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Aufenthaltskarte - Ablauf & Voraussetzungen (Gelesen: 640 mal)
latinofamily
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i4a rocks!


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MKK, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltskarte - Ablauf & Voraussetzungen
02.04.2025 um 13:47:05
 
Hallo zusammen,

möchte noch einmal sicher gehen über das Vorgehen oder ob ihr da Probleme seht in der Reihenfolge oder Hürden, die einem erst das Amt mitteilen würde.

Einreise Deutschland:
Normales Touristenvisum - 90 Tage max. Aufenthalt
Kolumbianisch, Einreise aus USA.

Ich bin EU-Bürger, kein deutscher Staatsangehöriger.

Erste Schritte:

1.Einreise & Heirat in Dänemark/Georgien -> Heiratsurkunde

2. Anmeldung beim Bürgeramt in meine Wohnung (da verheiratet, muss man den Vermieter ja nur informieren, nicht um Erlaubnis bitten.)
Zu dem Zeitpunkt hat sie ja aber weder eAT noch andere (deutsche) Dokumente außer dem Reisepass. Ich stelle ihr eine Wohnungsgeberbestätigung aus zur Anmeldung.
-> Mehr wird sie zu dem Zeitpunkt nicht brauchen? Benötigt man keinen Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt?
-> Ausstellung Meldebescheinigung


3. Anmeldung in meine Krankenversicherung als Familienmitglied
Gibt es hier bekannte Hürden, da keine Arbeit/noch kein Aufenthalt?

4. Nachweis ausreichender Existenzmittel & Krankenversicherung
Das kommt alles von mir. Kopie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, erweiterte Meldebescheinigung, Eintragung in meine Krankenkasse als Ehepartnerin.
Benötigt man hier beglaubigte Dokumente oder eine VE von der Ausländerbehörde, wenn die ganze "Existenz" von mir kommt?

5. Biometrische Fotos

6. Meldung Ausländerbehörde - Beantragung Aufenthaltskarte
Alle o.g. Dokumente mitbringen und auf Entscheidung warten.
-> Macht es Sinn, bereits jetzt Termine anzufragen für sagen wir im Juni/Juli?

Tipps, worauf man sich einstellen sollte? Smiley

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Aras
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Beiträge: 4.668

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.04.2025 um 13:55:18
 
Naja, kommt auf die Organisation der Gemeinde an.

Bspw. Krefeld. Anmeldung von Ausländern erfolgt beim Amt für Migration (auch bekannt als "Ausländerbehörde"). Da wird dann schon erstmal geschaut, welchen Rechtsstatus sie haben könne, und sie wird angemeldet. Da zeigst du deine Eheurkunde und deinen Pass als Nicht-deutscher Unionsbürger.

Dann füllst du das Formular Aufenthaltsanzeige aus und schickst dass an die E-Mail-Adresse für Anträge mit der Bitte um Erteilung der Bescheinigung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU. Ggf. noch weitere Nachweise vorlegen.

Dann gibts einen Termin für das Passfoto und die Fingerabdrücke.

Gehaltsabrechnungen und Co. müssen ja nicht extra beglaubigt sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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latinofamily
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Beiträge: 8

MKK, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 02.04.2025 um 14:03:24
 
Aras schrieb am 02.04.2025 um 13:55:18:
Naja, kommt auf die Organisation der Gemeinde an.

Bspw. Krefeld. Anmeldung von Ausländern erfolgt beim Amt für Migration (auch bekannt als "Ausländerbehörde"). Da wird dann schon erstmal geschaut, welchen Rechtsstatus sie haben könne, und sie wird angemeldet. Da zeigst du deine Eheurkunde und deinen Pass als Nicht-deutscher Unionsbürger.

Dann füllst du das Formular Aufenthaltsanzeige aus und schickst dass an die E-Mail-Adresse für Anträge mit der Bitte um Erteilung der Bescheinigung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU. Ggf. noch weitere Nachweise vorlegen.

Dann gibts einen Termin für das Passfoto und die Fingerabdrücke.

Gehaltsabrechnungen und Co. müssen ja nicht extra beglaubigt sein.


Ist im MKK, falls du dazu/ oder jemand Infos hat.
Wir haben eine zentrale Ausländerbehörde in einem anderen Ort, Meldebescheinigungen etc. erhalte ich in meinem Bürgeramt. Ohne die Meldebescheinigung können wir ja keine Aufenthaltskarte anfordern..
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