


Aras schrieb am 07.05.2025 um 16:04:11:
Aber bestimmt hast du noch einen altklugen Spruch parat. 

Es kommt auch hier immer mal vor, dass einem eine Antwort nicht gefällt oder man genervt ist.

Als wir vom i4a-Team gegenseitige Achtung als Kommunikationsform einforderten, wollten wir diese Art Sätze ausschließen.

Daher: Keine Fortsetzung oder Wiederholung solcher Dinge bitte!

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Antwort #19 - 07.05.2025 um 17:12:25
 
SimonB schrieb am 07.05.2025 um 17:03:22:
Eben. Ich darf aber den Erfolg bezweifeln, zumal eine Untätigkeit dieses 1 SB in dieser Behörde nicht erkennbar ist.

Zweifeln darfst Du.

Es geht aber nicht um Untätigkeit, sondern um Bescheidung in angemessener Frist.

Bescheidung = schriftliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

VwV und Wunsch des Gesetzgebers nach Einbürgerungsfeiern hin oder her:
Das Liegenlassen eines fertig bearbeiteten Vorgangs bis zu irgendeinem unbestimmten Tag ist mit Sicherheit kein zureichender Grund iSd § 75 VwGO.
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Antwort #20 - 07.05.2025 um 18:35:26
 
Petersburger schrieb am 07.05.2025 um 17:12:25:
Das Liegenlassen eines fertig bearbeiteten Vorgangs bis zu irgendeinem unbestimmten Tag ist mit Sicherheit kein zureichender Grund iSd § 75 VwGO.

Das sehe ich ebenso.
Ich darf und möchte aber bezweifeln, dass dieser 1 SB das tut, was du ihm hier vorwirfst.

Das mit der "Untätigkeit" kam übrigens von @Aras in #16
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Antwort #21 - 07.05.2025 um 20:14:43
 
SimonB schrieb am 07.05.2025 um 18:35:26:
Ich darf und möchte aber bezweifeln, dass dieser 1 SB das tut, was du ihm hier vorwirfst.

Es geht nicht um den einen SB, es geht um die Zeitdauer zwischen Antragstellung und wirksamer Bekanntgabe des Bescheides.

Und ich bin auch fern von Vorwürfen, sondern formuliere lediglich Feststellungen, die sich aus dem Vortrag im Thema ergeben.

SimonB schrieb am 07.05.2025 um 18:35:26:
Das mit der "Untätigkeit" kam übrigens von @Aras in #16 

Nö, das ist eine übliche Formulierung.

Wenn man sie jedoch in einem Satz verwendet, in dem man das Wort als Begründung für Zweifel verwendet ...


An dieser Stelle sollte aber nun mal zum Sachlichen zurückgekehrt werden!
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Antwort #22 - 08.05.2025 um 19:22:18
 
Aras schrieb am 07.05.2025 um 15:15:57:
Beschwer dich doch direkt beim Landrat/Oberbürgermeister.

Hat so halbwegs funktioniert. Morgen früh hat die Antragstellerin beim Bürgermeisterbüro angerufen und das Problem geschildert. Die sagten, sie würden mal nachhaken, was da los ist, und melden sich bei ihr. Zurückgemeldet hat sich keiner, aber am Abend kam die Einladung - per E-Mail, mit einem Termin... für Anfang Juli (!!!). Die Gemeindeverwaltung hat sich entschuldigt: laut denen kommen gerade extrem viele Urkunden vom RP, und angeblich gibt es nur einen Mitarbeiter, der diese Urkunden aushändigen kann (oder darf), deshalb dauert alles ewig. Offenbar ist es so etwas wie schwarze Magie, ein paar Fragen zu stellen, einen Stempel draufzuhauen und das Dokument zu überreichen – dafür braucht man wohl einen ganz speziellen Beamten. Jemand anders darf da wohl nicht mal vorübergehend zur Hilfe runtergeschickt werden.

