Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung (Gelesen: 257 mal)
TheReal
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
06.03.2025 um 15:31:29
 
Hallo zusammen,

meine Frau hatte kürzlich einen Termin bei der Ausländerbehörde um Ihren Aufenthaltstitel nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG zu verlängern.

Mit der Sachbearbeiterin war im Voraus bereits besprochen, dass der neue eAT per Expressbestellung besorgt wird. Leider hat sie das beim Termin vergessen, weil meine Frau das nicht nochmal vorab erwähnt hat. Als meine Frau es erwähnt hat, hat die Sachbearbeiterin den neuen eAT bereits bestellt und sie meinte man kann das jetzt leider nicht mehr in eine Expressbestellung abändern. Die Wartezeit bis zur Aushändigung wären nun vermutlich gute 7-8 Wochen.

Aktuell hat meine Frau also nur die im Anhang gezeigte Bescheinigung, sowie ihren alten eAT, der auch noch ein paar Tage gültig ist und Ihren Reisepass.

Wir haben im April eine Flugreise von Luxemburg nach Dänemark gebucht und machen uns jetzt Sorgen, ob wir mit diesen Dokumenten ins Flugzeug gelassen werden. Weiß da jemand genaueres? Idealerweise etwas Konkretes worauf wir uns berufen könnten, falls es am Flughafen Probleme gibt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 499

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
Antwort #1 - 06.03.2025 um 15:57:04
 
Die ABH soll bitte eine Fiktionsbescheinigung nach
§ 81 Absatz 4 Satz 1 AufenthG ausstellen.
Dann wäre man auf der sicheren Seite.

Das gepostete formlose Schreiben dient wohl eher dem Arbeitgeber.


https://www.mkjfgfi.nrw/fiktionsbescheinigung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TheReal
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
Antwort #2 - 06.03.2025 um 16:03:23
 
Ich habe jetzt schonmal etwas gegoogelt und es wird ohne eine richtige Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG (Fortgeltungsfiktion) wohl nicht funktionieren... Wäre es mit einer solchen Bescheinigung wenigstens möglich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.569

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
Antwort #3 - 06.03.2025 um 16:05:52
 
Ja, die ist genau dafür da.

Wichtig: Beim Abholen schauen, dass auch wirklich § 81 Abs. 4 AufenthG als Rechtsgrundlage angekreuzt ist.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema