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Ehefrau Familienzusammenführung Russland (Gelesen: 14.152 mal)
roseforest
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Antwort #90 - 04.09.2025 um 19:34:10
 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteil...

Schau mal hier, sie kann auch befreit werden wenn sie arbeitet aber wenig verdienst:
"
Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttoentgelt übersteigt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der Betrag erhöht sich abhängig von der Anzahl der nach § 32 EstG berücksichtigungsfähigen Kinder:

Betrag ohne Kind: 2.656,50 Euro
Betrag mit einem Kind: 3.461,50 Euro
Betrag ab zwei Kindern: 4.266,50 Euro"

Aber: selbst wenn das nicht zutrifft: der Kurs kostet: Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro."

Eine günstigere Sprachschule als 2,29 Euro die Stunde wirst du nirgendwo finden und:

"Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent Ihres geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren bei einem allgemeinen Integrationskurs.."

Also kostet er effektiv 1,47 Euro pro Stunde wenn sie innerhalb von 2 Jahren besteht. Mal zum Nachdenken Smiley
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SimonB
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Antwort #91 - 04.09.2025 um 19:40:44
 
BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 17:47:09:
dass A B vorraussentzt und B A, paradox, 

Was meinst du? Welches A und welches B? Jedenfalls bekommt eine verheiratete eingereiste Ausländerin nicht so schnell Wohngeld, selbst wenn sie eine FB von der ABH vorweisen kann. Sie hat dann noch gar kein Einkommen.
Und wenn sie wegen Bedürftigkeit Bürgergeld nach SGB II beantragt, gibt es für sie kein Wohngeld.

BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 17:47:09:
so lob ich mir meine Heimat.

So jung und schon so frustriert?

BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 17:47:09:
Vielzahl klingt ja gruselig,

Es werden auf jeden Fall >2 sein. Mal mehr €, mal weniger.

BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 18:05:55:
Außerdem war ja für die Vermeidung der Verpflichtung wichtig dass derjenige Hochschulabsolvent ist und auch diesen Beruf ausführt.

Frage: Wann etwa würde deine Frau diesen Beruf als anerkannte HS-Absolventin bzw. als Lehrerin ausüben? Weißt du das jetzt schon?
Erwerbstätig sein meint mehr.

BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 18:08:12:
Aber nach einer Recherche ist das in Deutschland scheinbar unüblich.

Für die Einreise zum dt. Ehepartner sind Visa-Gültigkeiten von 3 Monaten sehr üblich.

btw.
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Antwort #92 - 04.09.2025 um 20:47:57
 
SimonB schrieb am 04.09.2025 um 19:40:44:
Was meinst du? Welches A und welches B? Jedenfalls bekommt eine verheiratete eingereiste Ausländerin nicht so schnell Wohngeld, selbst wenn sie eine FB von der ABH vorweisen kann. Sie hat dann noch gar kein Einkommen.
Und wenn sie wegen Bedürftigkeit Bürgergeld nach SGB II beantragt, gibt es für sie kein Wohngeld.

So jung und schon so frustriert?

Es werden auf jeden Fall >2 sein. Mal mehr €, mal weniger.

Frage: Wann etwa würde deine Frau diesen Beruf als anerkannte HS-Absolventin bzw. als Lehrerin ausüben? Weißt du das jetzt schon?
Erwerbstätig sein meint mehr.

Für die Einreise zum dt. Ehepartner sind Visa-Gültigkeiten von 3 Monaten sehr üblich.

btw.
Du musst nicht jeden Beitrag voll zitieren, auf den du antwortest.


Bin leider am Handy und kann kaum einzeln zitieren, müsste jedes mal alles manuell kopieren.

Ob nun SGB 2 oder Wohngeld ist mir ehrlich total egal, was auch immer besser funktioniert und im Endeffekt mehr Geld bringt.

