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Zustimmung zur Heimatreise mit unserer Tochter (Gelesen: 1.923 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 19.03.2025 um 21:37:23
 
@deerhunter und @T.P.2013

Meinungsverschiedenheiten sind normal und gehören dazu. Unterschiedliches Herangehen an Probleme und Fragen auch.

Vor allem von hier im Forum als "Experten" Bezeichneten (auch wenn sie diesen Status hier im Forum nicht zur Schau tragen), sollte da nicht ins Persönliche gehen.

Nicht untereinander, nicht gegenüber Fragenden.

Es wäre schön, wenn ein Eindruck persönlicher Nickeligkeiten weder entstehen noch sich vertiefen würde.


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« Zuletzt geändert: 20.03.2025 um 06:27:05 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Petersburger
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Antwort #16 - 21.03.2025 um 21:50:13
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben..
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« Zuletzt geändert: 22.03.2025 um 10:24:51 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 22.03.2025 um 09:06:08
 
Wäre die Frau clever würde sie auf heile Welt machen und dich überzeugen zu einem Heimaturlaub. Dann ist das Kind im Heimatland und gilt dort aus Phil Staatsbürger wo die Mutter automatisch die Sorge hat und gut Zwinkernd.

Ich würde aber tatsächlich einfach aus Interesse gerne wissen, wie das praktisch ablaufen könnte. Man überzeugt das Familiengericht - kann man ohne Anwalt machen denke ich ? Dann wird Schengen weit ein Ausreiseverbot ausgesprochen ? Aber die Mutter muss ja auch die Möglichkeit haben dagegen vorzugehen ?

Mich würde mal ein Praxisfall interessieren wie sowas ausging.
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Puncherfaust
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Antwort #18 - 22.03.2025 um 16:54:48
 
roseforest schrieb am 22.03.2025 um 09:06:08:
Aber die Mutter muss ja auch die Möglichkeit haben dagegen vorzugehen ?


Die wird ja beim Gerichtsverfahren auch beteiligt. Da kann sie ihre Sicht dann schildern.

Darüber hinaus kann sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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deerhunter
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Antwort #19 - 23.03.2025 um 09:22:21
 
roseforest schrieb am 22.03.2025 um 09:06:08:
Wäre die Frau clever würde sie auf heile Welt machen und dich überzeugen zu einem Heimaturlaub. Dann ist das Kind im Heimatland und gilt dort aus Phil Staatsbürger wo die Mutter automatisch die Sorge hat und gut Zwinkernd.

Ich würde aber tatsächlich einfach aus Interesse gerne wissen, wie das praktisch ablaufen könnte. Man überzeugt das Familiengericht - kann man ohne Anwalt machen denke ich ? Dann wird Schengen weit ein Ausreiseverbot ausgesprochen ? Aber die Mutter muss ja auch die Möglichkeit haben dagegen vorzugehen ?

Mich würde mal ein Praxisfall interessieren wie sowas ausging.


Der Mann muss einen ein entsprechendes Gerichtsverfahren anstrengen und entsprechend Gründe anführen und nachweisen. Diese dürfte ihm allerdings, aufgrund der am Anfang geschilderten Gründe "C1, guter Job, voll integriert, seit Kindesgeburt scheinbar noch nie im Heimatland" schwer fallen, denn natürlich hat auch ein "doppelstaatliches Kind" ein recht seine Heimat und seine Verwandschaft kennenzulernen! Dazu wird die Frau natürlich mit Anwalt auftreten und etliche Zeugen beibringen, die ihre sensationell gute Verwurzelung in Deutschland und ihrer Community bezeugen!
Somit halte ich persönlich die Chance hier zu gewinnen, für den Mann, eher klein!
Aber selbst wenn er gewinnt, kann sie relativ einfach über einen "Nicht - Schengen" Staat ausreisen...also sicher ist das nicht! Dazu kann Sie alle Rechtsmittel einlegen!


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T.P.2013
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blubb


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Antwort #20 - 04.04.2025 um 20:19:03
 
deerhunter schrieb am 23.03.2025 um 09:22:21:
Der Mann muss einen ein entsprechendes Gerichtsverfahren anstrengen und entsprechend Gründe anführen und nachweisen. Diese dürfte ihm allerdings, aufgrund der am Anfang geschilderten Gründe "C1, guter Job, voll integriert, seit Kindesgeburt scheinbar noch nie im Heimatland" schwer fallen, denn natürlich hat auch ein "doppelstaatliches Kind" ein recht seine Heimat und seine Verwandschaft kennenzulernen! Dazu wird die Frau natürlich mit Anwalt auftreten und etliche Zeugen beibringen, die ihre sensationell gute Verwurzelung in Deutschland und ihrer Community bezeugen!


Tatsächlich? Nun, der TE schrieb, und das würde selbstverständlich, falls durch Zeugen vor Gericht so bestätigt, als Gegenentwurf zu Deiner Wertung entsprechend vor Gericht Beachtung finden:

michas schrieb am 14.03.2025 um 15:48:53:
Allerdings hat sie sich mir und auch anderen gegenüber negativ darüber geäußert, dass sie nun in Deutschland "bleiben muss"wegen unserer Tochter. Mit meiner Zustimmung zu ihrer gemeinsamen Reise hätte sie nun Zeit und Möglichkeit, Arbeit, Wohnung und Versorgung unserer Tochter in ihrem Heimatland zu prüfen bzw. festzumachen, und ihre Rück-Übersiedlung durchzuziehen.


deerhunter schrieb am 23.03.2025 um 09:22:21:
Somit halte ich persönlich die Chance hier zu gewinnen, für den Mann, eher klein!


Ja, so hat jeder sein eigenes Bauchgefühl. Ich hätte ein anderes...

deerhunter schrieb am 23.03.2025 um 09:22:21:
Aber selbst wenn er gewinnt, kann sie relativ einfach über einen "Nicht - Schengen" Staat ausreisen...also sicher ist das nicht! ...


Ist das tatsächlich so oder nur Meinung?
Denn Tatsache ist: Um über einen "Nicht-Schengen-Staat" in das Heimatland reisen zu können, wie Du es hier als vermeintlich einfach darstellt, musst Du aber erst einmal aus dem Schengen-Staat in diesen Nicht-Schengen-Staat ausreisen.
Und bei Grenzübertritten über die "Schengen-Außengrenze", z.B. zur Reise in einen "Nicht-Schengen-Staat", finden sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise nunmal regulär Grenzkontrollen statt.
Und genau dabei würde eben der entsprechende SIS-Fahndungstreffer festgestellt werden.
Hört sich für mich nicht "relativ einfach" an.
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Andreas782
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Antwort #21 - 04.04.2025 um 20:46:32
 
Ja fein, dann haben wir hier Meinung und Gegenmeinung ausgetauscht, Antworten geschrottet und Hinweise gegeben

Petersburger schrieb am 19.03.2025 um 21:37:23:
Es wäre schön, wenn ein Eindruck persönlicher Nickeligkeiten weder entstehen noch sich vertiefen würde.


und mich beschleicht das Gefühl, dass das trotzdem nicht so recht fruchtet.

Ich möchte es mal etwas deutlicher sagen: Ich mache hier jetzt zu, weil ich keine Lust habe, dass es ab dieser Stelle schon wieder eskaliert.

@
michas

Ich wünsch dir alles Gute und hoffe, dass sich deine Probleme entweder schon gelöst haben oder sich deine Vermutung als unwahr herausstellt. Solltest du nochmal Klärungsbedarf haben, mach bitte einfach einen neuen Thread auf.

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