Ich persönlich würde nochmal beim Bürgermeisterbüro Druck machen und mich schriftlich beschweren – vier Monate für die Aushändigung einer fertigen Urkunde ist echt viel. Aber das muss die Antragstellerin selbst entscheiden. Sie hat Bedenken, dass falls sie weiter nervt, die Verwaltung ihr dann extra Steine in den Weg legt – z.B. bei der Loyalitätsbefragung. Also sie nimmt den Termin einfach hin und lässt es gut sein.
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« Zuletzt geändert: 08.05.2025 um 19:35:36 von Einer »  
 
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Antwort #23 - 08.05.2025 um 21:19:14
 
Einer schrieb am 08.05.2025 um 19:22:18:
Ich persönlich würde nochmal beim Bürgermeisterbüro Druck machen und mich schriftlich beschweren – vier Monate für die Aushändigung einer fertigen Urkunde ist echt viel. 


Du solltest dich vielleicht lieber beim Gesetzgeber beschweren, der weltfremde Gesetze erlässt, alle Warnungen der Kommunen außer acht lässt und die Kommunen bei ihrer Überlastung dann noch im Regen stehen lässt.

Was bei den Einbürgerungsbehörden seit Juli 2024 los ist, wurde schon weiter oben beschrieben - Besserung nicht in Sicht.

Der Leidtragende ist der Antragsteller. Und der "dumme Beamte", der nicht schnell genug arbeitet, obwohl ja nur

Einer schrieb am 08.05.2025 um 19:22:18:
ein paar Fragen zu stellen, einen Stempel draufzuhauen und das Dokument zu überreichen 


ist.

Gruß
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Antwort #24 - 08.05.2025 um 22:31:55
 
Hier geht es nicht um die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge durch die Gemeindeverwaltung – das läuft in Hessen über die oberen Einbürgerungsbehörden (also die Regierungspräsidien). Und dass die EBHs überlastet sind, ist kein Geheimnis. Auch dass das Problem an den von dir beschriebenen Umständen liegt, ist bekannt.

Allerdings ist in diesem Fall das alles längst durch. Die Bearbeitung ist abgeschlossen, die Einbürgerungsurkunde liegt bei der Gemeindeverwaltung – und die braucht jetzt ernsthaft vier Monate, um die Urkunde auszuhändigen, weil das anscheinend nur ein einziger Beamter machen kann. Was genau ist daran bitte so kompliziert? Identität prüfen, Aufenthaltstitel einsammeln, Urkunde überreichen – das hätte notfalls auch das Einwohnermeldeamt übernehmen können. Bei anderen Dokumenten wie Pässe oder Führerscheine klappt das ja schließlich auch problemlos. Das wäre sogar ziemlich praktisch gewesen, weil die eingebürgerte Person sowieso zum Einwohnermeldeamt muss, um Ausweis und Pass zu beantragen.
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Antwort #25 - 09.05.2025 um 08:01:49
 
Einer schrieb am 08.05.2025 um 22:31:55:
Die Bearbeitung ist abgeschlossen, die Einbürgerungsurkunde liegt bei der Gemeindeverwaltung – und die braucht jetzt ernsthaft vier Monate, um die Urkunde auszuhändigen, weil das anscheinend nur ein einziger Beamter machen kann. Was genau ist daran bitte so kompliziert? 


