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Heirat mit Venezolaner (Gelesen: 419 mal)
Anja63
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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12.04.2025 um 16:14:24
 
Hallo zusammen, durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen, vielleicht weiß ja jemand Rat.
Mein Verlobter kommt aus Venezuela, kennengelernt habe ich ihn auf Malta, dort hatte er seit 6 Jahren die Arbeitserlaubnis.
Er ist im November letzten Jahres mit mir nach Deutschland gekommen um zu heiraten. Seinen Job hat er gekündigt, seine Aufenthaltserlaubnis für Malta mittlerweile abgelaufen.
Wir warten noch auf Dokumente zur Heirat aus Venezuela, alles muss apostilliert und im Anschluss übersetzt werden.
Auf Anraten eines Freundes sind wir dummerweise nach Andorra (keine EU) gefahren, in der Hoffnung bei Ausreise aus Andorra einen Einreisestempel zu bekommen, womit ein dreimonatiger Aufenthalt hier in Deutschland wieder legal möglich wäre. Diesen Stempel hat er nicht bekommen, er befindet sich nun also offiziell außerhalb der EU.
Wie geht es jetzt weiter? Kann er trotzdem ein Visum zum Heiraten in Deutschland bekommen? Muss er nach Venezuela reisen um wieder legal einreisen zu können? Er meint es könne zu einer Ausreisesperre aus Venezuela für einen Zeitraum von 5 Jahren kommen.
Was können wir weiter tun damit er legal hier bleiben kann?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Anja

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reinhard
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Antwort #1 - 12.04.2025 um 16:26:11
 
Solange er in Malta lebte, hätte er das Visum in Malta bekommen können. Jetzt geht es nur noch in Venezuela.

Er sollte sich nicht nur "offiziell" außerhalb der EU aufhalten, sondern wirklich. Wenn er sich unerlaubt hier aufhält, wird das schnell eine Straftat mit Abschiebung und Sperre. Dann seid Ihr längere Zeit getrennt.

Er kann auch in ein anderes Land außerhalb der EU reisen, wenn er ein visumfreies findet. Falls er dort einen Aufenthaltstitel bekommt, wäre dann die dortige deutsche Botschaft zuständig.
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Antwort #2 - 12.04.2025 um 17:54:21
 
Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 16:14:24:
... sind wir dummerweise nach Andorra (keine EU) gefahren, in der Hoffnung bei Ausreise aus Andorra einen Einreisestempel zu bekommen, womit ein dreimonatiger Aufenthalt hier in Deutschland wieder legal möglich wäre ...

Dieser Gedanke ist bereits im Ansatz falsch. Venezolaner dürfen zwar visumfrei für Kurzaufenthalte einreisen, sind aber sonst in keiner Weise begünstigt.

Das bedeutet konkret, dass Aufenthalte nur für 90 Tage in jedem beliebigen 180-Tage-Zeitraum zulässig sind. --> Lesestoff
(Auf der Seite der Botschaft Caracas steht übrigens falsch "in einem 180-Tage-Zeitraum" - das steht in den Schengen-Rechtsakten anders. Und die zählen.)


Ein kurzzeitiges Verlassen der Schengen-Staaten eröffnet also keine neue 90-Tage-Möglichkeit!

Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 16:14:24:
Diesen Stempel hat er nicht bekommen,

Das ist unerheblich. Wenn sein Aufenthalt in Andorra nachweisbar ist, dann zählt das auch ohne Grenzkontrollstempel.
Ist zwar nicht so klar und eindeutig und nicht so leicht belegbar, aber es zählt.

Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 16:14:24:
er befindet sich nun also offiziell außerhalb der EU.

Das ist nun, sei mir nicht böse, einfach Unfug.
Wenn er sich in Deutschland aufhält, dann ist er in Deutschland.
Im deutschen Recht gilt *nicht*, dass irgendwelche Dokumente, die offensichtlich den Tatsachen widersprechen, mehr zählen als diese Tatsachen.


Wenn meine Überschlagsrechnung aufgrund Deiner obigen Angaben stimmt und der Andorra-Aufenthalt nicht gerade zwei Monate betrug, ist der Aufenthalt Deines Verlobten bereits unerlaubt.
Wenn er jetzt über irgendeine Schengen-Außengrenze ausreisen will, riskiert er, dass sein unerlaubter Aufenthalt festgestellt und das entsprechende Strafverfahren eingeleitet wird.


Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 16:14:24:
Was können wir weiter tun damit er legal hier bleiben kann?

Einziger Ausweg aus dieser Situation ist der Gang zur ABH. Dort könnt ihr erklären, was ihr wann gemacht habt und dass ihr offenbar einem Verbotsirrtum unterlegen wart. Nun benötigt ihr eine Möglichkeit, dass er wenigstens ohne Einleitung eines Strafverfahrens an der Grenze ausreisen kann.
Wenn die ABH nett ist, kann sie die Ausreisefrist so setzen, dass vor der Ausreise noch die Hochzeit möglich ist.
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Anja63
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.04.2025 um 21:24:23
 


Bliebe noch die Möglichkeit in Venezuela zu heiraten deke ich.

Vielen Dank an alle für die Infos .
Und für eure Zeit.


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Antwort #4 - 12.04.2025 um 21:52:38
 
Anja63 schrieb am 12.04.2025 um 21:24:23:
Bliebe noch die Möglichkeit in Venezuela zu heiraten denke ich.



Dann habt Ihr aber hinterher die Probleme mit den Dokumenten.

Wenn Ihr in Deutschland leben wollt, wäre eine Heirat in Deutschland besser.
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Anja63
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Antwort #5 - 12.04.2025 um 22:21:06
 
Da ich auch für mein Ehefähigkeitszeugnis die gleichen Papiere meines Verlobten, apostolliert und übersetzt wie für eine Heirat brauche kann dann denke ich nicht mehr viel kommen Traurig
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Antwort #6 - 12.04.2025 um 22:33:15
 
Wichtig ist, vorher alle Regeln penibel einzuhalten.

Er darf sich nur für einen Besuch von 90 Tagen hier visumfrei aufhalten und muss unbedingt spätestens am 89. Tag ausreisen. Das ist zur Zeit Dein Hauptproblem. Alles andere könnt Ihr später besprechen.

Er kann später in Venezuela ein D-Visum zum Heiraten in Deutschland beantragen. Wenn er mit einem Visum kommt, darf er hinterher bleiben.
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Antwort #7 - 12.04.2025 um 22:48:48
 
reinhard schrieb am 12.04.2025 um 22:33:15:
muss unbedingt spätestens am 89. Tag ausreisen.

am 90.! Denn der Tag der Einreise ist der erste Tag des Aufenthalts. 

Oder "am 89. Tag nach der Einreise."
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Antwort #8 - 13.04.2025 um 10:41:40
 
Die 90 Tage sind lange vorbei. Wir waren zwischenzeitlich auch bei einer Anwältin, die meinte da er über Malta eingereist ist seien die 90 Tage, bzw. der Beginn der 90 Tage nicht genau nachweisbar, da er keinen Stempel bei der Einreise bekommen hat. Sie empfahl auch wenn alle Papiere zur Hochzeit da sind eine Duldung zu beantragen.
Aber ich denke er wird jetzt definitiv nach Venezuela fliegen und mit dem Visum D? zur Heirat zurückkommen.
Nebenher Deutschkurs A1 und dann das Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Vielen Dank nochmal an alle.
Anja
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Antwort #9 - 13.04.2025 um 21:21:29
 
Anja63 schrieb am 13.04.2025 um 10:41:40:
Wir waren zwischenzeitlich auch bei einer Anwältin, die meinte da er über Malta eingereist ist seien die 90 Tage, bzw. der Beginn der 90 Tage nicht genau nachweisbar, da er keinen Stempel bei der Einreise bekommen hat.

Das ist die Art Aussage, die mich immer wieder begeistert.

Natürlich hat sie recht, dass der übliche Nachweis nicht möglich ist - aber was macht ihr, wenn die ABH dann von Euch Belege über den Flug sehen will?

Anja63 schrieb am 13.04.2025 um 10:41:40:
Sie empfahl auch wenn alle Papiere zur Hochzeit da sind eine Duldung zu beantragen.

Klar.
Und dann?
Will sie anschließend auch noch auf einer AE ohne Visumverfahren bestehen?

Wenn man schon etwas falsch gemacht hat und ein Entgegenkommen derer benötigt, die die Situation auflösen können, sollte man dort nicht auch noch mit Lügen hantieren.
Das fördert kein Wohlwollen.

Ich bleibe bei meinem Rat aus Antwort #2
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