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Ehefrau Familienzusammenführung Russland (Gelesen: 13.254 mal)
Petersburger
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Antwort #45 - 13.07.2025 um 04:57:32
 
BürokratieFeind schrieb am 12.07.2025 um 22:49:20:
allerhand unnötigen Müll 

Wenn es tatsächlich unnötig ist, schreibt man zurück, dass das alles nicht nötig sei, weil ...

... und entscheidet anhand der Reaktion auf dieses "nicht nötig", ob man sich durchsetzen will oder einfach in die Schublade greift und den geforderten "Müll" vorlegt.
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Antwort #46 - 13.07.2025 um 15:37:21
 
Petersburger schrieb am 13.07.2025 um 04:57:32:
Wenn es tatsächlich unnötig ist, schreibt man zurück, dass das alles nicht nötig sei, weil ...

... und entscheidet anhand der Reaktion auf dieses "nicht nötig", ob man sich durchsetzen will oder einfach in die Schublade greift und den geforderten "Müll" vorlegt.


Ich werde tatsächlich, soweit es menschlich möglich ist, jeden unnötigen Müll einreichen, der gefordert wird.

Habe gelesen, die Behörden verlangen gerne selbst von Deutschen Einkommensnachweise oder Wohnraumnachweis, obwohl diese Anforderungen ja eigentlich nur Ausländern abgefordert werden sollen.

Mir geht es hier aufgrund der persönlichen, durch unglaublich aufwendige und langwierige Prozedere schon fast geiselhaftartigen Familientrennung, absolut nicht darum, irgendwie auf mein formaljuristisches Recht zu bestehen, sondern einzig den Albtraum zeitnah zu überwinden.
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Aras
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Antwort #47 - 13.07.2025 um 16:07:21
 
Erstmal würde ich am Ton arbeiten und die eigenen Unterlagen nicht als "Müll" bezeichnen.

Und dann würde ich jetzt schauen was die Ausländerbehörde von dir verlangen wird.

Hast deine Frau dir einen Scan vom "Gebührenbescheid" mit dem Aktenzeichen des Antrags geschickt?

Neben den 5000 RUB hat man aber keine Gebühren genommen, oder?
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Antwort #48 - 13.07.2025 um 19:21:17
 
Selbst wenn etwas "unnötiges" von dir gefordert werden sollte, würde mir jetzt nichts einfallen, was "menschlich unmöglich" ist beizubringen.

Und noch wurde gar nichts gefordert. Also kein Grund so übertrieben dramatisch zu sein. Musste nach deinem letzten Kommentar nochmal ungläubig den Thread durchlesen, war ich doch überzeugt davon, dass erst vor 2-3 Wochen der Antrag gestellt wurde.
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Antwort #49 - 30.07.2025 um 04:03:01
 
Ich bin einfach frustriert über die schlechte und intransparante Erreichbarkeit der relevanten Stellen und der Langwierigkeit des Prozederes. Während illegale Einwanderung und Asylmissbrauch mittlerweile an der Tagesordnung sind, ist eine Ehegattenvisum so umständlich und zäh zu bekommen, als persönlich Betroffener, bin ich da natürlich genervt.
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Antwort #50 - 30.07.2025 um 04:06:59
 
Aras schrieb am 13.07.2025 um 16:07:21:
Erstmal würde ich am Ton arbeiten und die eigenen Unterlagen nicht als "Müll" bezeichnen.

Und dann würde ich jetzt schauen was die Ausländerbehörde von dir verlangen wird.

Hast deine Frau dir einen Scan vom "Gebührenbescheid" mit dem Aktenzeichen des Antrags geschickt?

Neben den 5000 RUB hat man aber keine Gebühren genommen, oder?


Ich bezeichne alle diese Unterlagen als Müll, da ich mittlerweile vollends davon überzeugt bin, dass die gesamte Bürokratie nur der Bösartigkeit dient.

Aber genug Polemik - Es wurden 3000 Rubel Servicegebühr genommen (für welchen Service auch immer) und die Lieferung noch mal extra 5000.

Aktenzeichen vom visametric Vorgang, ja, dort steht auch die Unterlagen seien bereits in der Botschaft. Den Bescheid hatte ich ja selbst in der Hand, war ja bei Antragsstellung in Moskau dabei.
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Antwort #51 - 30.07.2025 um 14:50:14
 
BürokratieFeind schrieb am 30.07.2025 um 04:06:59:
da ich mittlerweile vollends davon überzeugt bin, dass die gesamte Bürokratie nur der Bösartigkeit dient. 