Die haben aber nicht nur die eine Urkunde da liegen und alle anderen Urkunden müssen auch ausgehändigt werden. Du scheinst auch keine Ahnung zu haben, wie die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vonstattengeht. Das ist keine Sache von fünf Minuten und danach gibt es auch noch einige Arbeitsschritte zu erledigen, von denen der Eingebürgerte nichts mitbekommt. Außerdem wird dieser eine Mitarbeiter nicht ganztägig Einbürgerungsurkunden aushändigen, sondern noch viele andere Aufgaben haben. Das Problem ist bekannt, aber Gemeindeverwaltung XY wird es nicht lösen, da sind andere Ebenen verantworlich. Also reg Dich bitte ab.
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Antwort #26 - 09.05.2025 um 08:24:32
 
Ich denke, dass du mit der Terminerteilung dein Ziel erreicht hast. Ist es toll solange zu warten? Nein. Aber zumindest kann die Betroffene nun ihr Leben besser planen. Und ich denke, dass ist schon viel wert.
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Antwort #27 - 09.05.2025 um 11:54:33
 
Newman schrieb am 09.05.2025 um 08:01:49:
Die haben aber nicht nur die eine Urkunde da liegen und alle anderen Urkunden müssen auch ausgehändigt werden. Du scheinst auch keine Ahnung zu haben, wie die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vonstattengeht. Das ist keine Sache von fünf Minuten

Stimmt, bei meiner Frau hat das Ganze nicht 5, sondern 10 Minuten gedauert. Die Mitarbeiterin hat einfach ihre Identität überprüft, ein paar Papiere unterschreiben lassen, ein paar formelle Fragen gestellt, den Aufenthaltstitel einkassiert und am Ende die Urkunde gestempelt und ausgehändigt. Das hätte genauso gut jemand vom Einwohnermeldeamt machen können – da waren wir direkt danach sowieso hin, um Perso und Pass zu bestellen. Hätte allen Beteiligten einen zusätzlichen Behördengang und eine Menge Zeit gespart.

Newman schrieb am 09.05.2025 um 08:01:49:
und danach gibt es auch noch einige Arbeitsschritte zu erledigen, von denen der Eingebürgerte nichts mitbekommt.

Sind diese Schritte wirklich so kompliziert und zeitaufwendig? Es geht hier nochmal nicht um die eigentliche Bearbeitung des Einbürgerungsantrags – die ist ja längst durch. Zuständig war in dem Fall das Regierungspräsidium, nicht die Gemeindeverwaltung – die hatte mit der Antragsbearbeitung nur wenig zu tun (außer Aushändigung der EBU).

Newman schrieb am 09.05.2025 um 08:01:49:
Außerdem wird dieser eine Mitarbeiter nicht ganztägig Einbürgerungsurkunden aushändigen, sondern noch viele andere Aufgaben haben.

Das ist das eigentliche Problem in diesem Fall.

Newman schrieb am 09.05.2025 um 08:01:49:
Das Problem ist bekannt, aber Gemeindeverwaltung XY wird es nicht lösen, da sind andere Ebenen verantworlich. Also reg Dich bitte ab.

Wer ist denn eigentlich dafür verantwortlich, dass es die Gemeindeverwaltung XY nicht gebacken kriegt, die Aushändigung wichtiger Dokumente ordentlich zu organisieren? Ich könnte es nachvollziehen, wenn es dort generell bei allen möglichen Dokumenten Probleme gäbe – aber offenbar betrifft das nur die Einbürgerung, die die Verwaltung nicht einmal selbst bearbeitet, sondern für die sie lediglich fertige Urkunden zur Aushändigung zugeschickt bekommt

Aras schrieb am 09.05.2025 um 08:24:32:
Ich denke, dass du mit der Terminerteilung dein Ziel erreicht hast. Ist es toll solange zu warten? Nein. Aber zumindest kann die Betroffene nun ihr Leben besser planen. Und ich denke, dass ist schon viel wert.

Ja, das war das eingentliche Ziel.
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Antwort #28 - 09.05.2025 um 12:38:15
 
Einer schrieb am 09.05.2025 um 11:54:33:
Wer ist denn eigentlich dafür verantwortlich, dass es die Gemeindeverwaltung XY nicht gebacken kriegt, die Aushändigung wichtiger Dokumente ordentlich zu organisieren? Ich könnte es nachvollziehen, wenn es dort generell bei allen möglichen Dokumenten Probleme gäbe – aber offenbar betrifft das nur die Einbürgerung, die die Verwaltung nicht einmal selbst bearbeitet, sondern für die sie lediglich fertige Urkunden zur Aushändigung zugeschickt bekommt


Naja, ich bin ja eine ziemlich kritische Person in Bezug auf Behörden. Ich würde hier aber nicht die Schuld beim enfachen Sachbearbeiter suchen. Es gibt solche und solche Sachbearbeiter.