Bin bei Behörden ehrlich extrem frustriert, schon seit Jahren, siehste ja schon hier an meinem Namen, die ganzen mittelalterlich trägen Prozesse und dann noch schön überall Gebühren einsammeln, aber das führt zu weit ich rede mich sonst noch in Rage und das ist hier erfahrungsgemäß nicht gerne gesehen  Laut lachend
Die einzige gute Behörde, die ich kenne ist das BAföG Amt, die sind immer schnell und unkompliziert.

Wüsste nicht was sonst noch kommen würde, halt den Titel 2 mal verlängern und dann die Staatsangehörigkeit beantragen (gut das kostet glaube auch wieder und dauert scheinbar Eeeeeewig, aber egal so ist es halt)

Je nachdem, vielleicht nach ein paar Monaten, vielleicht länger, vielleicht gar nicht, werden wir sehen.

Du hast die Aussage falsch verstanden, meinte dass es unüblich wäre, dass länger als die drei Monate ausgestellt werden selbst wenn die eigentliche Dauer 90 Tage wären. Üblich sind wohl 90 Tage Dauer und 90 Tage Gültigkeit
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Antwort #93 - 04.09.2025 um 20:49:43
 
roseforest schrieb am 04.09.2025 um 19:34:10:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteil...

Schau mal hier, sie kann auch befreit werden wenn sie arbeitet aber wenig verdienst:
"
Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttoentgelt übersteigt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der Betrag erhöht sich abhängig von der Anzahl der nach § 32 EstG berücksichtigungsfähigen Kinder:

Betrag ohne Kind: 2.656,50 Euro
Betrag mit einem Kind: 3.461,50 Euro
Betrag ab zwei Kindern: 4.266,50 Euro"

Aber: selbst wenn das nicht zutrifft: der Kurs kostet: Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro."

Eine günstigere Sprachschule als 2,29 Euro die Stunde wirst du nirgendwo finden und:

"Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent Ihres geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren bei einem allgemeinen Integrationskurs.."

Also kostet er effektiv 1,47 Euro pro Stunde wenn sie innerhalb von 2 Jahren besteht. Mal zum Nachdenken Smiley


Danke für die Info, könnte nützlich werden. 0€ wären mir auf jeden Fall lieber haha
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Antwort #94 - 04.09.2025 um 22:02:25
 
Jetzt kam auch aus Moskau die Bestätigung dass es durch ist, wild. 14 Tage incoming wollen sie haben, muss mal sehen wo es das am günstigsten gibt und dann noch einen günstigen Flug finden, puhhh.
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Antwort #95 - 04.09.2025 um 23:17:01
 
BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 22:02:25:
dann noch einen günstigen Flug finden, puhhh.


aeroflot bzw smartavia
Je nach Gepäck ist sie mit 10.000 Rubel dabei, zum Airport KGD. 2 1/2 h ab SVO
Bustransfer mit sindbad nach Danzig kommt auf 41 Euro, 3 1/2 h
Dort könnest du sie sogar mit dem Wagen abholen.

Übrigens:
smartavia harmoniert besser mit sindbad.
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Antwort #96 - 05.09.2025 um 00:35:39
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 23:17:01:
aeroflot bzw smartavia
Je nach Gepäck ist sie mit 10.000 Rubel dabei, zum Airport KGD. 2 1/2 h ab SVO
Bustransfer mit sindbad nach Danzig kommt auf 41 Euro, 3 1/2 h
Dort könnest du sie sogar mit dem Wagen abholen.

Übrigens:
smartavia harmoniert besser mit sindbad.


In Danzig abholen wäre in Summe wahrscheinlich teuerer als ein Billigflug Moskau Berlin (die gehen so zwischen 180 und 320€), teilweise ist sogar Moskau Leipzig verfügbar, wäre noch bequemer aber unter 320€ wäre hier ne Umstiegzeit von 10h und mehr drinne (wäre für mich absolut kein Ding, würde ich ohne zu überlegen machen), aber meine Frau ist da empfindlich, der kann ich da wahrscheinlich nichts zumuten Griesgrämig

Habe übrigens gar keinen Wagen, bloß ein Motorrad und dann wirds mit dem Gepäck schwierig. Sie will ein Haufen Bücher und Weiberkram mitschleppen  unentschlossen
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Antwort #97 - 05.09.2025 um 01:18:14
 
BürokratieFeind schrieb am 05.09.2025 um 00:35:39:
Billigflug Moskau Berlin (die gehen so zwischen 180 und 320€), teilweise ist sogar Moskau Leipzig verfügbar,


Bedenke die Sanktionen   Zwinkernd
Es gibt keine direkten Flüge zwischen der EU und der R.F.

