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Zustimmung zur Heimatreise mit unserer Tochter (Gelesen: 1.919 mal)
michas
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14.03.2025 um 15:48:53
 
Meine Ex möchte mit unserer gemeinsamen Tochter in den Sommerferien in ihr Heimatland Philippinen reisen. Sie verspricht zusammen mit der Tochter nach knapp 3 Wochen wieder nach DE zurückzukommen.
Allerdings hat sie sich mir und auch anderen gegenüber negativ darüber geäußert, dass sie nun in Deutschland "bleiben muss"wegen unserer Tochter. Mit meiner Zustimmung zu ihrer gemeinsamen Reise hätte sie nun Zeit und Möglichkeit, Arbeit, Wohnung und Versorgung unserer Tochter in ihrem Heimatland zu prüfen bzw. festzumachen, und ihre Rück-Übersiedlung durchzuziehen.
Mit ihren Sprachkenntnissen Deutsch auf C1-Niveau, ihrer fast 4jäjrigen Berufserfahrung in der deutschen Hotellerie und ihrer Berufserfahrung in der dortigen CallCenter-Industrie hat sie beste Aussichten auf eine lukrative Berufsperspektive dort.
Nachdem ich von ihr über Jahre systematisch belogen und betrogen worden bin, vertraue ich ihr absolut nicht mehr. Es ist genauso gut möglich, dass sie die Wahrheit spricht, dass sie unserer Tochter ihre Oma vorstellen möchte, wie dass dies eine vorgeschobene Begründung ist.

Aus diesem Grund bin ich nicht bereit, ihr meine Zustimmung zur Reise in ihre Heimat schriftlich uzu bestätigen.
Mir geht es alleine darum, dass ich, da ich ihr nicht vertraue, dieser Reise nicht zustimme.
Wie sehen ihre und meine rechtlichen Möglichkeiten aus?

Nach der Verhaftung und Auslieferung nach Den Haag des ehem. Präsidenten Duterte scheint mir die Lage in Philippinen zudem nicht einschätzbar. Er hatte ähnlich wie Trump ein polarisiertes Philippinen befeuert, was zu Verwerfungen zwischen seinen und Anhängern der aktuellen Regierung führen könnte.
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Antwort #1 - 14.03.2025 um 16:04:44
 
Hi Smiley
Ich bin auch mit einer Filipina verheiratet und wir haben eine Tochter. Somit kann ich deine Gedanken nachvollziehen.

Aber was genau ist nun deine Frage ?

Habt ihr beide das gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht oder wie ist die Sachlage
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SimonB
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Antwort #2 - 14.03.2025 um 17:58:46
 
michas schrieb am 14.03.2025 um 15:48:53:
Mir geht es alleine darum, dass ich, da ich ihr nicht vertraue, dieser Reise nicht zustimme.

Dann stimme doch nicht zu.
Da sie aber jetzt deine Exfrau ist, geht es vor allem um die "Mitnahme" der Tochter.

michas schrieb am 14.03.2025 um 15:48:53:
Wie sehen ihre und meine rechtlichen Möglichkeiten aus?

Sie kann gerichtliche Unterstützung suchen. Ein Streit könnte durch das Familiengericht entschieden werden. Die Meinung des Kindes ist nicht unwichtig, denn es scheint kein Kleinstkind zu sein und hat evtl. eigene Ansichten. Gerichte hören Kinder dazu an.

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michas
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Antwort #3 - 15.03.2025 um 08:16:24
 
Unsere Scheidung ist seit letztem Jahr beantragt, aber noch nicht vollzogen.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht und unsere Tochter ist 5.
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deerhunter
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Antwort #4 - 15.03.2025 um 10:38:30
 
Am ende kannst du das überhaupt nicht verhindern. Selbst wenn dir ein Gericht Recht geben sollte, was ich nicht glaube, ist es ganz einfach über ein Drittland auszureisen.
Anstatt von Frankfurt zu fleigen, nimmt sie dann den Flixbus und fährt nach Warschau / Prag / Rom und fliegt von dort auf die Philippinen!
Du hast da keine reelle Chance, wenn sie das wirklich will
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Antwort #5 - 15.03.2025 um 11:46:23
 
Über einen Eintrag im SIS wäre es wohl möglich dann könnte die Ausreise auch in anderen ländern verhindert werden

https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-information-system/...

