deerhunter schrieb am 23.03.2025 um 09:22:21:Der Mann muss einen ein entsprechendes Gerichtsverfahren anstrengen und entsprechend Gründe anführen und nachweisen. Diese dürfte ihm allerdings, aufgrund der am Anfang geschilderten Gründe "C1, guter Job, voll integriert, seit Kindesgeburt scheinbar noch nie im Heimatland" schwer fallen, denn natürlich hat auch ein "doppelstaatliches Kind" ein recht seine Heimat und seine Verwandschaft kennenzulernen! Dazu wird die Frau natürlich mit Anwalt auftreten und etliche Zeugen beibringen, die ihre sensationell gute Verwurzelung in Deutschland und ihrer Community bezeugen!
Tatsächlich? Nun, der
TE schrieb, und das würde selbstverständlich, falls durch Zeugen vor Gericht so bestätigt, als Gegenentwurf zu Deiner Wertung entsprechend vor Gericht Beachtung finden:
michas schrieb am 14.03.2025 um 15:48:53:Allerdings hat sie sich mir und auch anderen gegenüber negativ darüber geäußert, dass sie nun in Deutschland "bleiben muss"wegen unserer Tochter. Mit meiner Zustimmung zu ihrer gemeinsamen Reise hätte sie nun Zeit und Möglichkeit, Arbeit, Wohnung und Versorgung unserer Tochter in ihrem Heimatland zu prüfen bzw. festzumachen, und ihre Rück-Übersiedlung durchzuziehen.
deerhunter schrieb am 23.03.2025 um 09:22:21:Somit halte ich persönlich die Chance hier zu gewinnen, für den Mann, eher klein!
Ja, so hat jeder sein eigenes Bauchgefühl. Ich hätte ein anderes...
deerhunter schrieb am 23.03.2025 um 09:22:21:Aber selbst wenn er gewinnt, kann sie relativ einfach über einen "Nicht - Schengen" Staat ausreisen...also sicher ist das nicht! ...
Ist das tatsächlich so oder nur Meinung?
Denn
Tatsache ist: Um über einen "Nicht-Schengen-Staat" in das Heimatland reisen zu können, wie Du es hier als vermeintlich einfach darstellt, musst Du aber erst einmal aus dem Schengen-Staat in diesen Nicht-Schengen-Staat ausreisen.
Und bei Grenzübertritten über die "Schengen-Außengrenze", z.B. zur Reise in einen "Nicht-Schengen-Staat", finden sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise nunmal regulär Grenzkontrollen statt.
Und genau dabei würde eben der entsprechende SIS-Fahndungstreffer festgestellt werden.
Hört sich für mich nicht "relativ einfach" an.