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Einbürgerung doppelte Staatsbürgerschaft (Gelesen: 307 mal)
Themen Beschreibung: Doppelte Staatsbürgerschaft
kara3777
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung doppelte Staatsbürgerschaft
24.04.2025 um 16:45:56
 
Vorab vielen Dank schon jetzt an alle, die sich konstruktiv an der Beantwortung beteiligen. Smiley Smiley Smiley

Folgender Fall:

Eine bosnische Staatsangehörige, 19 Jahre alt.
Sie besitzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis (AE).
Sie wurde in Deutschland geboren, allerdings hatten ihre Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis, weshalb sie keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat.

Frage:

Wenn sie jetzt einen Antrag auf Einbürgerung stellt, was muss sie neben den allgemeinen Voraussetzungen noch erfüllen? Oder muss Sie keine Antrag stellen? (wurde ihr von bekannten so gesagt)

Und: Kann sie ihren bosnischen Pass behalten?

Danke!!!  Zwinkernd
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reinhard
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Beiträge: 15.578

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung doppelte Staatsbürgerschaft
Antwort #1 - 24.04.2025 um 17:58:39
 
Sie muss alle Voraussetzungen erfüllen. Sie muss auch einen Antrag stellen, von alleine passiert nichts.
(mindestens 5 Jahre hier, verdient ihren Lebensunterhalt alleine, keine Vorstrafen, kann Deutsch, kennt die Gesellschaftsordnung, kein Mitglied einer extremistischen Organisation...)

Andere Staatsangehörigkeiten darf sie behalten.
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