[quote author=414F42564746230 link=1745742811/6#6 date=1745785234
Hallo zusammen,
ich möchte gerne offen meinen Hintergrund schildern, damit klar wird, warum ich mich so intensiv mit dem Thema Niederlassungserlaubnis beschäftige:
Nein, die Beiträge hier im Forum schreibe ich nicht selbst. Tatsächlich spreche ich Deutsch auf maximal A2-Niveau. Ich vermute, dass ich den B1-Test nicht bestehen werde, weil ich mich vor allem mit der deutschen Grammatik sehr schwer tue, trotz regelmäßiger Bemühungen.
Ich bin 2018 als Fachkraft nach Deutschland eingereist und habe später über den Familiennachzug meine Ehefrau und meine beiden Töchter nachgeholt.
Meine Töchter und meine Frau sind mittlerweile deutsche Staatsangehörige.
Meine Frau hat bereits eine Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin abgeschlossen und wird im Sommer 2025 ihre zweite Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin erfolgreich abschließen.
Unser gemeinsames Ziel ist es, in Deutschland ein Haus zu kaufen und dauerhaft zu bleiben. Dafür benötigen wir eine Finanzierung. Da meine aktuelle Aufenthaltserlaubnis befristet ist, werde ich derzeit bei der Haushaltsberechnung für einen Bankkredit nicht berücksichtigt.
Meine Frau allein könnte den Kredit voraussichtlich nicht stemmen.
Deshalb ist es für uns wichtig, dass ich möglichst bald eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) bekomme.
Und zu Paragraf 9:
können ein bestandener Einbürgerungstest, der Nachweis von A2-Deutschkenntnissen sowie persönliche Umstände wie eine durchgehende Vollzeittätigkeit und die alleinige Sicherung des Lebensunterhalts für die Familie als ausreichende Integrationsbemühungen anerkannt werden, sodass im Rahmen des § 9 Abs. 2 Sätze 3 bis 5
AufenthG auf die Vorlage eines B1-Zertifikats verzichtet werden kann?