Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 2 3 4 ... 8
Thema versenden Drucken
Ehefrau Familienzusammenführung Russland (Gelesen: 14.151 mal)
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #15 - 06.05.2025 um 23:18:10
 
reinhard schrieb am 06.05.2025 um 21:37:34:
Eine Reiseversicherung kann sie auch abschließen, im Umfeld der Botschaft gibt es Anbieter. 

Völlig abgesehen davon, dass sie mit der Botschaft unmittelbar gar nicht in Kontakt kommt, sondern alles im Visazentrum abgewickelt wird:
Russische Krankenversicherungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert, es muss schon eine deutsche Incoming sein.

Und auch da nicht eine für Kurzaufenthalte, sondern eine Vollversicherung mit einem Tarif, der auch für Aufenthalte für >90 Tage abgeschlossen werden kann.


Das ist aber nur dann relevant, wenn der Bürokratiefeind im Interesse eines schnellen, diskussionsfreien Ergebnisses die Forderung nach einer KV auch erfüllen will.

Das schrieb er hier schon, deshalb hielt ich mich bisher auch zurück.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
BürokratieFeind
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Der Name ist Programm


Beiträge: 55

Freistaat Sachsen, Germany
Freistaat Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #16 - 11.05.2025 um 19:39:35
 
Petersburger schrieb am 06.05.2025 um 23:18:10:
Völlig abgesehen davon, dass sie mit der Botschaft unmittelbar gar nicht in Kontakt kommt, sondern alles im Visazentrum abgewickelt wird:
Russische Krankenversicherungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert, es muss schon eine deutsche Incoming sein.

Und auch da nicht eine für Kurzaufenthalte, sondern eine Vollversicherung mit einem Tarif, der auch für Aufenthalte für >90 Tage abgeschlossen werden kann.


Das ist aber nur dann relevant, wenn der Bürokratiefeind im Interesse eines schnellen, diskussionsfreien Ergebnisses die Forderung nach einer KV auch erfüllen will.

Das schrieb er hier schon, deshalb hielt ich mich bisher auch zurück.


Bei visametric oder? Weißt du ob sie bei der Abgabe der Dokumente auch den Pass mit abgibt? oder muss das extra sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #17 - 11.05.2025 um 20:00:30
 
Der einfachste Weg für alle Beteiligten ist es, wenn sie den Pass mit abgibt - dann muss der nicht irgendwie nachgereicht werden.

Wie Visametric es heute organisiert, wenn jemand seinen Pass aufgrund der ungewiss langen Bearbeitungszeit nicht abgeben will, weiß ich nicht.
Das kann Deine Frau auch telefonisch bei Visametric erfragen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 128

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #18 - 11.05.2025 um 21:49:28
 
BürokratieFeind schrieb am 06.05.2025 um 20:33:36:
Ich habe in einem anderen Forum gelesen dass die Meldebehörde nicht nach Visum oder so fragt und einfach die Frage "Soll die Ehefrau mitangemeldet werden" stellt, so könnte ich eventuell eine Meldebescheinigung bekommen, da ich sowieso bald umziehe, kann ich es ja vielleicht mal probieren.

Wenn nicht dann muss es wahrscheinlich doch die blöse teure Incoming-Versicherung werden



Hallo

- Deine Frau kann erst in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn sie hier den Wohnsitz hat.
- Den Wohnsitz erhält sie erst, wenn Aufenthaltstitel vorliegt.
- Den eAT erhält sie erst, wenn sie ordnungsgemäß einreiste.

Sollte sie trotzdem hier angemeldet worden sein (Ausnahmen können passieren ), dann wird es Schwierigkeiten
beim Visum zur Familienzusammenführung geben, die ALB verweigert dann, oder kann es verweigern.
Warum? Weil  niemand per D-Visum nach Deutschland nachziehen kann, der hier schon gemeldet ist!


Incoming KV über  90 Tage löst das (eine) Problem.
Ich entnehme deinem Post, es sei teuer?!
Das ist erst der Anfang der Kosten einer binationalen Ehe.
Die Incoming KV sind Peanuts.





