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Hürden bis zur Ausbildung für Thailänderin in Deutschland (Gelesen: 302 mal)
Brandenburger
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hürden bis zur Ausbildung für Thailänderin in Deutschland
19.04.2025 um 22:55:55
 
Mir scheint, dieses Thema wurde hier noch nicht im Forum angesprochen. Falls ich mich täuschen sollte, kann der Mod gerne meinen Post verschieben.

Das Thema ist nach meiner Erfahrung nicht so trivial wie es scheint. Ich schreibe diese Zeilen als Hilfestellung für andere in einer ähnlichen Situation und natürlich auch um eventuell Hinweise und Anregungen von Euch zu bekommen.

Ausgangslage:
Vor ca. einem Jahr habe ich eine Thailänderin in Thailand kennengelernt. Sie spricht gut englisch, hat einen Bachelor in Lehramt und ist inzwischen 33 Jahre alt. In 2024 fassten wir den Plan eine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Deutschland anzustreben. Sie hat bisher nicht im Pflegebereich gearbeitet, aber der Bedarf an Pflegekräften in Deutschland ist bekanntlich groß. Ich hatte Erfahrung mit Schengen Visum für Thailänderinnen, also dachte ich so schwer kann das nicht sein….

Schritt 1.
Ich dachte mir, der einfachste Weg geht über ein Sprachvisum für Deutschland, damit sie die deutsche Sprache erlernen kann und dann einen Ausbildungsplatz suchen kann.
Also buchte ich einen drei Monatskurs  in Berlin an einer Sprachschule (1.500 €) , ging zur Ausländerbehörde für die Verpflichtungserklärung für das Sprachvisum, wir bezahlten Übersetzungen für die diversen Zeugnisse und Zertifikate (500€)  und dann wollte ich einen Termin für das Sprachvisum bei der deutschen Botschaft in Bangkok vereinbaren….und konnte keinen Termin online vereinbaren… und lernte dann, dass die deutsche Botschaft der Ansicht ist, dass ein Sprachvisum eigentlich nicht im deutschen Interesse liegt… denn man kann ja online deutsch lernen… Okay, habe verstanden: Für Thais gibt es kein Sprachvisum!

Schritt 2.
Also hat meine Freundin in Thailand einen drei monatigen Sprachkurs in Präsenz zum A1 absolviert, am Goethe Institut in BKK den A1 Test bestanden. Danach habe ich sie mit einem Schengen Visum nach Deutschland eingeladen und hier hat sie einen A2 Kurs in Präsenz in Berlin absolviert. Am Ende des Kurses fragte ich den Lehrer wann denn die Vorbereitung für den A2 Test startet? Antwort: Die Vorbereitung auf den A2 Test ist nicht Bestandteil des A2 Kurses… hmmm? Dann wurde deutlich, dass niemand im Kurs den A2 Test ablegen will… sie lernen nur  zum Spaß… sind verheiratet mit Deutschen….leben seit zwanzig Jahren in Deutschland…. Was auch immer…..Also habe ich mit ihr den A2 Test bei Telc in Berlin vorbereitet und sie hat bestanden… Nachher habe ich gelernt: Keine Sau macht A2 Test, weil alle den B1 Test für die Ausbildung oder deutschen Pass haben wollen.. Okay verstanden: A2 Test ist nur zum Spaß.

Schritt 3.
Persönlicher Termin bei der deutschen Botschaft in BKK wegen einem Visum zur Ausbildungsplatzsuche. In der Checkliste der Botschaft steht, dass manchmal auch A2 für das Visum zur Ausbildungsplatzsuche ausreicht… Ermessenspielraum dachte ich… Antwort nach einige Wochen: Ohne B1 kein Visum zur Ausbildungsplatzsuche.

Schritt 4.
Aktuell ist sie also wieder mit Schengen Visum in Deutschland. Den B1 Sprachkurs hat sie online in Thailand absolviert. In Berlin belegt sie den B1 Prüfungs Vorbereitungskurs in Präsenz. In der Gruppe sind 12 TN – natürlich niemand aus Thailand. Alle Teilnehmer wohnen seit Jahren in Berlin, arbeiten in Berlin, sprechen nur Englisch an der Uni oder haben Kinder mit deutschen Partnern und wollen jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, weil es nervt immer am Airport am Schalter für Nicht EU Bürger anzustehen… Niemand ist im Kurs mit einem Schengen Visum…
In zwei Wochen ist die erste Prüfung zum B1 Zertifkat. Da die Bearbeitungszeit 6 Wochen dauert, haben wir gleich drei B1 Prüfungen gebucht, wir haben nicht die Zeit erst zu warten, bis die Ergebnisse vorliegen…

