Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 16:14:24:... sind wir dummerweise nach Andorra (keine EU) gefahren, in der Hoffnung bei Ausreise aus Andorra einen Einreisestempel zu bekommen, womit ein dreimonatiger Aufenthalt hier in Deutschland wieder legal möglich wäre ...
Dieser Gedanke ist bereits im Ansatz falsch. Venezolaner dürfen zwar visumfrei für Kurzaufenthalte einreisen, sind aber sonst in keiner Weise begünstigt.
Das bedeutet konkret, dass Aufenthalte nur für 90 Tage in jedem beliebigen 180-Tage-Zeitraum zulässig sind. -->
Lesestoff(Auf der Seite der Botschaft Caracas steht übrigens falsch "in einem 180-Tage-Zeitraum" - das steht in den Schengen-Rechtsakten anders. Und die zählen.)
Ein kurzzeitiges Verlassen der Schengen-Staaten eröffnet also keine neue 90-Tage-Möglichkeit!
Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 16:14:24:Diesen Stempel hat er nicht bekommen,
Das ist unerheblich. Wenn sein Aufenthalt in Andorra nachweisbar ist, dann zählt das auch ohne Grenzkontrollstempel.
Ist zwar nicht so klar und eindeutig und nicht so leicht belegbar, aber es zählt.
Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 16:14:24:er befindet sich nun also offiziell außerhalb der EU.
Das ist nun, sei mir nicht böse, einfach Unfug.
Wenn er sich in Deutschland aufhält, dann ist er in Deutschland.
Im deutschen Recht gilt *nicht*, dass irgendwelche Dokumente, die offensichtlich den Tatsachen widersprechen, mehr zählen als diese Tatsachen.
Wenn meine Überschlagsrechnung aufgrund Deiner obigen Angaben stimmt und der Andorra-Aufenthalt nicht gerade zwei Monate betrug, ist der Aufenthalt Deines Verlobten bereits unerlaubt.
Wenn er jetzt über irgendeine Schengen-Außengrenze ausreisen will, riskiert er, dass sein unerlaubter Aufenthalt festgestellt und das entsprechende Strafverfahren eingeleitet wird.
Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 16:14:24:Was können wir weiter tun damit er legal hier bleiben kann?
Einziger Ausweg aus dieser Situation ist der Gang zur
ABH. Dort könnt ihr erklären, was ihr wann gemacht habt und dass ihr offenbar einem Verbotsirrtum unterlegen wart. Nun benötigt ihr eine Möglichkeit, dass er wenigstens ohne Einleitung eines Strafverfahrens an der Grenze ausreisen kann.
Wenn die
ABH nett ist, kann sie die Ausreisefrist so setzen, dass vor der Ausreise noch die Hochzeit möglich ist.