Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Klärung Notwendigkeit Sprachzertifikat (Gelesen: 1.758 mal)
ceeko
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klärung Notwendigkeit Sprachzertifikat
Antwort #15 - 14.03.2025 um 09:27:08
 
Also...
Es ist zwingend ein Sprachzertifikat vorzulegen. Das PQZ stößt für 411€ die Vorabzustimmung der BA an. Im Rahmen dessen wird die Ausländerbehörde involviert und diese braucht das Sprachzertifikat.

Meine Hinweise auf Gesetze haben da erstmal nichts bewirkt..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.472

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klärung Notwendigkeit Sprachzertifikat
Antwort #16 - 14.03.2025 um 09:57:08
 
Für 411 € lohnt es sich zu eskalieren.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
ceeko
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klärung Notwendigkeit Sprachzertifikat
Antwort #17 - 14.03.2025 um 18:59:37
 
Mit anwältlichem Beistand? Durchgedreht
Ich denke, so wird es am einfachsten sein. Irgendwie fühlt sich das zumindest am sichersten an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ceeko
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klärung Notwendigkeit Sprachzertifikat
Antwort #18 - 17.03.2025 um 19:55:35
 
Hallo nochmal,

laut PQZ könnte man die beschleunigte Vorabzustimmung anstoßen, wenn ich das denn möchte. Aber wieder der Verweis, dass die ABH das Zertifikat braucht. Wenn es dann soweit wäre, hätte ich mit dem Verweis auf § 16a Abs. 3 S. 2 AufenthG chancen, die Vorabzustimmung ohne Zertifikat für meinen Bruder zu bekommen?

VG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.472

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klärung Notwendigkeit Sprachzertifikat
Antwort #19 - 17.03.2025 um 20:09:33
 
Es ist der Wille des Gesetzes
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema