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Arbeitslosengeld nach unbefristeten Vertrag und befristete Arbeitsvertrag (Gelesen: 278 mal)
herauster
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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11.04.2025 um 09:37:12
 
Hallo,

Ich habe ein paar Fragen zum Arbeitslosengeld I.
Ich habe nach dem Bachelor 4 Jahre lang gearbeitet und musste den Vertrag kündigen, weil ich wieder ein Vollzeit-Masterstudium aufnehmen und auch zu meinem Partner in eine andere Stadt ziehen wollte. Ich habe sofort eine Werkstudentenstelle angetreten, aber der Vertrag lief aus und wurde nicht verlängert, weil das Unternehmen Leute entlassen hat.

Hier sind meine Fragen:
1. Werde ich gesperrt, weil ich den ersten Vertrag selbst gekündigt habe? Habe ich von daher gute Gründe, um die Sperre zu vermeiden?
2. macht es mehr Sinn zu sagen, dass ich einen befristeten Vertrag hatte, der ausgelaufen ist (wie bei der Werkstudentenstelle. Die Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit hat beim Ausfüllen der ersten Daten auch nicht meine Werkstudentenstelle angegeben. Und sie fragte nur nach der Arbeitsbescheinigung für die Arbeit vor der Werkstudentenstelle).
3. und wenn es sinnvoller ist, Nummer 2 zu machen, was sind die Auswirkungen.

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten und entschuldige mich für die langen Fragen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 11.04.2025 um 09:58:20
 
Die Frage ist ja eher, ob du Student bist. Und zwar in Vollzeit. Und wenn du in Vollzeit Student bist, dann stehst du in der Regel dem Arbeitsmarkt nicht vollständig zur Verfügung. Du musst dich praktisch für einen Status entscheiden. Entweder du bist Vollzeit-Student, kannst keine Teilzeit-Erwerbstätigkeit aufnehmen und somit bist du vom ALG I ausgeschlossen. Oder du bist Teilzeit-Erwerbtätigeit und kannst ALG I beziehen, aber eben auf Kosten deines Vollzeit-Studiums, was du ggf. als Teilzeit-Studium weiterführen musst. Ob du das Studium formal als Vollzeit-Studium oder Teilzeit-Studium führen musst, weiß ich nicht.

Es muss aber eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Nimmst du ein Urlaubssemester dann stehst du ja klar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Hast du dein Studium abgebrochen und bist formal noch eingeschrieben, dann auch. Ob es ausreicht weniger Module zu belegen und so dein Studium de facto als Teilzeit-Studium klassifiziert werden kann, weiß ich nicht.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 11.04.2025 um 12:13:21
 
Zu den Voraussetzungen damit Du als Student überhaupt ALG1 bekommen kannst steht hier was:
https://wundertax.de/ratgeber-steuern/student-arbeitslosengeld-beziehen/

Ob Du im Fall, dass Dir welches zusteht, erst einmal gesperrt wirst kann man schlecht sagen. Vielleicht ja, weil Arbeitslosigkeit selber verursacht, vielleicht nein, weil D den Werksstudentenjob ja nicht selber gekündigt hast. Findest Du keinen neuen Job als Werksstudent? 
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