Ich hab mit sehr vielen Behörden zu tun gehabt. Und auch mit Behörden aus diversen Staaten, manche waren Demokratien und manche waren Autokratien. Bspw. wir leben derzeit in Krefeld. Ich finde die meisten Beamten hier offen gesagt toll. Andere sind anderer Meinung. Aber ich sehe, wie die Beamten hier einem weit entgegenkommen wenn man freundlich ist, auch soweit wie möglich Unterlagen vorlegt und auch ordentlich rechtlich argumentiert.

Das einzige was ich bei deinem Fall problematisch finde, ist der Umstand, dass nicht einfach ein Termin gegeben wurde. Ja, selbst wenn direkt der Termin für in vier Monaten gegeben wäre, wäre es verwaltungsrechtlich korrekt gewesen. Stichwort: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Und auf deine Frage zurückzukommen: Ist es so wie bei Hagen Krause auf dem Amt? Nein, die Beamten machen schon ihren Job.

Aber es ist ein politisches Problem auf der Ebene des Landrats/Oberbürgermeisters. Die Gebühren im Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht sind offen gesagt zu niedrig. Es ist halt keine Verkehrsüberwachung, wo Bußgelder auch Geld in die klammen Kommunalen Kassen spült. "Wir" müssten eigentlich die Gebühren verdoppeln. Aber weil die Gebühren niedrig sind, und man meist als Behörde den Unterlagen hinterherrennen muss, führt das dazu, dass die entsprechenden Ämter nur Kosten im Haushalt der Gemeinde verursachen. Also alloziert man nur soviel Personal, sodass es irgendwie klappt.

Wenn ich also einen Termin in vier Monaten bekommen hätte, hätte ich nicht den Sachbearbeiter mit einer "geharnischten" E-Mail kritisiert, sondern die Gemeindevertreter.

Lange Rede, kein Sinn:

Verantwortlich ist die Gemeinde selber und ihre politischen Vertreter. Der Sachbearbeiter, der auf dem "verlorenen" Posten alleine die Aushändigung der Urkunden durchführt, ist es jedenfalls nicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #29 - 09.05.2025 um 12:47:19
 
Ich kann den Frust verstehen. Deshalb brauchst du dich finde ich auch nicht abregen. Die Bearbeitungszeiten im Einbürgerungsverfahren sind eine absolute Zumutung. Wenn man dann schon Untätigkeitsklage einreicht und dann trotzdem nochmal 4 Monate warten muss, obwohl eigentlich alles durchgeprüft ist, dann ist es absolut nachvollziehbar die Zustände zu kritisieren.

Dass das nicht einfach irgendwelche anderen Mitarbeiter der Behörde außer der Reihe aushilfsweise machen ist aber schon richtig so. Dafür wird da noch zu viel gemacht, was für den Antragsteller selber vllt. lapidar wirkt. Aber das muss halt alles 100 % richtig ablaufen. Und die Aushändigung der Urkunde ist ja am Ende auch der Verwaltungsakt. Und zwar ein sehr wichtiger, dem der Gesetzgeber auch eine gewisse Bedeutung zuspricht. Dass man da dann nicht übertrieben gesagt den Azubi hinsetzt ist ja klar. Natürlich wäre es trotzdem schön, wenn mehr ein Mitarbeiter das könnten. Aber das bringt dir jetzt halt nichts.

Evtl. könnte man das im Rahmen der Erledigungserklärung beim Gericht noch einmal anmerken.
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