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Einbürgerung Taiwanerischer Ehepartnerin eines Deutschen (Gelesen: 454 mal)
Andy in Taiwan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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09.03.2025 um 21:04:07
 
Aller guten Dinge sind 3, also als dritten Schritt gehen wir jetzt die Einbürgerung meiner Frau an Smiley

Hintergründe:

- Rechtsgrundlage des Antrages: Ehegattin eines Deutschen, also StAG § 9
- Aufenthaltsdauer in Deutschland, evtl. Unterbrechungen des Aufenthalts: Seit Ende 2022, seitdem nur kurze Reisen nach TW 1-2 Wochen, davor nur Besuche mit Visumfreier Einreise
- derzeitiger und frühere Aufenthaltstitel: Aktuell Aufenthaltserlaubnis nach 28 Abs. 1 Nr. 1 gültig bis 2026, keine früheren Aufenthaltstitel
- Alter: 35
- Bundesland: BW
- derzeitige Staatsangehörigkeit, ggf. auch die des Ehepartners: sie TW und ich D
- evtl. besonderer Status (z.B. anerkannter Flüchtling/asylberechtigt): nein
- berufstätig: nein

Haben viel gelesen, bitte helft uns zu prüfen, ob unser Verständnis korrekt ist:

1. Einbürgerung sollte möglich sein 3 Jahre nach Einreise mit FZF-Visum, also Ende 2025 (oder hängt das eher ab von ab wann am Wohnort angemeldet, oder ab wann Aufenthaltserlaubnis?)

2. Wie lange vor Ablauf der 3 Jahre kann / soll man den Antrag auf Einbürgerung stellen? Oder kann man erst nach 3 Jahren stellen?

3. Wir waren schon seit einigen Jahren in TW verheiratet. Ich war dort für eine deutsche privatwirtschaftliche Firma auf Delegation - das zählt aber vermutlich nicht zu "Tätigkeiten im deutschen Interesse", wegen derer die Einbürgerung nach weniger als 3 Jahren in Betracht käme... oder?

4. Für das FZF-Visum haben wir ja bereits nachgewiesen, dass wir verheiratet sind. Reichen typischer Weise dieselben Dokumente wie vor 3 Jahren auch zur Einbürgerung, also taiwanische Eheurkunde und Haushaltsregisterauszug, jeweils 2022 übersetzt, Legalisert, usw.? Oder MUSS (soll) ich die Ehe auch irgendwie in Deutschland nochmal separat registrieren lassen?

5. Was für sonstige taiwanische Dokumente könnten wir eventuell benötigen? Bin demnächst mal wieder beruflich dort und könnte Dinge besorgen.

6. Da sie noch keine eigene Arbeit hat: Verstehe ich das richtig, dass unser gemeinsames Einkommen als Eheleute zählt für den Nachweis, dass die ihren Lebensunterhalt bestreiten kann?
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Andy in Taiwan
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Antwort #1 - 09.03.2025 um 21:36:34
 
Kurzer Nachtrag: ich lebe und arbeite seit Mitte 2022 wieder in Deutschland.

Wir wohnen hier in D natürlich die gesamte Zeit seit der Einreise meiner Ehefrau Ende 2022 zusammen. Vorher zusammen in TW gelebt. Mitte 2022 bis Ende 2022 war ich immer wieder in TW zu Besuch, unsere gemeinsame Wohnung dort auflösen usw.
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reinhard
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Antwort #2 - 09.03.2025 um 21:43:05
 
Für die Einbürgerung braucht sie ein sauberes Vorstrafenregister, einen bestandenen Einbürgerungstest, B1-Zertifikat. Und sie muss nachweisen, dass sie ohne Geld vom Jobcenter zurecht kommt. Dafür muss sie aber nicht arbeiten, sondern Dich überreden, das Familieneinkommen zu belegen.

Dass Ihr verheiratet seid, weiß die Behörde.

Wie überlastet Eure Einbürgerungsbehörde zur Zeit ist, weiß ich nicht. Frage mal eine Migrationsberatung vor Ort. Die meisten haben 1 oder 2 Jahre oder länger, bevor sie antworten. Die kann also den Antrag im Sommer stellen und darauf hinweisen, zu welchem Termin sie drei Jahre hier ist und die Einbürgerungsurkunde wünscht.

Falls Unterlagen fehlen, wird sie einen Brief bekommen. Sie sollte aber nicht davon ausgehen, dass das dieses Jahr noch was wird mit einer Antwort.
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Andy in Taiwan
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Antwort #3 - 09.03.2025 um 21:53:18
 
Vielen Dank!

Natürlich keine Vorstrafen in D. In TW auch nicht - eventuell hole ich also ein Führungszeugnis von dort für sie...
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reinhard
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Antwort #4 - 09.03.2025 um 23:11:00
 
Andy in Taiwan schrieb am 09.03.2025 um 21:53:18:
Vielen Dank!

Natürlich keine Vorstrafen in D. In TW auch nicht - eventuell hole ich also ein Führungszeugnis von dort für sie...


Es wäre sinnvoll, wenn sie sich um ihre Einbürgerung kümmert. Sie wird ja auch persönlich dazu befragt. Je mehr sie macht, desto besser läuft es dann.
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