BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 13:21:39:vielleicht mit Wohngeld für die Frau?
So lange die Frau (deine Frau) nicht in D ist, keinen angemeldeten Wohnsitz nachweisen kann (bei dir) und keinen
AT hat, kannst du Wohngeld vergessen. bzw. eine zeitnahe Wohngeld-Bewilligung für euch beide ist nicht zu erwarten.
BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 13:42:57:Auf der Seite der Stadt steht dass Wohngeld oder Bürgergeld für eine Befreiung möglich sein können.
Trotzdem würde eine Befreiung von der AT-Gebührenpflicht bei der ABH nicht ohne Antrag möglich sein.
Ohne
AT für deine Frau würde die Wohngeldbehörde gar keinen Wohngeldantrag bearbeiten.
Du denkst die Bürokratie vielleicht verkehrt herum??
Aber so jung und unbedarft, wie du die Sache angehst, wirst du noch viel "erfahren".
BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 14:12:22:aber um in dem Beruf zu arbeiten müsste der Abschluss erstmal anerkannt werden oder?
Ja, so siehts aus in D. Wo könnte sie denn als Literaturwissenschaftlerin/Lehrerin arbeiten oder einen AG finden?
Denn
erwerbstätig darf sie grundsätzlich auch schon als Ehefrau nach der Einreise und Erhalt des
AT sein. Muss ja evtl. nicht gleich literaturwissenschaftlich oder als Lehrerin sein.
Mir sind viele Ausländer bekannt, die trotz Hochschulausbildung im Herkunftsland und endlich nach langer Wartezeit auf ihre Anerkennung trotzdem nicht in entsprechenden Berufen arbeiten.
BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 14:58:17:2. Ging es darum, ob eine Ausländerbehörde sowas als Grund akzeptiert, nicht zum Kurs zu verpflichten
Das wird die
ABH dann zu gegebener Zeit deiner Frau mitteilen. Dann erst wird auch die Frage der Kostenübernahme zu klären sein.
BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 14:58:17:wenn ich mich recht erinnere ist ihre Uni dort anerkannt gelistet.
Gut. Was soll das helfen bei der Vielzahl der auf euch zukommenden Gebühren/Kosten?
Man muss der KI nicht vertrauen, aber das Netz ist voller Infos.