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Freund am Flughafen abgelehnt trotz gültigem Aufenthaltstitel (Gelesen: 368 mal)
Themen Beschreibung: Freund am Flughafen abgelehnt trotz gültigem Aufenthaltstitel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freund am Flughafen abgelehnt trotz gültigem Aufenthaltstitel
10.03.2025 um 09:54:25
 
Hallo Zusammen,

wir haben einen ägyptischen Freund, der hier mit einer EU-Bürgerin (aber nicht Deutsche) verheiratet ist. Er ist mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen vor ca. 3 Jahren. Er hat einen befristeten Aufenthaltstitel, der noch 1 Monat gültig ist. Er war nun für 5 Monate in Ägypten und wollte jetzt wieder einreisen. Er wurde aber am Flughafen in Deutschland abgewiesen (3 Tage am Flughafen, dann Flug zurück nach Ägypten). Begründet wurde dies damit, dass die Ausländerbehörde seinen Aufenthaltstitel aufgehoben hätte und dass er nicht versichert ist (wenn er das korrekt verstanden hat). Er hatte zum Ausreisezeitpunkt keine Arbeitsstelle mehr (vorher hat er gearbeitet). Wir wissen nicht ob seine Frau in seiner Abwesenheit mit der Ausländerbehörde kontakt aufgenommen hatte und/oder ihn für die Wohnung oder Versicherung abgemeldet hat, etc. Da es wohl Eheprobleme gibt.

Laut Dokument ist sein Aufenthaltstitel noch gültig. Hat er eine Chance wieder einzureisen, wenn er sich privat versichert? Oder welche Möglichkeiten hat er?

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!
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Janina
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Beiträge: 376

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.03.2025 um 10:00:15
 
Hat er einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltskarte? Das ist schon ein großer Unterschied. Aufenthaltskarte bekommt man nämlich wenn man mit EU-Bürgern verheiratet ist. Das könnt ihr auf der Karte ganz oben sehen. Da steht Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte.

Ist er denn noch mit seiner Ehefrau zusammen? Lebt diese weiter in Deutschland?

Egal ob die die Karte noch gültig ist, kann es natürlich sein, dass die ABH zwischenzeitlich Entscheidungen getroffen hat, die den Status erlöschen lassen. Und damit auch die Karte "ungültig" machen. Wenn er noch mit seiner Ehefrau zusammen ist sollte diese doch die Post gesehen haben? Oder hat er anderweitig Zugriff auf seinen Briefkasten? Da wird er wahrscheinlicher schlauer.

Ansonsten sollte er direkt Kontakt zur ABH aufnehmen und nachfragen, was los ist. Alles andere hier dann Mutmaßung.
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"Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es alle tun." – Hannah Arendt
 
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 499

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.03.2025 um 10:03:09
 
Wurde ihm denn die eAT Karte wieder ausgehändigt ?! Die 5 Monate sind sicher es waren nicht mehr als 6. Monate ?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 505

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 10.03.2025 um 12:05:50
 
Kontakt mit der ABH aufnehmen. Wir können auch nur raten.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.03.2025 um 13:59:54
 
Sinnvoll ist es auch, dem Bekannten in Ägypten den Link zu schicken.

Er kann sicherlich schneller und sicherer auf die Rückfragen antworten. Er kann auch genauer schreiben, was passiert ist.

Wenn alles über Dritte läuft, können auch leichter Fristen verstreichen.
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Janina
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Irgendwo, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.03.2025 um 15:09:22
 
roseforest schrieb am 10.03.2025 um 10:03:09:
Wurde ihm denn die eAT Karte wieder ausgehändigt ?! Die 5 Monate sind sicher es waren nicht mehr als 6. Monate ?


Das spielt im Freizügigkeitsrecht keine Rolle.

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"Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es alle tun." – Hannah Arendt
 
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IWID
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 11.03.2025 um 10:56:48
 
Ich hab den Rat weitergegeben mal die Ausländerbehörde anzurufen, ist natürlich alles nicht ganz einfach aus dem Ausland und leider spricht er auch nur mittelgut deutsch.

Leider weiß er nicht, ob es ein Titel oder eine Karte war. Nur dass es erst 3 Jahre Gültigkeit hatte und dann 1 Jahr (letztes Jahr auf dieses Jahr). Müsste es dann nicht ein Aufenthaltstitel gewesen sein? Leider kann er auch nicht nachsehen, weil die Bundespolizei das Dokument behalten hat.

Er ist nicht mehr mit der Ehefrau zusammen, sie lebt aber noch in Deutschland. Er war aber was Dokumente, Versicherungen etc. angeht, komplett auf sie angewiesen bzw. hat da komplett auf sie vertraut und kennt sich nicht aus. Da sie nicht mit ihm redet, kann er weder Post einsehen noch bekommt er Informationen und weiß auch nicht was sie zwischenzeitlich eventuell mit der Behöre besprochen hat.

Und ja, er war sicher nicht länger als 5 Monate im Ausland.

Aber vielleicht könnt ihr mir nochmal sagen, welche Chancen er auf wiedereinreise mit Titel und welche mit Karte er hat? Wenn es eine Karte wäre, wird das Recht auf Aufenthalt mit Trennung gelöscht?

Ich vermute schwierig macht es natürlich, dass er durch die Trennung weder Arbeit, noch Wohnsitz, noch Versicherungen hat, wenn sie ihn überall abgemeldet hat.

Tut mir leid wegen der wenigen Informationen.....

Wie gesagt, den Rat mit der Behörde geben wir ihm auf jeden FAll auf den Weg. Ich glaube er ist einfach sehr überfordert mit der Gesamtsituation.

lg und danke
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #7 - 11.03.2025 um 12:00:27
 
Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt.

Wobei, ich würde die Angaben von deinem Freund mit Vorsicht genießen. Er war drei Tage am Flughafen. Das ist genug Zeit um einen Anwalt zu organisieren und beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Wenn es ihm doch so wichtig ist, hätte er doch alles in die Wege geleitet?

Und klar, wenn die Frau angibt, dass er dauerhaft weggezogen ist und er sich praktisch getrennt hat, dann ist die etwaige Aufenthaltskarte gegenstandslos geworden. Und ist er (von Amts wegen?) abgemeldet worden, dann musste der etwaige Verlustfeststellungsbescheid auch nur öffentlich aufgehangen werden....

Dass er keine KV ist belanglos. Dass er keinen Job hat, spricht mehr dafür dass er dauerhaft wegziehen wollte.

Zudem klingt es merkwürdig, dass er wohl nichts schriftliches hat. Ich würde schon erwarten, dass er was schriftlich bekommen hat, auch wenn es ggf. nur ein Formularbescheid oder ähnliches ist.

Naja, schlussendlich ist es wie gesagt ein Fall für einen Rechtsanwalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #8 - Gestern um 18:03:09
 
Aras schrieb am 11.03.2025 um 12:00:27:
Zudem klingt es merkwürdig, dass er wohl nichts schriftliches hat. Ich würde schon erwarten, dass er was schriftlich bekommen hat, auch wenn es ggf. nur ein Formularbescheid oder ähnliches ist.


Selbstverständlich hat er am Flughafen "Schriftliches" bekommen, möglicherweise von der ABH, ganz sicher von der BPOL.
Unterlagen zur Zurückweisung /-schiebung inkl. der Gründe und zugehöriger Rechtsmittelbelehrung.
Unterlagen zum sichergestellten Dokument mit Nennung der Art des Ausweises (AE oder Aufenthaltskarte) und dessen Details inkl. der Gründe und zugehöriger Rechtsmittelbelehrung.
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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