Vielen Dank wie schon mehrfach für die super Hinweise. Hier nochmal eine Frage, die ich nicht so recht selbst ergoogelt bekommen habe:
Antrag ist gestellt, danke Euch! Während sie auf die Einbürgerung wartet (ETA ca. 2 Jahre, siehe unten) möchte meine Frau per weiterführendem Studium einen Master draufsetzen. Finanziell keinerlei Problem, das können wir uns als Familie über mein Einkommen locker leisten.
Mein Verständnis ist aber, dass während der gesamten Zeit bis zur Einbürgerung "die Eheliche Lebensgemeinschaft bestehen muss", also wir auch gemeinsam in einer Wohnung leben "müssen". Heißt das, dass "nur" ein Fernstudium in Frage kommt (oder natürlich eine so nahe Uni, dass Pendeln klappt)?
Oder gibt es Möglichkeiten, unsere Eheliche Lebensgemeinschaft auch bei zeitweiser räumlicher Trennung (Studium in einer anderen Stadt, Zeitweise Aufenthalt in einer gemeldeten Zweitwohnung dort) so zu führen, dass wir die Einbürgerung nicht gefährden? Z.B. Vorlesungsfreie Zeit zusammen verbringen, Zweitwohnung gemeinsam anmelden, ...? Ich bin auch beruflich recht flexibel, kann also häufig Homeoffice von einer gemeinsamen Zweitwohnung aus machen. Aber halt nicht dauerhaft - wir würden also notgedrungen zeitweise nicht in derselben Wohnung leben, auch wenn das natürlich am schönsten wäre.
Und als
Zusatzfrage: Man muss ja Straffreiheit nachweisen. Ist es üblich (wie von meiner Frau verlangt wurde), dass bei der Antragstellung noch kein Führungszeugnis verlangt wird, sondern (wenn sie es richtig verstanden hat) erst kurz vor Einbürgerung die ABH nach einem "frischen" verlangt wird? Und wisst ihr, ob es dann bei quasi ausschließlichem Aufenthalt in Deutschland typischer Weise ausreicht, das deutsche Führungszeugnis zu besorgen... oder ob auch eins aus dem Ursprungsland benötigt wird, was länger dauert? Sie könnte sich z.B. jetzt eines besorgen, alles lang dauernde jetzt schon vorbereiten, und am Ende drauf hinweisen, dass sie seit dem Zeugnis nur in D aufgehalten hat?
(Anekdote: so war das im umgekehrten Fall, als ich damals in Taiwan meinen dortigen Aufenthaltstitel beantragt hatte: kein neues Zeugnis aus dem Heimatland nötig, wenn man sich die letzten X Jahre nur maximal y Wochen am Stück außerhalb Taiwans aufgehalten hat. Und da Taiwans Recht ja großteils auf dem Deutschen bürgerlichen Gesetzbuch aus den 1920ern basiert... nee ich weiß schon, da kann man nicht von ausgehen dass es deswegen andersrum genauso ist - sind ja wohl eher verwaltungsdetails als grundlegendes)
PS: noch ein kleines Update bzw. ein Datenpunkt, falls mal jemand sucht und sich wundert, wie es hier in BW so aussieht:
reinhard schrieb am 09.03.2025 um 21:43:05:Wie überlastet Eure Einbürgerungsbehörde zur Zeit ist, weiß ich nicht. Frage mal eine Migrationsberatung vor Ort. Die meisten haben 1 oder 2 Jahre oder länger, bevor sie antworten. Die kann also den Antrag im Sommer stellen und darauf hinweisen, zu welchem Termin sie drei Jahre hier ist und die Einbürgerungsurkunde wünscht.
Die lokale Behörde scheint "normal" überlastet zu sein, sagt also dass es ca. 2 Jahre dauert bis es nach einem Antrag zur Sache geht. Den Antrag vorab stellen, bevor die 3 Jahre rum sind, wollten die nicht zulassen. Erst nach Vollendung er 3 Jahre Aufenthalt.