reinhard schrieb am 07.05.2025 um 11:18:24:Sie selbst scheint ja damit noch kein Problem zu haben.
Nein, Du kannst keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil Du nicht betroffen bist. Du könntest Dich aber an die Fraktionen im Kommunalparlament wenden, um sie auf den Missstand aufmerksam zu machen.
Du könntest ihr dieses Forum empfehlen. Dann kann sie sich hier melden, wenn sie mit dem Umstand Probleme hat.
Vielen herzlichen Dank, genau so eine extrem hilfreiche Antwort randvoll mit nützlichen Informationen habe ich mir erträumt. /s
lottchen schrieb am 07.05.2025 um 11:34:15:Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht man ja üblicherweise gegen eine bestimmte Person. Gibt es hier eine einzig schudige Person, die die Urkunde nicht rausrückt? Eher nicht, oder? Außerdem: Wenn überhaupt bekommt diese Person dann Ärger, die Urkunde hat man dann immer noch nicht in der Hand.
In dem Fall wäre das wohl der zuständige Sachbearbeiter. In der Kommune läuft das so, dass immer derselbe Beamte (oder dieselbe Beamtin) erst Unterlagen prüft, den Antrag annimmt und Unterschriften beglaubigt, und dann (Jahre später) die EBU aushändigt.
lottchen schrieb am 07.05.2025 um 11:34:15:Ich würde an ihrer Stelle eher auf Herausgabe / Übergabe klagen. Die Urkunde liegt ja vor. Andererseits: Noch gehört sie ihr ja noch nicht, daher ist es wohl zumindest keine Unterschlagung. Eine Beschwerde beim Vorgesetzten wird wohl auch nichts bringen. Ich kann da nur schwer was raten.
Gibt es eigentlich bestimmte Fristen für die Aushändigung von amtlichen Dokumenten, nachdem sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde angekommen sind? Greift hier die allgemeine Frist aus §75 VwGO, wenn die Urkunde einfach über drei Monate da rumliegt?