Aller guten Dinge sind 3, also als dritten Schritt gehen wir jetzt die Einbürgerung meiner Frau an

Hintergründe:
- Rechtsgrundlage des Antrages: Ehegattin eines Deutschen, also
StAG § 9
- Aufenthaltsdauer in Deutschland, evtl. Unterbrechungen des Aufenthalts: Seit Ende 2022, seitdem nur kurze Reisen nach TW 1-2 Wochen, davor nur Besuche mit Visumfreier Einreise
- derzeitiger und frühere Aufenthaltstitel: Aktuell Aufenthaltserlaubnis nach 28 Abs. 1 Nr. 1 gültig bis 2026, keine früheren Aufenthaltstitel
- Alter: 35
- Bundesland: BW
- derzeitige Staatsangehörigkeit, ggf. auch die des Ehepartners: sie TW und ich D
- evtl. besonderer Status (z.B. anerkannter Flüchtling/asylberechtigt): nein
- berufstätig: nein
Haben viel gelesen, bitte helft uns zu prüfen, ob unser Verständnis korrekt ist:
1. Einbürgerung sollte möglich sein 3 Jahre nach Einreise mit FZF-Visum, also Ende 2025 (oder hängt das eher ab von ab wann am Wohnort angemeldet, oder ab wann Aufenthaltserlaubnis?)
2. Wie lange vor Ablauf der 3 Jahre kann / soll man den Antrag auf Einbürgerung stellen? Oder kann man erst nach 3 Jahren stellen?
3. Wir waren schon seit einigen Jahren in TW verheiratet. Ich war dort für eine deutsche privatwirtschaftliche Firma auf Delegation - das zählt aber vermutlich nicht zu "Tätigkeiten im deutschen Interesse", wegen derer die Einbürgerung nach weniger als 3 Jahren in Betracht käme... oder?
4. Für das FZF-Visum haben wir ja bereits nachgewiesen, dass wir verheiratet sind. Reichen typischer Weise dieselben Dokumente wie vor 3 Jahren auch zur Einbürgerung, also taiwanische Eheurkunde und Haushaltsregisterauszug, jeweils 2022 übersetzt, Legalisert, usw.? Oder MUSS (soll) ich die Ehe auch irgendwie in Deutschland nochmal separat registrieren lassen?
5. Was für sonstige taiwanische Dokumente könnten wir eventuell benötigen? Bin demnächst mal wieder beruflich dort und könnte Dinge besorgen.
6. Da sie noch keine eigene Arbeit hat: Verstehe ich das richtig, dass unser gemeinsames Einkommen als Eheleute zählt für den Nachweis, dass die ihren Lebensunterhalt bestreiten kann?