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Ehefrau Familienzusammenführung Russland (Gelesen: 1.550 mal)
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05.05.2025 um 22:46:29
 
Moin,

verzeiht mir eventuelle Fehler, ist mein erster Beitrag.

Folgende Situation: ich habe meine Frau (Russin) letzte Woche in Georgien geheiratet, ging alles gut und einfach (trotz verschiedenem Geburtsnamen und Familiennamen keine Rückfragen), Eheurkunde mit Apostille ist ausgestellt.
Jetzt wollen wir nächsten Monat das Visum zur Familienzusammenführung in Moskau beantragen, die wollen aber einen Nachweis der Krankenversicherung haben.

Wie würdet ihr das machen, da steht auch was von incoming Versicherung, wir sind ja verheiratet also müsste die Aufnahme in die gesetzliche Familienversicherung unproblematisch funktionieren, aber habe auch gelesen das ginge erst ab der Meldebescheinigung.

Danke euch
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Aras
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Antwort #1 - 05.05.2025 um 23:01:35
 
Frag deine GKV ob sie dir die zukünftige Aufnahme in die Familienversicherung schriftlich bestätigen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 05.05.2025 um 23:07:01
 
Die Versicherung wird nicht zur Antragsabgabe benötigt, sie wird dann in der Regel nachgefordert, wenn das Visum erteilt werden kann und nur noch die KV fehlt.

Versuche es dann mit der Bescheinigung.
Das hat aber nur Sinn, wenn auch tatsächlich drinsteht, dass sie ab Einreise versichert sein wird.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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BürokratieFeind
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Antwort #3 - 05.05.2025 um 23:45:07
 
Da die Moskauer Botschaft sich mit Terminen etwas schwierig anstellt würde ich das alles soweit wie möglich vorher einreichen, ich werde bei meiner GKV mal anfragen, aber nehmen wir mal an die möchte das nicht vorher ausstellen. Muss ich dann eine incoming Versicherung für sie anschließen, und wenn ja für wie lange?
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reinhard
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Antwort #4 - 06.05.2025 um 11:01:46
 
Besser ist, wenn Du erst die Antwort Deiner Versicherung abwartest. "Was wäre wenn" sind Fragen, bei denen Dir Antworten hier kaum helfen.

Mach einfach, wie Dir geraten wurde, und melde Dich, sobald Du schriftliche Antwort hast.
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Antwort #5 - 06.05.2025 um 13:06:12
 
Ich habe gerade mit meiner Krankenversicherung geredet, dort möchte man nicht wirklich helfen, erst ab einer Meldebescheinigung kann man Familienversicherung beantragen. Ich könnte ggf. versuchen meine Frau jetzt schon mit der Eheurkunde anzumelden, keine Ahnung ob das klappt.


Weiß denn jemand wie diese komischen incoming Versicherungen sich verhalten und wie lange die sein muss?
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lottchen
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Antwort #6 - 06.05.2025 um 14:46:42
 
BürokratieFeind schrieb am 06.05.2025 um 13:06:12:
Ich könnte ggf. versuchen meine Frau jetzt schon mit der Eheurkunde anzumelden

Wird nicht klappen da sie noch keinen Wohnsitz hier hat.

BürokratieFeind schrieb am 06.05.2025 um 13:06:12:
Weiß denn jemand wie diese komischen incoming Versicherungen sich verhalten und wie lange die sein muss? 

Eigentlich sollte 1 Monat ausreichen. Innerhalb der Zeit hat sie ihren Wohnsitz genommen und die AE ist zumindest beantragt. 

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Aras
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Antwort #7 - 06.05.2025 um 15:03:25
 
Moment mal... Es ist deine Ehefrau. Wieso sollst du die Krankenversicherung nachweisen?

Aber egal. Schau im Visumhandbuch auf Seite 701

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Antwort #8 - 06.05.2025 um 16:02:52
 
Entschuldigung: Ich meinte Seite 459.
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Antwort #9 - 06.05.2025 um 16:11:22
 
Die Krankeversicherung gehört zum LU. Und als Ehefrau eines Deutschen muss sie dessen Sicherung nicht nachweisen. Wenn man den Weg des geringsten Widerstandes gehen will schließt man die geforderte Incoming-Versicherung ab. Oder eben man verweist auf die Gesetzeslage und diskuttiert falls doch das Gegenteil gefordert wird. Muss jeder selber entscheiden.