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #19 - 11.05.2025 um 22:03:16
 
Das Melderegister ist per Definition unvollständig und fehlerhaft. Nur weil man in Deutschland gemeldet ist, bedeutet es nicht, dass man kein Visum bekommen könnte. Es ist eine Ordnungswidrigkeit gem. Bundesmeldegesetz wenn man sich anmeldet aber de facto nicht an der angegeben Meldeadresse wohnt.

Zuma es Fälle gibt, wo der Ausländer schon in Deutschland lebt und ordnungsgemäß gemeldet ist und das nationale Visumverfahren nachholen muss. Wie sollte der Betroffene das Visumverfahren nachholen, wenn er es nicht könnte, nur weil er melderechtlich erfasst ist?

Es geht laut Eingangspost nicht um die Kosten sondern ums Prinzip. Geht es darum den Versicherungsunternehmen in Deutschland sinnlos ein Zubrot zu verschaffen? Ich verdiene mein Geld auch nicht durch singen und klatschen. Also will ich wissen warum ich vom Staat faktisch gezwungen werde etwaige Ausgaben zu tätigen. Also insbesondere die Rechtsgrundlage.

Wäre die Ehefrau Mutter eines Deutschen - also Familiennachzug zum kleinen Deutschen - dann würde man keine Incoming-Krankenversicherung fordern. Und beim Familiennachzug zum großen Deutschen, verlangt man eine?

Wo ist da die Logik?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 128

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #20 - 12.05.2025 um 00:11:08
 
Aras

Es geht hier um Ehegattennachzug zu einem Deutschen.

Die Gesetzgebung und Abhängigkeit der Ämter untereinander ist eindeutig, namentlich die Reihenfolge, wie unten von mir beschrieben.



Auf Seite 2:
https://germania.diplo.de/resource/blob/1596868/e59646d2cef8c860d3398e5207c95828...

Auszug davon:
Dies ist in der Regel erst nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt möglich.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #21 - 12.05.2025 um 09:59:02
 
Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen den Ämtern, so wie du es beschreibst.

Bspw. ist es vereinfacht vom Informationsschreiben der Botschaft in Moskau beschrieben. Für eine Familienversicherung benötigt es bspw. keiner Anmeldung gem. Bundesmeldegesetz in Deutschland. Es gibt die Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, es gibt den zivilrechtlichen Wohnsitz im § 7 BGB, es gibt die Wohnung im Sinne des Artikel 14 des Grundgesetzes, und es gibt den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 30 III SGB I.

Und die Familienversicherung gem. § 10 SGB V nutzt die Definition von § 30 III SGB I. Und da steht nicht drin, dass eine Familienversicherung nur dann möglich ist, wenn die Gemeinde einen als Einwohner registriert haben. Man kann auch ohne Anmeldung Krankenversicherungspflichtig sein. Wenn morgen ein Ehegatte von einem Stammversicherten in der GKV mit einem Schengenvisum einreist und ohne Wohnsitzanmeldung seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet (z.B. erklärt, nicht mehr ausreisen zu wollen), dann hat diese Person Anspruch auf die Familienversicherung.

Klar wird die GKV nach der Registrierung fragen, weil es einfach ist so den Wohnsitz nachzuweisen. Aber ohne die Anmeldung und mit gewöhnlichem Aufenthalt darf die Familienversicherung nicht verweigert werden. Zumal die Person ja dann einen Wohnsitz begründet hat.

Und dann schreibt die Botschaft: "In aller Regel[...]". Wenn im Recht von "In aller Regel" bzw. "In der Regel" geschrieben wird, bedeutet es, dass es Regelausnahmen gibt.

Und da kommen wir zum § 28 I S. 3 AufenthG.

Zitat:
Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. 


Früher gab es die Regelausnahme für die Lebensunterhaltsicherung bei Deutschverheirateten. Es gab dann eine Gerichtsentscheidung, die quasi das Ermessen der Behörde auf 0 reduzierte. Nur weil es eine Ermessensregelung ("soll") ist und man durch die Reduzierung des Ermessens auf 0 zu einem verfassungskonforme Auslegung erreichen kann, wurde der Satz nicht vom Bundesverfassungsgericht "gestrichen".

