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Family Reunion Visa Kenya (Gelesen: 928 mal)
Themen Beschreibung: Family Reunion Visa Kenya Termin verschieben
Andia
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i4a rocks!


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26.04.2025 um 06:59:57
 
Hallo zusammen,

Meine Verlobte ist auf der Warteliste für das family reunion visa um zu mir nach Deutschland zu kommen.

Ca. Juni wird sie einen Termin in Kenya erhalten.

Nun haben wir größte Schwierigkeiten erfahren, es war nicht möglich in Mombasa zu heiraten. Seit Februar versuchen wir es, immer sagt man uns ich müsste länger bleiben, Zeit reicht nicht aus. Nun hatten wir das Interview, aber ich fliege ohne Marriage Zertifikat zurück, da es nicht rechtzeitig ausgestellt werden konnte.

Was können wir jetzt tun, wenn meine Verlobte die Einladung zum Visa erhält aber wir immer noch nicht verheiratet sind? A1 hat sie dann schon. Aber ich kann erst wieder August nach Kenya. Und das Visum wird ca.Juni sein.

Kann man den Termin in Nairobi irgendwie verschieben?  Was können wir nun tun? Wir sind ratlos. Erneut auf die Warteliste wäre Wahnsinn, es sind 9 Monate Wartezeit momentan.

Wir sind um jede Hilfe dankbar
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deerhunter
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Antwort #1 - 26.04.2025 um 09:10:09
 
Andia schrieb am 26.04.2025 um 06:59:57:
Kann man den Termin in Nairobi irgendwie verschieben?


Diese Frage solltest du an die zuständige Botschaft stellen! Nur die können dir darüber verbindliche Auskunft geben
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reinhard
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Antwort #2 - 27.04.2025 um 13:36:37
 
Ich glaube, ds Verschieben erlaubt das Online-System nicht. Nur das Stornieren und den Neuantrag.

Deshalb empfehle ich in der Regel das Heiraten in Deutschland, weil Ihr dann keine solchen Probleme habt. Aber wenn Ihr unbedingt in Kenia heiraten wollt, ist es hier möglich, dass Ihr eine Verzögerung von 9 Monaten in Kauf nehmen müsst.
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Andia
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Antwort #3 - 28.04.2025 um 14:49:14
 
Danke für die Antworten! Dann werde ich versuchen sobald die Einladung zum Visum kommt nach Kenia zu fliegen und zu heiraten. 9 Monate warten ist verdammt lang.
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lottchen
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Antwort #4 - 28.04.2025 um 15:04:02
 
Andia schrieb am 26.04.2025 um 06:59:57:
Seit Februar versuchen wir es, immer sagt man uns ich müsste länger bleiben, Zeit reicht nicht aus. 

Das ist jetzt nicht unbedingt unüblich dass man sich eine gewisse Zeit im Land aufhalten muss um dort heiraten zu können. Das Aufgebot muss bestellt und ausgehängt werden usw. Sind eben Formalitäten einzuhalten. Keine Ahnung, wie genau das in Kenia abläuft.

Andia schrieb am 28.04.2025 um 14:49:14:
Dann werde ich versuchen sobald die Einladung zum Visum kommt nach Kenia zu fliegen und zu heiraten.

Und was soll dann anders sein wenn Du wieder nur ein paar Tage da bist? Warum gehst Du davon aus, dass das diesmal klappt?

Und hast Du eine Ehefähigkeitszeugnis welches da noch gültig sein wird?
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roseforest
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Antwort #5 - 28.04.2025 um 16:34:29
 
Wäre Heirat in D keine Option ?
Ich denke ihr könntet den bestendehden Visa Termin für nehmen.
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Andia
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Antwort #6 - 01.05.2025 um 12:18:13
 
Hallo. Also die Sicherheit nehme ich durch den stetigen Fortschritt der letzten Besuche. Bei jedem Besuch kommen wir 1 Schritt weiter. Nun haben wir schon das Interview mit dem Standesbeamter absolviert. Beim nächsten Besuch müssen wir nur noch bezahlen und mit unseren Zeugen kommen und dann direkt das Marriage Zertifikat unterschreiben. Mein Ehefähigkeitszeugniss werde ich erneuern müssen vorher.

Nach der Hochzeit und dem A1 soll es dann auch für sie leichter sein mich zu besuchen, also gut um die Zeit zum Visum zu überbrücken.

Bisher konnte sie mich nie besuchen, da Schengen Visa immer wegen Fluchtgefahr abgelehnt wurden. Aber wir waren ja auch nicht verheiratet bisher.

Hochzeit in D hatten wir auch überlegt, aber schien uns zu kompliziert, es wurde ja sogar das Schengen Visum abgelehnt, wie hätte sie jemals nach D kommen sollen?
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reinhard
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Antwort #7 - 01.05.2025 um 12:45:15
 
Für die Hochzeit in Deutschland ist auch "Schengen-Visum" der falsche Antrag, das muss natürlich abgelehnt werden.

