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Schulabschlussproblem (Gelesen: 538 mal)
Birbey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schulabschlussproblem
28.03.2025 um 03:04:23
 
Hallo,

mein Freund hat bei der Einbürgerung folgendes Problem.

Er war bis zu 7 Klasse in der Hauptschule in Bayern. Danach besuchte er  zwei Jahre die Berufsschule ohne eine Lehrstelle zu haben und wurde durch die gemeinnützige Kolping unterstützt. (Berufsvorbereitungslehrgang).

Um eingebürgert zu werden, braucht man ja mindestens den Hauptschul-Abschluss mit 8 Jahren.

Die Ausländerbehörde in Bayern will jetzt, dass er das B1-Zertifikat macht. Das Problem hierbei ist, zum einen Sprachlehrgang in absehnarer Zeit zu bekommen. Des Weiteren sind die Unterrichtszeiten so unpassend, weil er tagsüber Vollzeit arbeitet. Ferner ist seine psychische Belastbarkeit sehr eingeschränkt, weshalb er einen Schwerbehindertenausweis mit 50 GdB auf unbestimmte Dauer hat. Er schafft es gerade so in die Arbeit zu gehen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob man noch was machen kann. Er war ja 9 Jahre in der Schule (7+2).

Eine Lehrer hat er nicht absolviert. Er hat nur einen Schweißerpass.

Danke für Eure Tipps im voraus.

Freundliche Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 28.03.2025 um 06:15:22
 
Naja, es werden keine 8 Jahre Schulbesuch verlangt. Es werden B1 Kenntnisse verlangt. Es wird kein B1 Sprachkurs verlangt. Er braucht einen B1 Sprachnachweis.

Er soll doch erstmal eine Spracheinstufung bei einer Sprachschule machen. Bspw. Bei der lokalen VHS.

Und dann schaut man weiter.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #2 - 28.03.2025 um 07:32:57
 
Es wird ja neben B1 auch um die Kenntnisse zur Rechtsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland gehen. Das ist schon mit dem Schulabschluss verbunden.

Wenn er in Deutschland aufgewachsen ist und 9 Jahre die Schule besucht hatte sollte ein B1-Test kein großes Problem für ihn darstellen. Wenn das doch so sein sollte, dann spricht es ja gerade erst recht dafür, dass er einen machen sollte. Außerdem müsste er noch den Einbürgerungstest machen.
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