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Aufenthaltsort wechseln Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 328 mal)
skeem78
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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21.04.2025 um 19:58:11
 
Guten Tag,

Ein Freund von mir hat eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk 28 a Frei, sie wurde in einem bayerischen Bundesland erteilt. Er möchte nach Hessen umziehen und fragt, ob er seine Aufenthaltserlaubnis verlieren kann unter bestimmten Voraussetzungen.

Wäre sowas möglich?

Vielen Dank
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reinhard
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Antwort #1 - 21.04.2025 um 20:25:50
 
Es gibt eine Aufenthaltserlaubnis nach 28.

Da müssen beide zusammen umziehen.

Ansonsten ist sehr unklar, was Du schreibst und worum es geht. Besser, der Freund schreibt selbst und schreibt viel genauer, was für eine Aufenthaltserlaubnis er hat.
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skeem78
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.04.2025 um 20:39:46
 
Entschuldigung er hat einen Aufenthaltstitel 38a. Er hat diesen erhalten in Bayern und möchte gerne nach Hessen umziehen. Ist das möglich?

Danke nochmal
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 21.04.2025 um 20:50:08
 
Das ist was völlig anderes. Er muss seine Arbeit und sein Einkommen aber behalten. Er hat die Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil er Arbeit hat.

Er sollte genauer schreiben, worum es geht.
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skeem78
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 21.04.2025 um 21:19:54
 
Vielen Dank. Genauer gesagt, der Aufenthaltstitel ist bis März 2026 gültig. Er möchte für vier Monate ins Ausland gehen, dann kommt er zurück und nimmt eine andere Arbeit auf aber in Hessen. Kann er sowas tun? Kann er nach Hessen umziehen nachdem er aus dem Ausland zurück kommt und dort eine andere Arbeit aufnimmt? In der Zeit wo er sich im Ausland befindet wird er logischerweise nichr arbeiten. Darf er in so einem Fall von Bayern nach Hessen umziehen?

Vielen Dank
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 21.04.2025 um 22:44:49
 
Er kann nach Hessen umziehen. Eine AE gem. § 38a wird ohne Wohnsitzauflage erteilt.

Aber unter Umständen hat die AE eine Auflage, dass er nur bei einem Arbeitgeber arbeiten darf. Das würde aber auch auf der AE stehen (auf dem Zusatzblatt). Aber das kann auch nur in den ersten 12 Monaten der Fall sein, danach gibt es die Auflage kraft Gesetz nicht mehr.

Ist die Erteilung der AE keine 12 Monate her müsste man das entsprechend auf Antrag abändern (oder eben pendeln)
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skeem78
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.04.2025 um 19:12:25
 
Vielen Dank
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