Also die Lebensunterhaltsicherung ist bei Deutschverheirateten nicht mehr zu fordern. Die Botschaft schreibt aber, dass man eine KV nachweisen müsse.

Was ist wenn jemand Bürgergeld bekommt? Soll er die Incoming-versicherung von seinem Regelsatz bestreiten? Oder reicht es aus, nachzuweisen, dass der Ehegatte in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen wird?

Wenn die deutsche Botschaft in Moskau keine Einkommensnachweise vom TE fordert, dann darf sie konsequenterweise auch keine KV für die Ehefrau verlangen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Supi1982
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 32

Bonn, Germany
Bonn
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #22 - 12.05.2025 um 10:14:39
 
Hallo zusammen,

ich habe vor nunmehr 11 Jahren meine russische Frau in Deutschland geheiratet. Damals habe ich eine Incoming-Reiseversicherung für die Dauer der Visumsgültigkeit abgeschlossen und nach der Hochzeit gekündigt, was problemlos möglich war. Das Ganze hat mich 30€ gekostet, was bei den ganzen anderen Kosten (Flug, Umzug etc.) jetzt auch nicht der Riesenfaktor war (Details gerne PM).

Mir ist klar, dass dieser Fall anders ist, weil es hier auf die Anmeldung und nicht auf die Eheschließung ankommen soll.

Die Wohnsitzanmeldung ging übrigens seinerzeit auch ohne den Aufenthaltstitel mit dem nationalen Visum. Da diese innerhalb von 14 Tagen nach Wohnsitznahme vorzunehmen ist, sehe ich da auch keinen großen Spielraum.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 128

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #23 - 12.05.2025 um 11:29:43
 
Als Beispiele: Bürgeramt Ffm bzw eine GKV. Bitte selbst Infos einholen.

  Tel 069 115
bzw IKK Südwest: 069 50608-5000



 
Eigentlich ist der ganze Strang unnötig.
Es steht klipp und klar auf der Seite der Botschaft: Für Ehegattennachzug bedarf es Incoming - KV




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #24 - 12.05.2025 um 11:37:59
 
Schau doch mal bitte in das Visumhandbuch S. 454

Zitat:
2.1. Familiennachzug

Beim Familiennachzug zu Deutschen wird in aller Regel vom Erfordernis der Prüfung des
gesicherten Lebensunterhalts abgesehen; ähnliche Erleichterungen gelten auch im Fall des
Familiennachzugs zu Freizügigkeitsberechtigten (siehe VHB-Beitrag „Familiennachzug“ und
„Freizügigkeit“).

Die Prüfung und Feststellung, ob der Lebensunterhalt im Falle des Familiennachzugs gesichert
ist, betrifft einen Inlandssachverhalt und ist daher im Regelfall von der sachnäheren
Ausländerbehörde (ABH) vorzunehmen. Die Ergebnisse der Prüfung durch die ABH sind
grundsätzlich zu übernehmen. Gleiches gilt für den Fall, dass aufgrund von
Inlandssachverhalten im Einzelfall eine Atypik angenommen oder der Lebensunterhalt durch
Abgabe einer Verpflichtungserklärung gesichert wird.


Also warum verlangt die deutsche Botschaft in Moskau die Krankenversicherung?


Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #25 - 12.05.2025 um 13:14:39
 
Mannlich schrieb am 11.05.2025 um 21:49:28:
Incoming KV über90 Tage löst das (eine) Problem.

Zu verkürzt oder einfach falsch.

Gefordert wirde eine Incoming-KV, die auch über Zeiträume von mehr als 90 Tagen abgeschlossen werden kann - also z.B. für Au pair, BFD, Work and Travel.

Es ist aber nicht gefordert, dass sie auch für >90 Tage abgeschlossen werden muss.
30 Tage z.B. reichen auch für den Zeitraum von Einreise bis Aufschlagen bei der KV des Ehepartners.

Supi1982 schrieb am 12.05.2025 um 10:14:39:
eine Incoming-Reiseversicherung

ist genau das, was nicht akzeptiert wird. Der Versicherungsumfang ist ein anderer.


