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Schengen länger als 90 Tage bei plötzlicher Erkrankung (Gelesen: 844 mal)
tiggger
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06.04.2025 um 09:59:20
 
Hi, es liegt ein Schengen- mehrjahresvisum vor. Die Person hat geplant 87 Tage zu bleiben (max 90 Tage alle 180 Tage), kurz vor Rückflug sieht es so aus als ob eine akute Erkrankung zu einer Überschreitung der Zeit führen kann. Was wären die Möglichkeiten über 90 Tage zu bleiben, was wären dazu die Schritte. Wie müsste man da bei einer ABH vorgehen die fast nicht erreichbar ist. (Abflughafen wäre einfach erreichbar).

Es sind noch ein paar Tage bis zu dem Szenario, aber für den Fall der Fälle wäre es gut zu wissen was man machen kann.
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SimonB
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Antwort #1 - 06.04.2025 um 11:54:00
 
tiggger schrieb am 06.04.2025 um 09:59:20:
was man machen kann.

Bei der ABH eine FB beantragen.
Ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit und Visum sind Nachweise.
Per E-Mail ist jede ABH erreichbar.
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Aras
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Antwort #2 - 06.04.2025 um 12:07:08
 
Es gibt keine Fiktionsbescheinigung für Schengenvisa weil ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts kein Fiktionswirkung auslöst, § 81 Abs. 4 S. 2 AufenthG.

Nein, nein. Man geht rechtzeitig zur Ausländerbehörde und beantragt eine Verlängerung als nationales Visum Typ D gem
§ 6 Abs. 2 S. 2 AufenthG. Also ein weiteres Klebeetikett. Mit Vorlage eines Versicherungsschutzes für die Zeit etc.. Man sollte ruhig mehr Zeit beantragen, weil das auch so ca. 60€ Gebühr verursacht. Also mehr Zeit im Sinne von: Arzt sagt es wird 2-6 Wochen dauern, dann verlangt man mind 8 - 10 w
Wochen, damit man auch ne Ausreise organisieren kann. Der Aufenthalt kann so afaik um weitere 90 Tage verlängert werden. Danach kommen humanitäre Aufenthalte wie § 25 Abs. 4 in Frage.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Antwort #3 - 06.04.2025 um 12:17:16
 
Abgesehen von Aras' völlig korrekter Anmerkung:

SimonB schrieb am 06.04.2025 um 11:54:00:
Bei der ABH eine FB beantragen.

Dieser Hinweis ist in sich absolut sinnfrei, weil eine Fiktionsbescheinigung kein Verwaltungsakt ist, den man beantragen könnte.

Vielmehr bescheinigt sie, dass eine Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel nach dem AufenthG erfolgt und die vom Gesetz = kraft Gesetzes vorgesehene Fiktionswirkung eingetreten ist.


Daher wäre es auch beim Vorliegen eines nationalen Aufenthaltstitels oder bei erlaubtem visumfreiem Aufenthalt unmöglich, "eine FB zu beantragen".


Gegen Missverständnisse:
Das schreibe ich nicht, weil ich etwa den Autor der zitierten Aussage angreife oder ihm etwas unterstelle, sondern weil ein hier Rat Suchender bitte mit vernünftigen Aussagen versorgt werden sollte, die ihm in der ABH dann nicht neue Missverständnisse oder gar Ärger vorprogrammieren.
"Saloppe", plakative oder sonstige ungenaue Formulierungen können aber dazu führen.
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« Zuletzt geändert: 06.04.2025 um 12:29:44 von Petersburger »  

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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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SimonB
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Antwort #4 - 06.04.2025 um 12:57:31
 
Petersburger schrieb am 06.04.2025 um 12:17:16:
Dieser Hinweis ist in sich absolut sinnfrei, weil eine Fiktionsbescheinigung kein Verwaltungsakt ist, den man beantragen könnte.

O.k. Verstanden.
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tiggger
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Antwort #5 - 06.04.2025 um 14:03:09
 
Aras schrieb am 06.04.2025 um 12:07:08:
Es gibt keine Fiktionsbescheinigung für Schengenvisa weil ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts kein Fiktionswirkung auslöst, § 81 Abs. 4 S. 2 AufenthG.

Nein, nein. Man geht rechtzeitig zur Ausländerbehörde und beantragt eine Verlängerung als nationales Visum Typ D gem
§ 6 Abs. 2 S. 2 AufenthG. Also ein weiteres Klebeetikett. Mit Vorlage eines Versicherungsschutzes für die Zeit etc.. Man sollte ruhig mehr Zeit beantragen, weil das auch so ca. 60€ Gebühr verursacht. Also mehr Zeit im Sinne von: Arzt sagt es wird 2-6 Wochen dauern, dann verlangt man mind 8 - 10 w
Wochen, damit man auch ne Ausreise organisieren kann. Der Aufenthalt kann so afaik um weitere 90 Tage verlängert werden. Danach kommen humanitäre Aufenthalte wie § 25 Abs. 4 in Frage.


Danke. Was macht man wenn man bei einer ABH ist, die keine Leute ohne Termin reinlässt (und Terminvergabe zu lange dauert). Kann man u.U. zu jeder ABH oder ist die ABH des VErpflichtungsgebers zuständig.
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Aras
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Antwort #6 - 06.04.2025 um 14:15:13
 
Nationales Visum. Also gilt der gewöhnliche Aufenthalt. Also wo die Person gerade sich aufhält. Weil gemeldet ist die Person ja nicht.

Wenn die Person im Krankenhaus in Potsdam stationär behandelt wird, dann kann man von einem gewöhnlichen Aufenthalt in Potsdam ausgehen, auch wenn die Person vorher die ganze Zeit in Berlin zu Besuch war.

Ich musste ja letztes Jahr die Schengenvisa meiner Schwiegereltern verlängern. Bei uns in Krefeld kann man auch an der Information beim Empfang vorsprechen. Ich stand dann um 7:15 Uhr vor der Tür damit ich als erstes dran bin wenn die Tür um 8 Uhr öffnet... Ich hab die Nacht davor die Anträge vorbereitet. Mir wurde dann gesagt dass ich das scannen und an eine E-Mail-Adresse von der Dame am Empfang schicken soll und sie es dann direkt zu der richtigen Person schicken wird. Habs gemacht und bin am gleichen Tag nochmal um 9 Uhr hin und hab ne halbe Stunde in der Schlange gewartet und wieder mit der Dame gesprochen und gesagt dass ich mich in die Schlange gestellt habe, damit sie einen Grund hat in Ruhe meine Email weiterzuleiten...

Also ich würde schauen ob da nicht doch vor Ort was geklärt werden kann. Termine sind rechtlich unerheblich. Dann lieber ausdrücklich einen Antrag per Email, Fax oder Brief stellen.
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reinhard
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Antwort #7 - 06.04.2025 um 15:26:24
 
@tigger:

Es ist auf jeden Fall wichtig, den Verlängerungsantrag (nationales Visum) mit den Unterlagen zur Begründung zur Ausländerbehörde zu schicken. Briefkopf der Person, Unterschrift der Person. Kopie vom Visum.
Wenn dann die Ausländerbehörde länger braucht, hat die Besucherin jedenfalls alles getan
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