Polemik ist hier unerwünscht.
...

Nebenbemerkung:
Einerseits sich als Feind der Bürokratie bezeichnen, andererseits aber um des schnellen Erfolgs willen jede möglicherweise (!) geforderte Unterlage sofort vorlegen wollen, ist an sich schon ein Widerspruch.

Dann im Zuge des Dialogs auch mit Behördenmitarbeitern deren Tätigkeit so zu charakterisieren wie im Zitat - die passende Schublade ist ganz weit unten.

Hierzu bitte keine Diskussion!
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Antwort #52 - 27.08.2025 um 01:56:06
 
Also ich habe jetzt nachdem ich mich per Email an die Ausländerbehörde gewandt hatte, einen Termin zur Vorsprache bekommen. Komischerweise kam von Seiten der Behörde vorher keinerlei Kontaktaufnahme. Man möchte Bilder von mir und meiner Frau und Nachweise der gemeinsamen Treffen in Form von Einreisestempeln (bei gleichem Alter usw. etwas fraglich, aber was auch immer sollen sie die Bilder bestaunen).

Sie wollten auch meinen Mietvertrag, was etwas komisch ist, da von einem Deutschen eigentlich kein Wohnraumnachweis zu verlangen ist, Lebensunterhalt und so.
Hatte mir zu dem Zeitpunkt aber nichts gedacht und ihn einfach übersendet, weil ich die Sache schnell vorüber haben wollte. Nun stört man sich an der Formulierung in meinem Mietvertrag, "die Wohnung wird nur von 1 Person bewohnt", ich habe darauf geantwortet, dass 1. der Zuzug des Ehepartners nicht eingeschränkt werden darf und dieser auch gar nicht als Dritter im Sinne des Mietrechts zählt und 2. Der Wohnraum bei einem Deutschen gar nicht relevant sein sollte. Eine extra Genehmigung oder so von meinem Vermieter einholen wollte ich eigentlich nicht, der kann ja auch die Nebenkosten erhöhen, wenn mehr Personen zukommen, unschön. Abgesehen davon dass wie bereits geschrieben dieses Verlangen eigentlich nicht statthaft ist.

Bis jetzt habe ich keine Antwort bekommen, die Behörde ist wirklich sehr träge, beantwortet Anrufe quasi gar nicht (Telefonnummer mit Durchwahl existiert jedoch, merkwürdig), E-Mails werden sporadisch nach Wochen teilweise beantwortet, manchmal auch gar nicht.

Ich werde jetzt noch einmal eine Erinnerungsmail schicken und dabei gleichzeitig die Fotos übersenden und auf Antwort hoffen, der Termin ist mittlerweile nächste Woche und ich möchte dort dann eigentlich alles geklärt haben, da ich nicht noch mehr Wartezeit erleiden möchte.
Ich habe ja die leise Hoffnung, dass das Visum, nachdem die Ausländerbehörde nach dem Termin die Sache endlich bearbeitet hat und zurück schickt, endlich abgeschlossen wird und meine Frau im September endlich bei mir einziehen kann, ob das klappt weiß jedoch nur Gott alleine.

Ich bin ja von deutschen Behörden wirklich unterstes Niveau in allen Bereichen gewohnt, aber bei so etwas, das für mich ja leider sehr wichtig ist, puh. Wirklich nicht schön.
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Antwort #53 - 27.08.2025 um 09:19:30
 
BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 01:56:06:
Ich bin ja von deutschen Behörden wirklich unterstes Niveau in allen Bereichen gewohnt


Nein! Das kann ich rückwirkend mit meinen 64 Jahren nicht bestätigen




BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 01:56:06:
Man möchte Bilder von mir und meiner Frau und Nachweise der gemeinsamen Treffen in Form von Einreisestempeln 


Niemand hier im Forum kann das beurteilen, weil man nur deine Aussagen liest,
vermutlich kennt dich deine ALB besser und kann daher Gründe haben solche Nachweise einzufordern?


Daher mein Rat für alle spätere Leser, besucht wenigstens einmal zusammen mit eurer
Freundin/Verlobten/Frau die ALB, einfach nur um sich mal vorzustellen. Eine gemeinsame Vorsprache hat
doch ganz anderes Gewicht als nur Akten. (Zweifel beseitigen, bevor sie entstehen)

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Antwort #54 - 27.08.2025 um 10:49:11
 
Mannlich schrieb am 27.08.2025 um 09:19:30:
Daher mein Rat für alle spätere Leser, besucht wenigstens einmal zusammen mit eurer
Freundin/Verlobten/Frau die ALB, einfach nur um sich mal vorzustellen.

