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Frage zur Anerkennung als Krankenpflegerin in Deutschland – (Gelesen: 706 mal)
Themen Beschreibung: Sprachniveau bei Anerkennungspartnerschaft
habiba09
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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22.04.2025 um 21:55:34
 
Frage zur Anerkennung als Krankenpflegerin in Deutschland – Sprachniveau bei Anerkennungspartnerschaft

Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir ist ausgebildete und staatlich anerkannte Krankenpflegerin aus Marokko und würde sehr gern in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten. Wir beschäftigen uns aktuell mit dem Anerkennungsverfahren, aber finden zum erforderlichen Sprachniveau widersprüchliche Informationen.

Uns ist klar, dass man für die direkte Anerkennung in der Regel ein B2-Niveau (z. B. telc B2 Pflege oder Ähnliches) nachweisen muss.

Allerdings gibt es ja auch die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft, bei der man zunächst mit einem Teilanerkennungsbescheid arbeiten darf und berufsbegleitend Qualifizierungsmaßnahmen durchführt.

Hier unsere Fragen:

Welches Sprachniveau ist für die Anerkennungspartnerschaft mindestens erforderlich? Reicht A2 oder B1? Oder hängt das vom Bundesland ab?

Hat jemand konkrete Erfahrungen aus der Praxis oder kennt Beispiele, wie das abgelaufen ist?

Gibt es Bundesländer, die bei der Anerkennungspartnerschaft flexibler sind?

Würde mich sehr über Rückmeldungen von Leuten freuen, die damit zu tun hatten oder etwas dazu sagen können. Danke euch im Voraus!

Habiba
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lottchen
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Antwort #1 - 22.04.2025 um 22:24:45
 
Vorab: Nein, ich habe keine persönliche Erfahrung damit und kenne auch niemanden.

Wenn ich das hier durchgehe und als Beispiel "Berlin" eingebe: 
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
Dann erscheint dort bei Deutschkenntnissen als Voraussetzung B2.
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Andreas782
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Antwort #2 - 23.04.2025 um 08:25:20
 
habiba09 schrieb am 22.04.2025 um 21:55:34:
Welches Sprachniveau ist für die Anerkennungspartnerschaft mindestens erforderlich? Reicht A2 oder B1? Oder hängt das vom Bundesland ab?


schaust du in § 16d Abs. 3 Nr. 5 AufenthG:

Zitat:
[...] der Ausländer über die der angestrebten Tätigkeit entsprechenden, mindestens jedoch über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt [...]


hinreichend ist A2 (vgl. § 2 Abs. 10 AufenthG).

Ich will nicht ausschließen, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt. Ihr solltet euch an eine Berufsberatungsstelle des betreffenden Bundeslandes für exakte Informationen wenden:

Anerkennung in Deutschland - Beratungssuche

Gruß Smiley
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deerhunter
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Antwort #3 - 23.04.2025 um 09:00:14
 
Für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation im Bereich Krankenpflege in Deutschland wird in der Regel Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) gefordert. In einigen Bundesländern kann zusätzlich eine Fachsprachenprüfung erforderlich sein.

https://www.helios-gesundheit.de/karriere/einstiege/karrierewege/internationale-....
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habiba09
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.04.2025 um 18:36:53
 
Hallo zusammen,
vielen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten hier im Forum!

Wir haben eine Frage zum nationalen Visum nach § 81a Aufenthaltsgesetz:
Auf der Website der Deutschen Botschaft Rabat wird ein Sprachniveau B1 vorausgesetzt. Was ist verbindlich das Gesetz oder die Vorgabe der Botschaft?

Was gilt, wenn der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass zur Aufnahme der Tätigkeit ein Sprachniveau A2 ausreichend ist und dass das erforderliche höhere Sprachniveau (B1 bzw.2 ) nach der Einreise in Deutschland nachgeholt und durch einen entsprechenden Nachweis belegt wird?

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Habiba
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reinhard
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Antwort #5 - 29.04.2025 um 19:20:52
 
Ich glaube, das kann man generell nicht beantworten.

In unserem Bundesland gibt es 15 Ausländerbehörde, zwei akzeptieren die Bescheinigung vom Arbeitgeber und stimmen dem Visumantrag zu. Die haben beide mit Arbeitgebern zu tun (Kreiskrankenhaus), die jeweils Deutschlehrerinnen fest eingestellt haben.
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Fred Dust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 29.04.2025 um 21:51:58
 
Da Sie fragten, habiba09,
habiba09 schrieb am 22.04.2025 um 21:55:34:
Hat jemand konkrete Erfahrungen aus der Praxis 


möchte ich das ganze mal aus eigener Patient:innen-Erfahrung ergänzen:

Ich musste die letzten Jahre sehr viel Erfahrung als Patient im deutschen Gesundheitssystem sammeln, in Krankenhäusern und bei meinem mega-tollen Pflegedienst. Dabei bin ich sehr vielen hoch-engagierten, freundlichen und einfühlsamen Mitarbeitenden auf allen Tätigkeits-Ebenen mit Migrations-Hintergrund begegnet. Ohne diese so wichtigen Menschen und ihren heldischen Einsatz wäre das Ganze sehr viel schlimmer ausgegangen und das System würde anders funktionieren - DANKE.

