SimonB schrieb am 04.09.2025 um 19:40:44:Was meinst du? Welches A und welches B? Jedenfalls bekommt eine verheiratete eingereiste Ausländerin nicht so schnell Wohngeld, selbst wenn sie eine
FB von der
ABH vorweisen kann. Sie hat dann noch gar kein Einkommen.
Und wenn sie wegen Bedürftigkeit Bürgergeld nach
SGB II beantragt, gibt es für sie kein Wohngeld.
So jung und schon so frustriert?
Es werden auf jeden Fall >2 sein. Mal mehr €, mal weniger.
Frage: Wann etwa würde deine Frau diesen Beruf als anerkannte HS-Absolventin bzw. als Lehrerin ausüben? Weißt du das jetzt schon?
Erwerbstätig sein meint mehr.
Für die Einreise zum dt. Ehepartner sind Visa-Gültigkeiten von 3 Monaten sehr üblich.
btw.
Du musst nicht jeden Beitrag voll zitieren, auf den du antwortest.
Bin leider am Handy und kann kaum einzeln zitieren, müsste jedes mal alles manuell kopieren.
Ob nun SGB 2 oder Wohngeld ist mir ehrlich total egal, was auch immer besser funktioniert und im Endeffekt mehr Geld bringt.
Bin bei Behörden ehrlich extrem frustriert, schon seit Jahren, siehste ja schon hier an meinem Namen, die ganzen mittelalterlich trägen Prozesse und dann noch schön überall Gebühren einsammeln, aber das führt zu weit ich rede mich sonst noch in Rage und das ist hier erfahrungsgemäß nicht gerne gesehen

Die einzige gute Behörde, die ich kenne ist das BAföG Amt, die sind immer schnell und unkompliziert.
Wüsste nicht was sonst noch kommen würde, halt den Titel 2 mal verlängern und dann die Staatsangehörigkeit beantragen (gut das kostet glaube auch wieder und dauert scheinbar Eeeeeewig, aber egal so ist es halt)
Je nachdem, vielleicht nach ein paar Monaten, vielleicht länger, vielleicht gar nicht, werden wir sehen.
Du hast die Aussage falsch verstanden, meinte dass es unüblich wäre, dass länger als die drei Monate ausgestellt werden selbst wenn die eigentliche Dauer 90 Tage wären. Üblich sind wohl 90 Tage Dauer und 90 Tage Gültigkeit