Mit der Bestätigung des Standesamtes und dem A1-Zertifikat in der Hand beantragt sie das nationale Visum, kommt her, heiratet und bleibt hier.

Schengen-Visum: Herkommen, heiraten und wieder ausreisen? Das erscheint der Botschaft unlogisch. Wer heiratet, will ja nicht nur zu Besuch in Deutschland sein.

Vielleicht hättest Du vorher hier fragen soll. Aber so wie Ihr es plant kann es auch klappen, dauert nur ein bisschen länger. Aber so ist sie 2026 auch hier.
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Antwort #8 - 01.05.2025 um 12:56:37
 
Danke für die Info. Also das Schengen Visum haben wir Weihnachten beantragt damit sie mich 2 Wochen besuchen kann. Nicht um zu heiraten, einfach zu Besuch da wir verlobt sind und sie D kennenlernen möchte. Dann wurde es sofort abgelehnt mit Begründung Fluchtgefahr...

Unsere Frage ist, mit welchen Visum kann sie mich besuchen kommen? Es kann doch nicht wahr sein dass man erst heiraten muss um D kennenzulernen? Wenn wir nun verheiratet sind und sie A1 hat, wie kann sie mich einfach mal paar Tage besuchen kommen? Welches Visum brauchen wir dann? Das family reunion läuft ja parallel. Aber uns geht es nur um ein paar Tage Besuch.
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Antwort #9 - 01.05.2025 um 13:52:08
 
reinhard schrieb am 01.05.2025 um 12:45:15:
Für die Hochzeit in Deutschland ist auch "Schengen-Visum" der falsche Antrag, das muss natürlich abgelehnt werden.

Das ist so formuliert einfach falsch.

Seit 2009 steht in der AVwV zum AufenthG, Zi. 30.0.7
Zitat:
Ist nur die Eheschließung im Bundesgebiet, nicht aber ein anschließender, längerfristiger Aufenthalt im Bundesgebiet beabsichtigt, ist i. d. R. ein Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 2) zu erteilen. Bei der Beantragung ist der Ausländer darauf hinzuweisen, dass sein Aufenthalt im Bundesgebiet nach der Eheschließung i. d. R. nicht verlängert werden kann, ohne dass der Ausländer zuvor ausreist (vgl. § 5 Absatz 2 Satz 1), sofern nicht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung besteht (vgl. die in § 39 Nummer 3 AufenthV genannten Voraussetzungen). Ggf. ist er von Amts wegen auf die Möglichkeit zu verweisen, ein nationales Visum (§ 6 Absatz 4) zu beantragen. Ein solcher Hinweis ist aktenkundig zu machen.


Andia schrieb am 01.05.2025 um 12:56:37:
Es kann doch nicht wahr sein dass man erst heiraten muss um D kennenzulernen?

Doch, bestehende Zweifel an der Rückkehrwilligkeit - das ist der korrekte Ausdruck, nicht "Fluchtgefahr" - sind eines der drei grundlegenden Ablehnungskriterien für Schengen-Visumanträge.
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Antwort #10 - 01.05.2025 um 15:41:52
 
Also macht es ja doch Sinn in D zu heiraten ? .
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Antwort #11 - 01.05.2025 um 16:23:33
 
roseforest schrieb am 01.05.2025 um 15:41:52:
Also macht es ja doch Sinn in D zu heiraten ? .


Müssen die beiden entscheiden. Ich vermute, sie haben schon so viel Zeit in das Heiraten in Kenia investiert, dass sie das jetzt durchziehen.
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Andia
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Antwort #12 - 01.05.2025 um 18:16:16
 
Ja wir werden das im August durchziehen, mittlerweile kennt uns die ganze Behörde in Mombasa...

aber trotzdem versteh ich nicht wie sie mich danach besuchen kommen kann. Wird dann das Schengen Visum eher genehmigt.
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Antwort #13 - 01.05.2025 um 18:56:02
 
Andia schrieb am 01.05.2025 um 18:16:16:
aber trotzdem versteh ich nicht wie sie mich danach besuchen kommen kann. Wird dann das Schengen Visum eher genehmigt. 

Wenn sich an der Einschätzung der Rückkehrbereitschaft nichts zum Positiven ändert, dann wird sich die Entscheidung über einen Schengen-Visumantrag auch nicht viel ändern.

Es gibt keine besonderen Entscheidungskriterien für die Ehepartner von Deutschen.

Eine geänderte Argumentation ist dann denkbar, wenn ein nationaler Visumantrag zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland bereits gestellt ist.
Dann kann man kaum noch davon ausgehen oder begründen, dass ein solches Visumverfahren umgangen werden soll.
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Antwort #14 - 10.05.2025 um 18:14:20
 
Hallo.

OK, das klingt alles kompliziert. Das heisst, wenn wir auf der Warteliste für 9 Monate sind, würde sich dennoch nichts ändern? Die Auskunft der Dame von der Behörde war, dass nach unserer Hochzeit und dem A1 es für sie viel leichter wird, nach D zu Besuch zu kommen. Unabhängig von einem laufenden Family Reunion Visum oder der Warteliste.
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