Mannlich schrieb am 12.05.2025 um 00:11:08:
Auf Seite 2:
...
Auszug davon:
Dies ist in der Regel erst nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt möglich.

Merkblätter irgendeiner Behörde stehen niemals über Gesetz oder VwV und sind schon gar nicht für andere Behörden oder eine Versicherungsgesellschaft bindend.

Hier konkret wird beschrieben, was in vielen oder gar den meisten Fällen beobachtet/berichtet wird. Andere Fälle werden jedoch nicht ausgeschlossen.

Aras schrieb am 12.05.2025 um 11:37:59:
Also warum verlangt die deutsche Botschaft in Moskau die Krankenversicherung? 

Weil sie die bei jedem nationalen Visum fordert?
Vielleicht auch, weil Merkblätter zum Familiennachzug zum Ehepartner nicht unterscheiden, ob dieser Ehepartner Deutscher oder Drittstaater ist?

Diese Frage muss uns aber nicht interessieren, wenn der TS selbst schreibt, er sei (meine Formulierung) auf den Weg des geringsten Widerstands aus.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
BürokratieFeind
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Der Name ist Programm


Beiträge: 55

Freistaat Sachsen, Germany
Freistaat Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #26 - 13.05.2025 um 02:27:17
 
Mannlich schrieb am 11.05.2025 um 21:49:28:
Hallo

- Deine Frau kann erst in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn sie hier den Wohnsitz hat.
- Den Wohnsitz erhält sie erst, wenn Aufenthaltstitel vorliegt.
- Den eAT erhält sie erst, wenn sie ordnungsgemäß einreiste.

Sollte sie trotzdem hier angemeldet worden sein (Ausnahmen können passieren ), dann wird es Schwierigkeiten
beim Visum zur Familienzusammenführung geben, die ALB verweigert dann, oder kann es verweigern.
Warum? Weil  niemand per D-Visum nach Deutschland nachziehen kann, der hier schon gemeldet ist!


Incoming KV über  90 Tage löst das (eine) Problem.
Ich entnehme deinem Post, es sei teuer?!
Das ist erst der Anfang der Kosten einer binationalen Ehe.
Die Incoming KV sind Peanuts.






Wie meinst du der Anfang, was soll da noch kommen? Ist doch nur dieser ganzen Bürokratiemist zur Einreise
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 128

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #27 - 15.05.2025 um 19:42:17
 
@Petersburger. Mit "über 90 Tage" war im Sinne von "Sie sollten über ausreichende Mittel verfügen" um ein Beispiel von "über" zu geben. Ich hätte es anders ausdrücken sollen. Es war nicht 90+ Tage gemeint. Sondern im Zeitraum von 90 Tagen.
@BürokratieFeind
Ich gehe davon aus: Du bist Deutscher, deine Frau Staatsbürger`..  der R.F. Richtig? Es gibt vier Möglichkeiten wo man heiratet:
- Im Land des künftigen Aufenthaltes, also DE.
- Im Land der Braut, also der R.F.
- In Drittland welches zur EU / Schengen angehört
oder in Drittland welches nicht zur EU/Schengen gehört
-----------------------------------------------------------------
Dein Pseudo, bzw Nickname hier ist BürokratieFeind.
Die oben letztgenannte Variante ist die am kompliziertesten, weil drei Länder, davon zwei nicht-EU involviert sind. Sowohl für das FZF Visum, als auch später (etwas).

Hattest du deine Verlobte, also vor der Heirat, mal in Russland besucht? Falls ja via Türkei, Georgien, Kaliningrad eingereist? War es einfach?

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #28 - 15.05.2025 um 22:45:41
 
Es geht hier nicht darum, dass Bürokratiefeind durch seine Eheschließung in Georgien einen deiner Meinung nach  bürokratielastigeren Weg zu Eheschließung gewählt hat und dadurch seinem Pseudonym widerspricht.

Es geht darum, dass angeblich die Botschaft in Moskau eine Krankenversicherung verlangt und gefragt wird warum wieso und weshalb.

