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Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 1.080 mal)
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06.05.2025 um 23:46:04
 
Hallo liebe Schwarmintelligenz,

ich habe mal wieder eine interessante Frage. Eine ausländische Staatsangehörige steckt gerade in einer echt komischen Situation mit ihrem Einbürgerungsantrag. Sie wohnt in Hessen und nachdem ihr vom Regierungspräsidium eine Wartezeit von zwei Jahren in Aussicht gestellt wurde, hat sie eine Untätigkeitsklage erhoben. Danach ging es auf einmal ziemlich schnell, und der Antrag wurde positiv entschieden. Sie hat ein Schreiben bekommen, dass ihre Einbürgerungsurkunde fertig ist und zurück an die zuständige Behörde in ihrer Kommune zwecks Aushändigung geschickt wurde.

Das Problem: das ist jetzt schon zwei Monate her. Sie hat die Behörde mehrfach kontaktiert, aber die sagen immer nur, dass gerade sehr viele Einbürgerungsurkunden vom RP reinkommen und es momentan keine freien Termine zur Aushändigung gibt. Sie soll daher einfach warten, bis sie wieder Kapazitäten haben, und dann würde man sie per Post einladen – wann genau das passiert, kann aber niemand sagen. Außerdem haben sie ihr ziemlich unfreundlich mitgeteilt, sie solle doch bitte von weiteren Nachfragen absehen.

Mal ganz ehrlich: entweder läuft da einfach alles schief auf allen Ebenen, oder die machen das absichtlich, um sie für ihre Klage zu "bestrafen". Was kann sie tun, um endlich an ihre EBU zu kommen? Wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll? Oder noch einen Monat warten und dann nochmal klagen? Aber das ist doch absurd...
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reinhard
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Antwort #1 - 07.05.2025 um 11:18:24
 
Sie selbst scheint ja damit noch kein Problem zu haben.

Nein, Du kannst keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil Du nicht betroffen bist. Du könntest Dich aber an die Fraktionen im Kommunalparlament wenden, um sie auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Du könntest ihr dieses Forum empfehlen. Dann kann sie sich hier melden, wenn sie mit dem Umstand Probleme hat. Allerdings sind seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zum Juni 2024 alle damit befassten Behörden überlastet, weil sich die Anträge verdoppelt oder verdreifacht haben. Die Kommunen haben unterschiedliche Strategien, den Stau abzubauen, darüber entscheiden letztlich die Kommunalparlamente.
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Antwort #2 - 07.05.2025 um 11:34:15
 
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht man ja üblicherweise gegen eine bestimmte Person. Gibt es hier eine einzig schudige Person, die die Urkunde nicht rausrückt? Eher nicht, oder? Außerdem: Wenn überhaupt bekommt diese Person dann Ärger, die Urkunde hat man dann immer noch nicht in der Hand.

Ich würde an ihrer Stelle eher auf Herausgabe / Übergabe klagen. Die Urkunde liegt ja vor. Andererseits: Noch gehört sie ihr ja noch nicht, daher ist es wohl zumindest keine Unterschlagung. Eine Beschwerde beim Vorgesetzten wird wohl auch nichts bringen. Ich kann da nur schwer was raten. 
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Antwort #3 - 07.05.2025 um 12:19:13
 
Ihr wurde unfreundlich(!) mitgeteilt, dass sie von weiteren Nachfragen absehen solle. Damit könnte man eine DIenstaufsichtsbeschwerde begründen.

Die Untätigkeitsklage läuft doch noch. Weil erledigt ist es nur, wenn man auf die Urkunde in der Hand hält. Oder hast du da die Erledigung gemeldet und die Untätigkeitsklage ist beendet?

Wenn dir das Geld egal ist, würde ich einfach einen weiteren Antrag für die laufende Klage einreichen und beantragen, dass die untere Verwaltungsbehörde verpflichtet wird die Urkunde endlich herauszugeben. Und dann alle Kontaktaufnahmen schön dokumentiert als Nachweis einreichen...
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Antwort #4 - 07.05.2025 um 12:35:37
 
reinhard schrieb am 07.05.2025 um 11:18:24:
Sie selbst scheint ja damit noch kein Problem zu haben.