"Kinder, bei denen ein Risiko besteht, dass sie von ihren eigenen Eltern, Verwandten oder Vormunden entführt werden: Mit den Ausschreibungen soll verhindert werden, dass diese Kinder entführt werden oder verschwinden."

Wie das geht weiss ich aber nicht. Wahrscheinlich ohne Gerichtsbeschluss eher nicht ?


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Antwort #6 - 15.03.2025 um 22:04:02
 
Gefragt waren ja die rechtlichen Möglichkeiten, keine Glaubenserörterungen.
Und da man nicht mit dem Flixbus auf die Philippinen fahren kann, sondern irgendwann die "Schengen-Außengrenze" für eine Reise auf die Philippinen überschreiten oder eben über einen Flughafen im Schengengebiet ausreisen muss, gibt es natürlich neben den rechtlichen Möglichkeiten sehr wohl auch praktische Möglichkeiten, eine mögliche Kindesentziehung zu verhindern oder zumindest signifikant zu erschweren.

Rechtlich gibt es die Möglichkeit, über einen Eilantrag beim AG/FamG ein Ausreiseverbot für das Kind zu erlassen, die sogen. Grenzsperre, wie vorstehend schon genannt.
Im eiligen Notfall ginge das auch erst einmal ohne gerichtlichen Beschluss.
Hier der Lesestoff dazu: Ausreisesperre bei drohender Kindesentziehung.

Hier weiterer Lesestoff: Klick

Die erste praktische Möglichkeit wäre, der Reise nicht zuzustimmen, den Pass des Kindes nicht herauszugeben.
Falls es tatsächlich erforderlich zu sein scheint, dann die Indizien für eine mögliche Kindesentziehung zu sammeln und zu dokumentieren und danach die rechtlichen Möglichkeiten wahrzunehmen (z.B. Beantragung alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc.).

Ich gehe davon aus, dass Ihr auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt.

Gruß
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Antwort #7 - 16.03.2025 um 10:25:54
 
Das Kind dürfte ja auch einen philippinischen Pass besitzen und nach Phil. Recht hat die Mutter das alleinige Sorgerecht!
Also so einfach, wie der vorherige Schreiber sagt, ist das nicht!
Wenn Sie mit dem Kind ausreisen will, dann reist sie mit dem Kind aus...du kannst es erschweren, verhindern kannst du es nicht!
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Antwort #8 - 16.03.2025 um 10:51:29
 
@deerhunter wenn sie auf dem Philippinen mal angekommen ist stimmt das...

Davor gilt es eine Ausreisesperre zu erwirken und die ist lt seinem Link Schengen weit
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Antwort #9 - 16.03.2025 um 11:51:26
 
Das King ist deutsch im Sinne des Artikel 116 GG. Offensichtlich hat der TE als Vater das gemeinsame Sorgerecht mit seiner Noch-Frau/der Mutter, weil selbst wenn wir eine nicht-eheliche Geburt unterstellen, kraft Eheschließung gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB das Sorgerecht dem Vater zu Teil geworden ist. Es ist somit unerheblich, ob in den Philippinen nur die Mutter das Sorgerecht hätte.

Teil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Insofern muss Einverständnis geben, dass das Kind die Mutter in die Philippinen für eine Kurz

Wäre ich in der Situation, würde ich natürlich dafür Sorgen, dass mir mein Kind nicht entzogen wird. Die Zustimmung zu geben oder zu verweigern ist ja nicht reine Formalität. Das man ggf. Unterschriften fälschen kann, macht es ja nicht besser.

Darum kann man ja das auch beim Familiengericht entsprechend verbindlich klären.

Natürlich kommt noch das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung hinzu. Philippinen gehören dazu. Man kann also da was machen, wenn das Kind entführt wird.

Wahrscheinlich würde ich in so einem Fall, das familiengerichtlich klären lassen und wohl bei Gericht durch die Blume erklären, dass wenn das Gericht trotzdem die Kurzzeitreise genehmigt, es bei fehlender Rückkehr ja direkt eine Widerrechtlichkeitsbescheinigung nach Artikel 15 des HKÜ-Abkommen ausstellen kann, sofern die Mutter einen Anwalt/Anwältin benennt, um Briefe und Co. zu empfangen und Erklärungen abzugeben und stets einen Anwalt auf eigene Kosten zu beauftragt zu haben. Und dass die Rückkehr dem Gericht nachgewiesen wird und etwaige Verzögerungen bei der Rückreise dem Gericht  glaubhaft und ggf. auf Aufforderung auch nachgewiesen wird. Zumindest, dass sich die Mutter dazu in einer Verständigung verpflichtet.

