Vielen Dank für die Rückmeldung.
Aras schrieb am 08.03.2025 um 05:34:07:Ob aber die Altenpflegerhelferausbildung in dem Bundesland ausdrücklich ein Sprachzertifikat verlangt solltest du separat prüfen.
Die Ausbildung wird in Hessen sein.
Aras schrieb am 08.03.2025 um 05:34:07:Die Berufsfachschule soll ein Schreiben geben
Die Berufsfachschule hat ein Schreiben erstellt.
"hiermit bestätigen wir, Berufsfachschule für Pflege und Altenpflegehilfe der xxx, dass Herr xxx über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, um die Ausbildung zum Altenpflegehelfer zu absolvieren."
reinhard schrieb am 08.03.2025 um 12:25:48:Ein Sprachzertifikat muss man nur vorlegen, wenn man ein Visum für die Suche nach einem Ausbildungsplatz beantragt.
Es geht um ein Visum für die Ausbildung, nicht die Suche danach.
reinhard schrieb am 08.03.2025 um 12:25:48:Allerdings muss bei der Botschaft der registierte Vertrag vorgelegt werden, und die Ausbildungsvergütung muss den Lebensunterhalt decken.
Verträge sind alle unterschrieben vorhanden (Betrieb + Schule) und die Vergütung ist >1300€, damit ist kein Sperrkonto oder
VE notwendig.
Das ganze Thema war bis jetzt schon von gefährlichem Halbwissen verschiedenster Parteien geprägt... ich bin mal gespannt ob das klappt. Wir haben vorsorglich einen Termin bei einem Anwalt für Aufenthaltsrecht geplant, welcher uns unterstüzen würde..