Mein Ex-Mann hatte damals die geforderte Incoming-Versicherung selber in seinem Land abgeschlossen. Ich kam daher gar nicht dazu mir zu überlegen ob ich gegen die Forderung vorgehe oder nicht.
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Antwort #10 - 06.05.2025 um 20:33:36
 
lottchen schrieb am 06.05.2025 um 14:46:42:
Wird nicht klappen da sie noch keinen Wohnsitz hier hat.



Ich habe in einem anderen Forum gelesen dass die Meldebehörde nicht nach Visum oder so fragt und einfach die Frage "Soll die Ehefrau mitangemeldet werden" stellt, so könnte ich eventuell eine Meldebescheinigung bekommen, da ich sowieso bald umziehe, kann ich es ja vielleicht mal probieren.

Wenn nicht dann muss es wahrscheinlich doch die blöse teure Incoming-Versicherung werden
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Antwort #11 - 06.05.2025 um 20:35:32
 
lottchen schrieb am 06.05.2025 um 16:11:22:
Die Krankeversicherung gehört zum LU. Und als Ehefrau eines Deutschen muss sie dessen Sicherung nicht nachweisen. Wenn man den Weg des geringsten Widerstandes gehen will schließt man die geforderte Incoming-Versicherung ab. Oder eben man verweist auf die Gesetzeslage und diskuttiert falls doch das Gegenteil gefordert wird. Muss jeder selber entscheiden.

Mein Ex-Mann hatte damals die geforderte Incoming-Versicherung selber in seinem Land abgeschlossen. Ich kam daher gar nicht dazu mir zu überlegen ob ich gegen die Forderung vorgehe oder nicht.


Das kann sein und ggf. hätte man sogar recht damit aber die Moskauer Botschaft ist so unglaublich schwer zu erreichen und Termine zu bekommen dass wir dann am Ende lieber wirklich den geringsten Widerstand wählen würden, um bald zusammen leben zu können.
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roseforest
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Antwort #12 - 06.05.2025 um 21:25:01
 
Wieso teuer ?
Ich hatte als meine damals Verlobte die Provisit Germany abgeschlossen.

Nachdem sie die Aufnahmebestätigung der GKV hatte wurde diese rückwirkend aufgelöst und mir die Beiträge rückwirkend zu diesem Datum erstattet..

Wie das bei anderen Versicherern ist weiss ich aber nicht.

Wohnsitz anmelden geht wie schon geschrieben erst wenn sie hier ist. Was willst du überbaupt mit der Wohnsitzanmeldung ? Die GKV wird (hoffentlich ) einen Aufenthaltstitel oder zumindest das Visum sehen wollen.
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reinhard
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Antwort #13 - 06.05.2025 um 21:37:34
 
Es wurde hier doch ausdrücklich geraten, ein Schreiben von der Versicherung zu besorgen, dass sie nach ihrer Anmeldung in Deutschland versichert ist. Am Telefon haben sie das doch schon gesagt. Jetzt nur noch das Schreiben besorgen.

Eine Reiseversicherung kann sie auch abschließen, im Umfeld der Botschaft gibt es Anbieter.
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Antwort #14 - 06.05.2025 um 22:55:30
 
https://jakarta.diplo.de/resource/blob/1807776/209cabd7d91d68b6e482831fdb987156/...

Zitat:
Im Falle eines Familiennachzuges kann der Nachweis dadurch erbracht werden, indem ein
Schreiben der (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung vorgelegt wird, aus dem
hervorgeht, dass Sie mit Einreise nach Deutschland – bedingungslos - in die Familienversicherung
aufgenommen werden.


Also im Grunde willst du eine Zusicherung im Sinne des § 34 SGB X.

Bedingungslos heißt, dass da nicht sowas steht wie: "Ihre Ehefrau hat grundsätzlich ANspruch auf die Aufnahme in die Famlienversicherung." Oder sowas. Da müsste man also schon der GKV nen Antrag auf Familienversicherung stellen oder so, und eben klarmachen, dass deine Frau kein oder geringeres Einkommen als 535 € nach der Einreise haben wird. Und eben auch Heiratsurkunde vorlegen. Und dann kann die GKV das auch prüfen und ggf. die entsprechende Zusicherung geben.

Aber ich bin mir fast sicher, dass ich so ein Schreiben schonmal gesehen habe. Insofern verstehe ich nicht, wieso du es bei der GKV nicht bekommen kannst.

Ansonsten hol dir die Incoming Versicherung. Kostet ja nicht die Welt.

Oder eben beim Auswärtigen Amt beschweren...
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