Nein, Du kannst keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil Du nicht betroffen bist. Du könntest Dich aber an die Fraktionen im Kommunalparlament wenden, um sie auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Du könntest ihr dieses Forum empfehlen. Dann kann sie sich hier melden, wenn sie mit dem Umstand Probleme hat.

Vielen herzlichen Dank, genau so eine extrem hilfreiche Antwort randvoll mit nützlichen Informationen habe ich mir erträumt. /s

lottchen schrieb am 07.05.2025 um 11:34:15:
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht man ja üblicherweise gegen eine bestimmte Person. Gibt es hier eine einzig schudige Person, die die Urkunde nicht rausrückt? Eher nicht, oder? Außerdem: Wenn überhaupt bekommt diese Person dann Ärger, die Urkunde hat man dann immer noch nicht in der Hand.

In dem Fall wäre das wohl der zuständige Sachbearbeiter. In der Kommune läuft das so, dass immer derselbe Beamte (oder dieselbe Beamtin) erst Unterlagen prüft, den Antrag annimmt und Unterschriften beglaubigt, und dann (Jahre später) die EBU aushändigt.

lottchen schrieb am 07.05.2025 um 11:34:15:
Ich würde an ihrer Stelle eher auf Herausgabe / Übergabe klagen. Die Urkunde liegt ja vor. Andererseits: Noch gehört sie ihr ja noch nicht, daher ist es wohl zumindest keine Unterschlagung. Eine Beschwerde beim Vorgesetzten wird wohl auch nichts bringen. Ich kann da nur schwer was raten. 

Gibt es eigentlich bestimmte Fristen für die Aushändigung von amtlichen Dokumenten, nachdem sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde angekommen sind? Greift hier die allgemeine Frist aus §75 VwGO, wenn die Urkunde einfach über drei Monate da rumliegt?
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Antwort #5 - 07.05.2025 um 12:42:58
 
Aras schrieb am 07.05.2025 um 12:19:13:
Ihr wurde unfreundlich(!) mitgeteilt, dass sie von weiteren Nachfragen absehen solle. Damit könnte man eine DIenstaufsichtsbeschwerde begründen.

Es handelte sich um ein telefonisches Gespräch. Schriftlich hat sie auf ihre Nachfrage lediglich die Mitteilung erhalten, dass sie Geduld haben soll und die Einladung zur Aushändigung zu einem (unbestimmten) späteren Zeitpunkt per Post kommt.

Aras schrieb am 07.05.2025 um 12:19:13:
Die Untätigkeitsklage läuft doch noch. Weil erledigt ist es nur, wenn man auf die Urkunde in der Hand hält. Oder hast du da die Erledigung gemeldet und die Untätigkeitsklage ist beendet?

Die Erledigung wurde noch nicht gemeldet. Die Klage richtete sich gegen das Land Hessen, das RP hat sich dabei für das beklagte Land als zuständig erklärt. Das RP ist jedoch inzwischen nicht mehr mit dem Fall befasst, da die Urkunde bereits ausgefertigt worden ist.

Aras schrieb am 07.05.2025 um 12:19:13:
Wenn dir das Geld egal ist, würde ich einfach einen weiteren Antrag für die laufende Klage einreichen und beantragen, dass die untere Verwaltungsbehörde verpflichtet wird die Urkunde endlich herauszugeben. Und dann alle Kontaktaufnahmen schön dokumentiert als Nachweis einreichen...

Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten? Der Streitwert beträgt 10000 €, sie hat also bereits 798 € gezahlt.
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Antwort #6 - 07.05.2025 um 13:13:55
 
Es gibt da keine bestimmte Frist. Die Frist des §75 VwGO kann man sicherlich analog heranziehen. Aber geklagt wurde ja sowieso schon. Und die Urkundenübergabe ist ja schon Gegenstand des Verfahrens, denn das ist ja genau der Verwaltungsakt den du erwirken wolltest.

Bei der Aushändigung der Urkunde kommt hinzu, dass diese Wartezeit ja schon vom Gesetzgeber gewollt ist. Denn er möchte ja, dass die Urkunde im Rahmen einer Einbürgerungsfeier übergeben wird. Die Behörde muss also im Grunde Urkunden sammeln um diese dann bei einer Feier auszuhändigen. Das kann dauern, bedarf einer Organisation der Feier, Terminabstimmung aller Beteiligten bei der Behörde, usw.

Je nach Größe des Bezirks kann das durchaus Monate dauern bis genügend Urkunden zusammen sind, bis eine Feier veranstaltet wird.
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Aras
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Antwort #7 - 07.05.2025 um 13:16:03
 
Naja, es ist eine Soll Vorschrift. Und dann muss man halt jeden Monat ne kleine Feier abhalten. Dann gibt es halt keine Schnittchen...
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Antwort #8 - 07.05.2025 um 13:40:59
 
Einer schrieb am 06.05.2025 um 23:46:04:
Sie wohnt in Hessen

Man hat schon öfter gelesen und gehört, dass es in Hessen knirscht. Auch noch, nachdem man etliches umorganisiert hatte.

Einer schrieb am 06.05.2025 um 23:46:04:
Das Problem: das ist jetzt schon zwei Monate her.

Wenn es tatsächlich immer nur 1 bestimmter SB ist, der den gesamten EB-Verlauf im Hause "bestimmt", kann es durchaus passieren, dass dieser mal in Urlaub/mal erkrankt/durchaus  genervt von vielen Anfragen ist (nicht nur von 1Person). Dann bleibt zwangsläufig etliches liegen.
Eine DAB ist zulässig und wird auch in dieser EBH den üblichen Nichterfolg haben. F-F-F.

Einer schrieb am 06.05.2025 um 23:46:04:
Danach ging es auf einmal ziemlich schnell, und der Antrag wurde positiv entschieden.

Dass man mit ca 2 Jahren Warte-/Bearbeitungszeit rechnen müsse, bringt mW noch keine schnelle positive Entscheidung einer U-Klage.
Diese Person könnte aber der EBH schriftlich mitteilen, dass sie auf die Teilnahme an einer evtl. vorgesehenen Sammel-Feierstunde mit den Einzubürgernden anderen  x Personen verzichtet.
Andere EBH in Nicht-Hessen machen das (im Rahmen des kommunalen Bürokratie-Abbau-Programms) schon länger nicht mehr. Sie bieten den Personen an, bis zur Feierstunde mit den Honoratioren der Kommune zu warten oder ziehen ansonsten die schnellstmögliche Übergabe der Urkunde durch.
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Antwort #9 - 07.05.2025 um 13:48:30
 
Die materielle Sachbearbeitung ist schon abgeschlossen. Die Untätigkeitsklage war offensichtlich erfolgreich und hat die Bearbeitungszeit verkürzt. Insofern hängt es nur noch an der Aushändigung der bereits ausgefertigten Urkunde.

Was passiert, wenn man die Urkunde nicht aushändigt und in der Zwischenzeit die Sicherheitsabfrage ungültig wird? Muss dann wieder das RP ran? Oder ist das vernachlässigbar, weil der Oberbürgermeister gerade busy ist?
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Antwort #10 - 07.05.2025 um 13:51:43
 
Aras schrieb am 07.05.2025 um 13:16:03:
Naja, es ist eine Soll Vorschrift. Und dann muss man halt jeden Monat ne kleine Feier abhalten. Dann gibt es halt keine Schnittchen...


Eine sehr eng gefasste Soll-Vorschrift. Ausnahme könnte es z.B. sein, wenn der Antragsteller eine OP hat und dann ein Vierteljahr erstmal nicht vorbei kommen könnte.

Da müsste man also schon einen Grund haben, warum das nicht in der Feier passieren soll.