Bspw. ist es auch sinnlos auf das Bürgeramt von Frankfurt zu verweisen, wenn BürokratieFeind offensichtlich in Leipzig wohnt.

Und die IKK Südwest hat nicht ihren "Amtsbezirk" in Sachsen.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
BürokratieFeind
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Der Name ist Programm


Beiträge: 55

Freistaat Sachsen, Germany
Freistaat Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland
Antwort #29 - 17.05.2025 um 22:35:31
 
weinendMannlich schrieb am 15.05.2025 um 19:42:17:
@Petersburger. Mit "über 90 Tage" war im Sinne von "Sie sollten über ausreichende Mittel verfügen" um ein Beispiel von "über" zu geben. Ich hätte es anders ausdrücken sollen. Es war nicht 90+ Tage gemeint. Sondern im Zeitraum von 90 Tagen.
@BürokratieFeind
Ich gehe davon aus: Du bist Deutscher, deine Frau Staatsbürger`..  der R.F. Richtig? Es gibt vier Möglichkeiten wo man heiratet:
- Im Land des künftigen Aufenthaltes, also DE.
- Im Land der Braut, also der R.F.
- In Drittland welches zur EU / Schengen angehört
oder in Drittland welches nicht zur EU/Schengen gehört
-----------------------------------------------------------------
Dein Pseudo, bzw Nickname hier ist BürokratieFeind.
Die oben letztgenannte Variante ist die am kompliziertesten, weil drei Länder, davon zwei nicht-EU involviert sind. Sowohl für das FZF Visum, als auch später (etwas).

Hattest du deine Verlobte, also vor der Heirat, mal in Russland besucht? Falls ja via Türkei, Georgien, Kaliningrad eingereist? War es einfach?

Gruß

Ja, habe sie mehrmals jeweils ein paar Monate in Russland besucht und wir hatten zusammen gelebt. Bin in Russland über die Landgrenze zu Estland östlich von Werro eingereist. Das erste mal hat ein paar Stunden wegen eines Gespräches mit dem FSB gedauert, die Male danach so 1h Deklaration für's Motorrad ausfüllen und in der Schlange stehen.

Heirat in Russland war mir zu kompliziert wegen dieses Ehefähigkeitszeugnises und in Deutschland hätte ich eine Verpflichtungserklärung (ein Dokument direkt aus der Hölle) für's Visum benötigt und mein Einkommen als Student hätte da niemals gereicht.

Wir hatten über Touristenvisum Ungarn und dann Heirat in Dänemark nachgedacht, bin aber froh, dass wir es einfach unproblematisch in Georgien gemacht haben, ging wirklich sehr angenehm, kann ich jedem empfehlen und visafrei können fast alle Nationalitäten der zivilisierten Welt einreisen.

Bisher hatte ich mit der georgischen Heirat + Apostille keine Probleme, habe dazu jetzt eine beglaubigte Übersetzung vom Übersetzer eines Landgerichtes mit Urkunde dazu, sodass die ja eigentlich die gleichen Rechte wie eine deutsche Urkunde bringen sollte. Das einzige was etwas doof war, ist dass ich meinen Namen nicht nach deutschem Recht an meine Frau geben konnte (habe einen deutschen Adelstitel und der wird in Deutschland ans Geschlecht angeglichen). Sie hätte vor Ort nur die männliche, meine, Form bekommen können.

Wir haben aber sowieso vor, eine Nachbeurkundung mit Ehenamen nach deutschem Recht und deutscher Eheurkunde nach Einreise zu machen. Dazu braucht es ja nur extra noch die Geburtsurkunden (und natürlich eine Gebühr unentschlossen)


Ich hatte jetzt übrigens noch etwas Kontakt mit meiner GKV und warte derzeit auf eine Antwort auf meinen schriftlichen Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung bzw. Ausstellung eines Schreibens an die Botschaft zur Bereitschaft in die GKV aufzunehmen, bisher sieht es gar nicht so schlecht aus nachdem am Telefon erst abgelehnt wurde.

Gruß
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.05.2025 um 22:48:59 von BürokratieFeind »  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 ... 8
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema