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Bundesaufnahmeprogramm (Gelesen: 608 mal)
Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.04.2025 um 19:53:45
 
Hallo:
Wird das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan fortgesetzt? und ja, wie lange?
Danke
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 12.04.2025 um 20:36:20
 
Michael1918 schrieb am 12.04.2025 um 19:53:45:
Wird das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan fortgesetzt?

Noch gibt es keine eindeutige Aussage. Aber das Programm soll gem. Sondierungspapier der Koalitionsparteien, soweit möglich, beendet werden. Es sollen keine neuen Programme mehr aufgelegt werden.
Zeile 306 bis 308
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20250308_Sondierungspapier_CDU_...

Im Koalitionsvertrag steht dazu nichts konkretes.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.04.2025 um 21:15:25
 
Diejenigen, die jetzt ein Visum haben, dürfen auch einreisen. Das sind ca. 1.800 Personen.

Diejenigen, die einen Antrag auf Aufnahme gestellt haben, müssen mit einer Ablehnung rechnen. Das sind ca. 17.000 Personen. Die neue Bundesregierung will die Aufnahme stoppen, die Einzelheiten sind aber noch nicht klar.

Das Auswärtige Amt trifft im Moment keine Aufnahmeentscheidungen. Es hat aber bei Pakistan eine Verlängerung der Visa für alle beantragt, die warten. (Mitteilung vom Bundesaufnahmeprogramm, 11.4.2025)
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.04.2025 um 23:33:23
 
@reinhard ich hoffe diese Frage ist hier ok? Ich möchte es nur verstehen .

Du schreibst die haben ein Visum. In den Nachrichten liest man diese haben eine "Aufnahme-Zusage".

Wenn sie doch ein Visum haben warum fliegen diese Personen nicht einfach mit Linienflüge nach D?  Wenn ich es richtig recherchiert habe fliegen diese ja von Islamabat bzw warten dort richtig ? Von dort gibt es linienflüge.

Danke für die Aufklärung Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.04.2025 um 12:20:48
 
roseforest schrieb am 12.04.2025 um 23:33:23:
@reinhard ich hoffe diese Frage ist hier ok? Ich möchte es nur verstehen .

Du schreibst die haben ein Visum. In den Nachrichten liest man diese haben eine "Aufnahme-Zusage".

Wenn sie doch ein Visum haben warum fliegen diese Personen nicht einfach mit Linienflüge nach D?  Wenn ich es richtig recherchiert habe fliegen diese ja von Islamabat bzw warten dort richtig ? Von dort gibt es linienflüge.

Danke für die Aufklärung Smiley


Es gibt welche mit Aufnahmezusagen und welche mit Visum.

Dass die mit Visum nicht Linienflüge buchen, liegt in der Regel daran, dass sie das Geld nicht aufbringen können. Die Bundesregierung bezahlt und organisiert Charterflüge.
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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.04.2025 um 10:39:15
 
Danke für antworten!
gelten diese Aufnahmeprogramme auch für Leute, die lange in Deutschland leben, wenn sie ihre Angehörige nach Deutschland holen möchten?
Und ich habe gelesen, dass das Aufnahmeprogramm bis September 2025 gelten soll:
https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de/bundesaufnahm...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 14.04.2025 um 11:14:17
 
Ob die Gefährdeten Verwandte in Deutschland haben, spielt eher keine Rolle.

Aber es ist eben wahrscheinlich, dass das Programm zu Ende ist und die vorliegenden 17.000 Anträge abgelehnt werden.
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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.04.2025 um 11:35:56
 
Danke für Antwort.
Dann müsste es ohne das A Programm mit "normalem" Weg gehen.
Welcher normaler Weg das sein ist oder ob es ein solcher Weg gibt, weiß ich nicht und habe es auch nie gewusst.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #8 - 14.04.2025 um 11:41:35
 
Michael1918 schrieb am 14.04.2025 um 11:35:56:
Welcher normaler Weg das sein ist oder ob es ein solcher Weg gibt, weiß ich nicht und habe es auch nie gewusst.