Finnland hat die Grenze dichtgemacht.
Tallinn von Narva - St.Petersburg mit sehr langer Busfahrt.
Die Fahrt ansich dauert schon ca 4 Stunden und nochmal ca 3 für die Grenzkontrollen / Wartezeiten.
Kaliningrad - Danzig ist offen. Schrieb ich dir schon.
Drehkreuz Istanbul kannst du ab 650 Euro rechnen.
Mit Aeroflot SVO bis IST um 450 Euro, TurkishAirways fliegt ab IST deinen Airport LEJ an. Kann für 200 Euro machbar sein.

//
Alles Andere, via Balkan, Griechenland, Ungarn, Rumänien etc sind Märchen!
Diese Flüge gibt es nicht ab Russland.
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Antwort #98 - 05.09.2025 um 01:46:39
 
Mannlich schrieb am 05.09.2025 um 01:18:14:
Bedenke die Sanktionen   Zwinkernd
Es gibt keine direkten Flüge zwischen der EU und der R.F.

Finnland hat die Grenze dichtgemacht.
Tallinn von Narva - St.Petersburg mit sehr langer Busfahrt.
Die Fahrt ansich dauert schon ca 4 Stunden und nochmal ca 3 für die Grenzkontrollen / Wartezeiten.
Kaliningrad - Danzig ist offen. Schrieb ich dir schon.
Drehkreuz Istanbul kannst du ab 650 Euro rechnen.
Mit Aeroflot SVO bis IST um 450 Euro, TurkishAirways fliegt ab IST deinen Airport LEJ an. Kann für 200 Euro machbar sein.

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Diese Flüge gibt es nicht ab Russland.

Nee, mein Guter, da biste falsch informiert. Konstantinopel, Baku, Tiflis ist alles verfügbar im Bereich 180-320, Belgrad auch aber das ist teurer. Schau mal hier Moskau Berlin, bin ich selbst ja schon für 150€ im Winter geflogen. https://www.google.com/travel/flights/search?tfs=CBwQAhojEgoyMDI1LTEwLTI3agwIAxI...

Hatte eigentlich ein gutes Angebot für Georgian Airways 240€ mit Gepäck aber die Behörde war zu langsam und mittlerweile ist es nicht mehr verfügbar.

Im späten Oktober sogar für 100€ aber will eigentlich keine 2 Monate warten.

Der Bus Moskau Berlin kostet 170, für 32h fahrt, wäre eigentlich gut aber da steigt mir die Dame aufs Dach, das macht die nicht.
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SimonB
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Antwort #99 - 05.09.2025 um 12:17:27
 
BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 20:47:57:
Ob nun SGB 2 oder Wohngeld ist mir ehrlich total egal, was auch immer besser funktioniert und im Endeffekt mehr Geld bringt.

Wie wäre es, vorher zu prüfen, was mehr Geld bringt?. Dann zur richtigen Zeit den richtigen Antrag an richtiger Stelle stellen und ab da läufts behördisch-bürokratisch.

- Studierende sind iaR nicht wohngeldberechtigt.
- Ehefrauen ohne Einkommen sind nicht wohngeldberechtigt.
- Studierende sind iaR nicht bürgergeldberechtigt.
-Deren Ehefrau ohne Einkommen hat mit entspr. AT Anspruch auf Bürgergeld, falls das Einkommen des Partners nicht für beide reicht. Antragstellung möglich!
-Für die Ehefrau gilt die RB-Stufe 2 mit 506,- mtl., dazu die hälftigen Unterkunftskosten.

Das BAföG-Einkommen wäre anzurechnen, und es ergäbe sich die ergänzende Bürgergeldzahlung für diese 2er-BG.
Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück und die Bearbeitung geht (vergleichsweise) schnell, sofern die notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen. Was an Nachweisen vorzulegen ist, findet sich im Netz. Man könnte schon "beschaffen".

Studierende und Partner dürfen während des Bürgergeldbezuges auch erwerbstätig sein, d.h. weiteres Einkommen erwirtschaften.

btw.
Man muss gar nichts zitieren, man kann einfach direkt antworten.


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Antwort #100 - 05.09.2025 um 13:27:54
 
SimonB schrieb am 05.09.2025 um 12:17:27:
Wie wäre es, vorher zu prüfen, was mehr Geld bringt?. Dann zur richtigen Zeit den richtigen Antrag an richtiger Stelle stellen und ab da läufts behördisch-bürokratisch.

- Studierende sind iaR nicht wohngeldberechtigt.
- Ehefrauen ohne Einkommen sind nicht wohngeldberechtigt.
- Studierende sind iaR nicht bürgergeldberechtigt.
-Deren Ehefrau ohne Einkommen hat mit entspr. AT Anspruch auf Bürgergeld, falls das Einkommen des Partners nicht für beide reicht. Antragstellung möglich!
-Für die Ehefrau gilt die RB-Stufe 2 mit 506,- mtl., dazu die hälftigen Unterkunftskosten.

Das BAföG-Einkommen wäre anzurechnen, und es ergäbe sich die ergänzende Bürgergeldzahlung für diese 2er-BG.
Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück und die Bearbeitung geht (vergleichsweise) schnell, sofern die notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen. Was an Nachweisen vorzulegen ist, findet sich im Netz. Man könnte schon "beschaffen".

Studierende und Partner dürfen während des Bürgergeldbezuges auch erwerbstätig sein, d.h. weiteres Einkommen erwirtschaften.

btw.
Man muss gar nichts zitieren, man kann einfach direkt antworten.




Bekomme ja jetzt schon das Wohngeld ohne Frau, aber ist auch egal mache ich alles wenn sie da ist.
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Antwort #101 - 05.09.2025 um 15:19:13
 
Wohngeld und normales Bafög gleichzeitig? Geht eigentlich nicht. Sicher, dass vollständige Angaben beim Wohngeldantrag gemacht wurden?
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Antwort #102 - 05.09.2025 um 17:23:23
 
BürokratieFeind schrieb am 05.09.2025 um 13:27:54:
Bekomme ja jetzt schon das Wohngeld ohne Frau, 

Na dann, sorry für die Hinweise.
Dann bist du ein Ausnahme-Student. Kommt also wohl auf die Art des BAföG an. Oder auf die Angaben bei der Antragstellung.
An deinem Namen wird es jedenfalls nicht liegen.

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Antwort #103 - 05.09.2025 um 18:43:56
 
lottchen schrieb am 05.09.2025 um 15:19:13:
Wohngeld und normales Bafög gleichzeitig? Geht eigentlich nicht. Sicher, dass vollständige Angaben beim Wohngeldantrag gemacht wurden?

ja, hab sogar den Bescheid mitschicken müssen, ist hier aber öfter so, bekommen viele, keine Ahnung auf weicher Grundlage, ist mir aber auch egal
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Antwort #104 - 05.09.2025 um 18:46:11
 
Weiß jemand welche incoming Versicherung am günstigsten geht und ab Einreise bei Aufnahme in die GKV erstattbar? Dr Walter kostet 38€ für einen Monat und laut Telefon nicht erstattbar.

Eigentlich eine Frechheit dass es überhaupt gefordert wird, LU dürfte bei Deutschverheirateten nicht relevant sein, aber hab jetzt schon ein Flugticket gebucht und keine Lust mich mit der Botschaft rumzuschlagen, werde die 14 Tage Police einfach einreichen und dann kündigen.
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