Schritt 5.
Telefonat mit einem großen Krankenhaus in Brandenburg, welches Pflegekräfte ausbildet. Die Ansprechpartnerin für internationale Bewerber schlägt vor, dass meine Freundin ein unbezahltes Praktikum für zwei Wochen absolviert. Gute Idee, allerdings sind häufig B2 (!) Sprachkenntnisse für ein Praktikum in der Pflege nötig. Zwei Wochen ist auch zu kurz- gewünscht wird meistens ein Monat- ist ja auch nachvollziehbar für mich. Außerdem Nachweise über diverse Impfungen, die wir natürlich nicht vorliegen haben…
Dann gibt mir die freundliche Dame noch den Hinweis auf das internationale Schulamt in Cottbus, welche das Schul Abschlußzeugnis aus Thailand prüfen muss! Davon hatte ich noch gar nichts gehört! Bearbeitungszeit: 6 Monate. Mist, ich dachte das übersetzte und beglaubigte Bachelor Zeugnis würde ausreichen….

Schritt 6.
Ich habe keine Erfahrung mit Bewerbungen im Pflegebereich – ich arbeite in der Banken- Versicherungsbranche. Ich merke nur, dass unser Projekt ziemlich exotisch erscheint. Für Bewerberinnen aus Mexiko, Indien und den Philippinen gibt es komplette Einreisepakete zur Ausbildung. Für Thais gibt es das nicht… meines Wissens.
Unser Plan ist, dass meine Freundin hoffentlich einen der drei B1 Test bestehen wird und sie dann damit ein Visum zu Ausbildungsplatzsuche für 9 Monate  bekommt. Dann kann sie damit auch den B2 Kurs absolvieren, längere (bezahlte) Praktika absolvieren und dann die Ausbildung zur Pflegekraft beginnen. Ich werde also  wieder eine Verpflichtungserklärung für das nationale Visum für das Visum zur Ausbildungsplatzsuche beantragen… Der Sachbearbeiter wird wieder schmunzeln, wenn ich dort vorbeikomme.

Hat jemand  ähnliche Erfahrungen gemacht? Könnte Ihr mir Hinweise geben, damit ich nicht jeden Fehler selbst machen muß?

Und bitte: Fragt mich nicht, warum ich sie nicht heirate! Ich bin vor 12 Jahren geschieden worden, das war teuer genug. Und die  Heirat kann doch nicht der einzige Weg zur Aufenthaltsberechtigung für Thais sein..  hoffe ich...

Danke und Gruß aus Brandenburg.

Der Brandenburger...
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 577

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 19.04.2025 um 23:10:02
 
https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/2452626-2452626?openAccordio...

Auch hier muss ich sagen - die Botschaft in Bangkok hat meiner Meinung nach zu wenig Checklisten.. schau mal hier die Botschaft in Manila.

Ich habe schon von vielen Fällen gehört die ein Visum zur Ausbildungsplatz Suche beantragt und bekommen haben .

Das hat eig immer funktioniert. Und Respekt dass sie b1 Test schon macht 👌 mit der Verpflichtungserklärung musst du aber auch haften denke das ist die bewusst.

Aber ohne b1 geht das nicht. Insofern mir fällt spontan nichts ein was du jetzt falsch machst

Den b1 Kurs hätte sie allerdings auch in Bangkok machen können..

Den anderen die im b1 Kurs sind für die hätte ich aber einen Tipp Zwinkernd. Erstmal einfach auf die b1 Prüfung vorbereiten so schwer ist der Test nun auch nicht wenn man seit Jahren in D ist. So spart man sich den Kurs..

Und: mit deutschen Aufenthaltstitel darf man sich am Flughafen auch in der EU Schlange anstellen und sogar easypass also die automatische Grenzkontrollen funktioniert. Einfach Reisepass auflegen - der Aufenthaltstitel wird elektronisch automatisch geprüft.
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reinhard
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Beiträge: 15.583

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.04.2025 um 11:48:56
 
Zur Suche nach einem Ausbildungsplatz braucht sie natürlich ein B2-Zertifikat und den Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Es gibt aber auch Krankenhäuser mit einem Deutsch-Unterricht. Da stimmt die Ausländerbehörde auch einen Visum zur Ausbildung zu, wenn die Ausbildungsvergütung den Lebensunterhalt deckt und ein B1-Zertifikat vorliegt. Sie sollte dazu in kleineren Orten auf dem Lande gucken, dort müssen sich Krankenhäuser mehr strecken.
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