Im Umgang mit mir und mit vielen Mit-Patient:innen ist mir deutlich geworden, wie wichtig dabei das Miteinander-Sprechen können ist und das Risiko von Miss- oder Nicht-Verstehen, wenn jemand die Sprache des Patienten nicht gut genug spricht.

Damit meine ich nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch die Sprache von migrantischen Patien:innen. Ich erinnere mich gerade an den supertollen türkisch-stämmigen Stationsarzt, der sich ganz unglaublich einfühlsam um einen sehr alten nahezu dementen ebenfalls türkisch-stämmigen Herren in unserem Zimmer kümmerte, der kein deutsch mehr konnte. Ohne die türkisch-Kenntnisse des Arztes wäre das schlimm geendet.

Umgekehrt war es sehr schwer, den Anweisungen einer fachlich definitiv qualifizierten Schwester mit extrem starkem Akzent und vermutlich nicht wirklichem Verstehen meiner Worte zu folgen. Ich bin geduldiger Patient und kann viel Verständnis aufbringen, hab aber auch andere Mit-Patienten erlebt, die das in Rage gebracht  hat, denen das ihre Ängste aus ihrer Krankheitssituation wohl ziemlich angetriggert hat. Leider.

Das zeigt mir, dass sinnvolle deutsche Sprachkenntnisse im Gesundheitssystem genauso wichtige Qualifikationen sind wie fachliches Wissen. Ich kann aus dieser Erfahrung nur empfehlen, gut und sehr weitgehend Deutsch zu lernen, wenn man im deutschen Gesundheitssystem arbeiten möchte. Möglichst mehr als B2.

Das hilft beim Heilen und beim Leben in Deutschland. Gucken, ob A2 fürs Visum reicht (wenn danach kein Deutschkurs in Dland zb. durch den Arbeitgeber folgt) halte ich für Sparen an der falschen Stelle. Aber ja, ich bin mir bewusst aus unserer Migrations-Geschichte, wie schwer und kompliziert die deutsche Sprache ist - Viel Kraft und Erfolg. Deutschland braucht Sie. Toitoitoi.
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habiba09
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.04.2025 um 18:16:22
 
Hallo,
Vielen Dank für die vielen Antworten. Eine Frage hätte ich noch: auf der Internetseite der Botschaft in Marokko https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-visaeinreise/1693432-1693432 in welcher Kategorie kann man den Antrag zuordnen? zur Erinnerung es handelt sich hier um eine Krankenschwester mit einem in Marokko Staatlich anerkannten Krankenpflege Abschluss, die im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft als Pflegehelferin arbeiten und Deutsch weiter lernen möchte.
Wenn die Anerkennung abgeschlossen wird, nimmt sie dann die Arbeit als Krankenpflegerin auf.

Habiba
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Andreas782
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Antwort #8 - 08.05.2025 um 16:50:57
 
schaust du hier:

Zitat:
Blaue Karte, Forscher, Stipendiaten, Doktoranden, Arbeitsaufnahme mit Hochschulabschluss, Ärzte (inkl. Anerkennungsmaßnahmen), Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde (§ 81a AufenthG)

Die Terminvereinbarung als auch die Antragsannahme erfolgt für die oben genannte Kategorie ohne vorherige Registrierung auf der Termin-Warteliste über den externen Dienstleister TLScontact in Rabat. Sie werden gebeten, die Terminvereinbarung direkt über die Webseite von TLScontact vorzunehmen. Die Botschaft weist vorsorglich darauf hin, dass das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft wird. Sollten die Voraussetzung für die Beantragung eines Visums für eine der oben genannten Visumskategorien nicht vorliegen, muss die weitere Bearbeitung des Antrags abgelehnt werden.
Sollten Sie gleichzeitig auch Visa-Anträge für Ihre Familie stellen wollen (z.B. für Ihre Ehegattin / Ihren Ehegatten oder Ihr Kind) buchen Sie zunächst Ihren eigenen Termin und nehmen im Anschluss bitte telefonisch Kontakt zu TLS auf, um einen Familientermin zu buchen. Untenstehend finden Sie Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen.


Folge dem Link auf der Internetseite zu TLScontact und dort geht's weiter.

Gruß
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