Wurde dir doch in https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1701373460/0#0 über 4 Seiten breit erklärt?
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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 14.04.2025 um 12:01:05
 
Puncherfaust schrieb am 14.04.2025 um 11:41:35:
Wurde dir doch in https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1701373460/0#0 über 4 Seiten breit erklärt?


Das war nicht hilfreich. Leider nicht, davon konnte ich nichts mitnehmen.
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lottchen
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Antwort #10 - 14.04.2025 um 13:39:07
 
Michael1918 schrieb am 14.04.2025 um 12:01:05:
Das war nicht hilfreich. Leider nicht, davon konnte ich nichts mitnehmen. 

4 Seiten - und nichts davon konntest Du mitnehmen....Na denn - wenn die kostenlose Hilfe hier nicht hilfreich ist/war, dann bleibt nur ein Anwalt, der Geld kosten wird und möglicherweise auch nicht so helfen kann wie Du Dir das vorstellst. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Michael1918 schrieb am 14.04.2025 um 11:35:56:
Welcher normaler Weg das sein ist oder ob es ein solcher Weg gibt, weiß ich nicht und habe es auch nie gewusst. 

Doch, den Weg willst Du nur nicht sehen. Deine Geschwister müssen einen eigenständigen Grund für ihren Aufenthalt in D haben. Unabhängig von Dir. Eigener Asylantrag (nur sinnvoll bei eigener Verfolgung), eine deutsche Ehefrau, ein deutsches Kind, ein angestrebtes Studium in D, eine angestrebte Ausbildung in D, eine Arbeit als qualifizierte Fachkraft in D, am Besten mit Anspruch auf eine Blue Card.....sowas in der Art.
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reinhard
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Antwort #11 - 14.04.2025 um 13:40:22
 
Michael1918 schrieb am 14.04.2025 um 11:35:56:
Danke für Antwort.
Dann müsste es ohne das A Programm mit "normalem" Weg gehen.
Welcher normaler Weg das sein ist oder ob es ein solcher Weg gibt, weiß ich nicht und habe es auch nie gewusst.


Ohne Aufnahmeprogramm geht es so wie bei allen anderen Ländern:

- Fachkräfteeinwanderung
- Studium
- Ausbildung
- Chancenkarte
- Familienzusammenführung
- Au-Pair
- Freiwilligendienst (BFD, FÖJ, FSJ)

Einige, die in Gefahr sind, kommen auch einfach so und beantragen Asyl.
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Michael1918
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Antwort #12 - 14.04.2025 um 13:54:13
 
reinhard schrieb am 14.04.2025 um 13:40:22:
Ohne Aufnahmeprogramm geht es so wie bei allen anderen Ländern:

- Fachkräfteeinwanderung
- Studium
- Ausbildung
- Chancenkarte
- Familienzusammenführung
- Au-Pair
- Freiwilligendienst (BFD, FÖJ, FSJ)

Einige, die in Gefahr sind, kommen auch einfach so und beantragen Asyl.


Danke allen für Antworten.
Familienzusammenführung wäre ein Weg. Mal sehen, vielleicht doch ein Anwalt.
Kennt jemand einen guten Anwalt?
Wenn es nicht erlaubt ist einen Anwalt zu nennen, dann bitte PN.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #13 - 14.04.2025 um 13:58:20
 
Familienzusammenführung bezieht sich immer auf die Kleinfamilie.

Nachziehen dürfen Ehemann, Ehefrau (eine/r muss schon hier leben) und minderjährige Kinder. Mehr nicht.

Anwalt nützt nach meinen Erfahrungen nichts, weil die Person, die das Visum beantragt, die Bedingungen erfüllen muss.
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Antwort #14 - 14.04.2025 um 17:52:25
 
Ja, gut.
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