Wenn Hessen die Feiern denn abhält, machen längst noch nicht alle. Könnte mir das aber eben sehr gut als Grund vorstellen. Das RP schickt die Urkunden an die Ortsbehörden und die sammeln dann erstmal solange bis sie X Urkunden haben und händigen die dann aus. Ist ja dann auch wieder eine Sache der Verhältnismäßigkeit. Eine Einbürgerungsfeier für 1 oder 2 Urkunden abzuhalten dürfte unwirtschaftlich und damit nicht im Sinne der Öffentlichkeit sein.

Oder es liegt daran, dass das eine kleine Ortsbehörde ist und wegen Krankheit, Zeitmangel, anderen Prioritäten usw. nichts läuft. Dann könnte man sich evtl. ans RP wenden und bitten, dass die da mal nachhaken. Die haben doch auch ein Interesse daran, dass sich die Sache erledigt.
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Antwort #11 - 07.05.2025 um 14:29:34
 
Puncherfaust schrieb am 07.05.2025 um 13:13:55:
Bei der Aushändigung der Urkunde kommt hinzu, dass diese Wartezeit ja schon vom Gesetzgeber gewollt ist. Denn er möchte ja, dass die Urkunde im Rahmen einer Einbürgerungsfeier übergeben wird. Die Behörde muss also im Grunde Urkunden sammeln um diese dann bei einer Feier auszuhändigen. Das kann dauern, bedarf einer Organisation der Feier, Terminabstimmung aller Beteiligten bei der Behörde, usw.

Die Gemeinde macht das nicht. Die Urkunde kommt vom RP, die Person wird mit einem Terminschreiben eingeladen, die Urkunde wird ausgehändigt, fertig.

SimonB schrieb am 07.05.2025 um 13:40:59:
Diese Person könnte aber der EBH schriftlich mitteilen, dass sie auf die Teilnahme an einer evtl. vorgesehenen Sammel-Feierstunde mit den Einzubürgernden anderen  x Personen verzichtet.


Es handelt sich nicht um eine Sammel-Feierstunde. Die Urkunden werden persönlich bei einem Termin übergeben. Dabei unterschreibt man nochmal die Loyalitätserklärung und wird zusätzlich dazu befragt. Zur Einbürgerungsfeier, die nur ein- bis zweimal im Jahr stattfindet, werden unter anderem auch Leute eingeladen, die schon eingebürgert wurden.

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« Zuletzt geändert: 07.05.2025 um 14:44:36 von Einer »  
 
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Antwort #12 - 07.05.2025 um 14:59:48
 
Einer schrieb am 07.05.2025 um 14:29:34:
Es handelt sich nicht um eine Sammel-Feierstunde.

Dann fällt mein Beschleunigungs-Vorschlag aus. Dann bleibt es bei der "Termineinladung". Und nachfolgend, wie du weißt, noch an der Wartezeit auf Pass und DPA von der Meldebehörde. Durchaus auch 2-3 Monate im Normalfall.
Eine DAB dürfte keine beschleunigte Einladung/Übergabe der Urkunde bringen. Ist aber zulässig, erzeugt wahrscheinlich in der Behörde 1x Stöhnen mehr und später ein Schreiben mit mehr/weniger passenden Textbausteinen. weinend
Wann hat die Person ihren Einb-Antrag eigentlich gestellt?
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Antwort #13 - 07.05.2025 um 15:02:09
 
SimonB schrieb am 07.05.2025 um 14:59:48:
Wann hat die Person ihren Einb-Antrag eigentlich gestellt?

Vor einem Jahr.
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Antwort #14 - 07.05.2025 um 15:15:57
 
SimonB schrieb am 07.05.2025 um 14:59:48:
Und nachfolgend, wie du weißt, noch an der Wartezeit auf Pass und DPA von der Meldebehörde. Durchaus auch 2-3 Monate im Normalfall.

Woher hast du solche Fantasiezahlen her?

@Einer

Beschwer dich doch direkt beim Landrat/Oberbürgermeister.
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