Was für ein **Rat.
Die ABH ist kein Willkommenscenter und versendet auch keine Einladungen zum Kennenlernen und Schönschnacken.

BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 01:56:06:
die Behörde ist wirklich sehr träge, beantwortet Anrufe quasi gar nicht

Die Behörde ist nicht träge, die ist überlastet, überfordert und beschäftigt.
Stellst du schriftliche Anträge, werden diese bearbeitet. Das dauert.
Bürokratiefeinde könnten an solch einem Problem verzweifeln.

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BürokratieFeind
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Antwort #55 - 27.08.2025 um 13:02:34
 
Ich verzweifele wahrhaftig 😔
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Antwort #56 - 27.08.2025 um 13:03:39
 
Mannlich schrieb am 27.08.2025 um 09:19:30:
Nein! Das kann ich rückwirkend mit meinen 64 Jahren nicht bestätigen





Niemand hier im Forum kann das beurteilen, weil man nur deine Aussagen liest,
vermutlich kennt dich deine ALB besser und kann daher Gründe haben solche Nachweise einzufordern?


Daher mein Rat für alle spätere Leser, besucht wenigstens einmal zusammen mit eurer
Freundin/Verlobten/Frau die ALB, einfach nur um sich mal vorzustellen. Eine gemeinsame Vorsprache hat
doch ganz anderes Gewicht als nur Akten. (Zweifel beseitigen, bevor sie entstehen)


Die Behörde kennt mich gar nicht, ich hatte noch nie etwas mit ihr zutun.
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Antwort #57 - 27.08.2025 um 14:53:09
 
Ich hätte ja eher geantwortet bzgl Mietvertrag dass dieser eben nach dem Einzug geändert wird denn noch ist sie ja nicht hier Zwinkernd. .. aber eig wie du geschrieben hast nicht so wichtig .

Allerdings wird der Vermieter sowieso von Einzug erfahren denn für die Wohnsitzanmeldung brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter.

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Antwort #58 - 27.08.2025 um 15:23:22
 
roseforest schrieb am 27.08.2025 um 14:53:09:
Ich hätte ja eher geantwortet bzgl Mietvertrag dass dieser eben nach dem Einzug geändert wird denn noch ist sie ja nicht hier Zwinkernd. .. aber eig wie du geschrieben hast nicht so wichtig .

Allerdings wird der Vermieter sowieso von Einzug erfahren denn für die Wohnsitzanmeldung brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter.



Als Hauptmieter kann ich einfach eine Wohnungsheberbescheinigung ausstellen und meine Frau beim Bürgeramt anmelden, hatte ich extra gefragt beim Bürgeramt. Ich will halt jetzt nicht zu dem Termin gehen nur dass es heißt es ist noch nicht fertig und sie wollen noch mehr Umstände machen, puh.

Das schlimmste ist ehrlich dass E-Mails so langsam oder gar nicht beantwortet werden und man nicht mal anrufen kann.
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Antwort #59 - 27.08.2025 um 17:43:30
 
BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 15:23:22:
Das schlimmste ist ehrlich dass E-Mails so langsam oder gar nicht beantwortet werden und man nicht mal anrufen kann.

Ich darf mich vielleicht wiederholen?
Die ABH und andere Stellen im Zusammenhang mit deiner Verzweiflung werden dir nicht auf jede E-Mail antworten und keine Telefonkonferenz mit dir abhalten.

Ich verstehe deine Ungeduld, lese aber hier, dass du Ende April/Anfang Mai 25  geheiratet hast, noch dazu nicht im Herkunftsland deiner Frau.
Aber nach etwa 5 Monaten schon verzweifeln?

Hab ich das evtl. überlesen? Hat deine Frau schon einen Sprachnachweis A1 nach GER? d.h. Ein Zertifikat von einem anerkannten Institut?
Dieses hätte sie am 26.6. in Moskau beim Visumsantrag vorlegen sollen.

Diesen Termin in M. hat sie doch recht zügig erhalten.
Und den Vorsprache-Termin bei der ABH auch schon zu Ende August.

BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 15:23:22:
Ich will halt jetzt nicht zu dem Termin gehen 

Ach. Erst drängeln und motzen und dann nicht wahrnehmen?

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