Keine Ahnung ob das prozessual möglich ist, aber ich würde das versuchen, damit ich nicht die ganze Lauferei habe und ich dann Nachweispflichten habe und die Mutter auf Durchzug schaltet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 16.03.2025 um 18:05:24
 
deerhunter schrieb am 16.03.2025 um 10:25:54:
Das Kind dürfte ja auch einen philippinischen Pass besitzen und nach Phil. Recht hat die Mutter das alleinige Sorgerecht!
Also so einfach, wie der vorherige Schreiber sagt, ist das nicht!


Niemand schrieb hier, dass es "einfach" wäre.
Und wir erörtern hier deutsches Recht und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Nicht philippinisches, zentralafrikanisches oder sonstiges Recht.
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Antwort #11 - 16.03.2025 um 19:14:11
 
Sry, mein Beitrag ist ja grammatikalisch eine Vollkatastrophe.

Das passiert wenn man schlau klingen möchte Durchgedreht
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Antwort #12 - 17.03.2025 um 08:41:39
 
T.P.2013 schrieb am 16.03.2025 um 18:05:24:
Niemand schrieb hier, dass es "einfach" wäre.
Und wir erörtern hier deutsches Recht und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Nicht philippinisches, zentralafrikanisches oder sonstiges Recht. 


Wie kann man mit solchen Parametern deutsches Recht umsetzen? Jeder Richter haut dir das um die Ohren!

michas schrieb am 14.03.2025 um 15:48:53:
Meine Ex möchte mit unserer gemeinsamen Tochter in den Sommerferien in ihr Heimatland Philippinen reisen. Sie
verspricht
zusammen mit der Tochter nach knapp 3 Wochen wieder nach DE zurückzukommen
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Sie möchte der Tochter ihre Herkunft zeigen und sie der Verwandtschaft vorstellen....das nennt man Urlaub! Sie verspricht wiederzukommen ist mit C1 und Job bestens integriert in Deutschland. Welcher Richter untersagt ihr das? Wir leben in einem freien Land

PS: Schaut euch mal die anderen Post´s des TE an und dann bildet euch ein Urteil  Cool


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Antwort #13 - 17.03.2025 um 10:28:08
 
Es ist unerheblich, dass es sich wohl um ein Gruppenaccount handelt.

deerhunter schrieb am 17.03.2025 um 08:41:39:
Welcher Richter untersagt ihr das? Wir leben in einem freien Land


Jaaaa, obwohl... nach Kant endet die Freiheit eines Einzelnen dort wo die Freiheit eines Anderen beginnt.

Und geteiltes Sorgerecht bedeutet eben dass der Vater sein natürliches Recht und die Pflicht ausüben kann und seine Zustimmung zur Reise verweigern kann. Natürlich steht es der Mutter frei, das Familiengericht anzurufen und die fehlende Einwilligung des Vaters durch eine gerichtliche Entscheidung zu ersetzen.

Es stellt sich dann die Frage wer überzeugender ist. Das Gericht wird fragen, wieso der Vater die Einwilligung nicht erteilt. Und dann kann er seine Gründe erklären. Ob die durchgreifen? Steht auf einem anderen Blatt.

Da man Unterschriften fälschen kann, würde ich als Betroffener aber die Initiative ergreifen und die Ausreiseverbot beantragen.


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Antwort #14 - 19.03.2025 um 20:13:36
 
deerhunter schrieb am 17.03.2025 um 08:41:39:
Wie kann man mit solchen Parametern deutsches Recht umsetzen? Jeder Richter haut dir das um die Ohren!


Was für "Parameter"? Was genau soll "jeder Richter" wem genau um die Ohren hauen?
Du sprichst in Rätseln, das ist doch wenig hilfreiches Gesülze.

Und wie Aras schon schrieb - die Wertung, wessen Interesse in Bezug auf die Reise höher wiegt, wird im Streitfall ein Gericht vornehmen.
Aber eben auf Grundlage deutscher Regelungen und Kriterien, nicht aufgrund irgendwelcher philippinischer oder zentralafrikanischer Gesetze.

Die Möglichkeiten, nach denen der TE gefragt hatte, sind ihm aufgezeigt worden. Daher...

Zitat:
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