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Aufenthaltstitel frueher verlaengern? (Gelesen: 445 mal)
BlaueQualle
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i4a rocks!


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02.03.2025 um 17:30:34
 
Hallo,
ich bin's nochmal. Habe eine etwas andere Frage, aber wuesste sonst nicht wo ich das fragen koennte.
Wir wollen nun dieses Jahr in den Sommerferien wenn meine Frau nicht zum Integrationskurs muss 2 Wochen nach Irland fliegen und Urlaub machen.

Und scheinbar baucht meine Frau fuer Irland ein Visum. Sie ist philippinische Staatsbuergerin und hat einen Aufenthaltstitel fuer Deutschland aufgrund unseres deutschen Kindes. Der AT muss einmal im Jahr verlaengert werden, da sie noch keinen Job hat.

Jedenfalls mussten mir bereits jetzt alles buchen wie Fluege, Hotels und Airbnbs, da man ohne Reisebestaetigung und genauen Plaenen kein Visum beantragen kann. Nun steht in der Checkliste die wir bekommen haben, dass meine Frau eine Kopie vom Aufenthaltstitel mit beifuegen soll, ABER der AT muss noch 3 Monate nach Abreise von Irland gueltig sein. Bzw. sie braucht eine Bestaetigung, dass sie noch mindestens 3 Monate in Deutschland sein darf nach ihrer Abreise aus Irland.

Wir kommen Anfang August aus Irland wieder und ihr AT laeuft Mitte September aus. Gibt's eine Moeglichkeit das irgendwie vorzeitig zu verlaengern? Oder eine Bestaetigung, damit sie das Visum damit beantragen kann? Macht die Auslaenderbehoerde sowas? Wir haben 30 Tage Zeit die Dokumente zur irischen Botschaft nach Berlin zu schicken.
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reinhard
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Antwort #1 - 02.03.2025 um 18:05:46
 
Ob Deine Ausländerbehörde dafür Zeit hat, wissen wir hier nicht. Sie darf es machen.

Übrigens: Deine Frau bekommt einen Aufenthaltstitel von drei Jahren, außer es bestehen Zweifel an der Ehe.
Die Verlängerung ist dann auch drei Jahre, dazu muss sie das B1-Zertifikat zeigen. Ein Jahr Verlängerung gibt es, wenn sie den Integrationskurs nicht geschafft hat.
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Antwort #2 - 02.03.2025 um 18:22:34
 
reinhard schrieb am 02.03.2025 um 18:05:46:
Ob Deine Ausländerbehörde dafür Zeit hat, wissen wir hier nicht. Sie darf es machen.

Übrigens: Deine Frau bekommt einen Aufenthaltstitel von drei Jahren, außer es bestehen Zweifel an der Ehe.
Die Verlängerung ist dann auch drei Jahre, dazu muss sie das B1-Zertifikat zeigen. Ein Jahr Verlängerung gibt es, wenn sie den Integrationskurs nicht geschafft hat.


Unsere Auslaenderbehoerde sagt, dass sie erst 3 Jahre bekommt, wenn sie einen festen Job hat und kein Buergergeld mehr bezieht.
Sie hat zum 2 mal nur 12 Monate bekommen.
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reinhard
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Antwort #3 - 02.03.2025 um 18:39:03
 
Das hat aber nichts mit dem Aufenthaltsgesetz zu tun, wo nichts davon drin steht.

Dagegen steht drin, dass alle normalerweise 3 Jahre bekommen, und das B1-Zertifikat für die Verlängerung.

Wenn Sie den Integrationskurs bestanden hat, Verlängerung um 3 Jahre schriftlich beantragen. Sie "sagen" vielleicht irgendwas mit Arbeit, aber sie können das schlecht für eine schriftliche Ablehnung benutzen. Beim "Sagen" können sie immer noch sagen, dass Du alles falsch verstanden hast.

Zur Frage hier (vorzeitige Verlängerung) kann nur die Ausländerbehörde was sagen.
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Antwort #4 - 02.03.2025 um 18:43:56
 
Bestimmt hat die Behörde gemeint, dass deine Freundin erstmal den Integrationskurs abschließen soll bevor eine längere Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, § 8 Abs. 3 AufenthG.

Also da sind der Behörde die Hände gebunden.

Die Visaprobleme für eine Urlaubsreise sind imho auch kein Grund für die Behörde davon abzuweichen.

Bestimmt kannst du mit den Iren diskutieren ob die Forderung nach der Aufenthaltserlaubnis so zwingend zu befolgen ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 02.03.2025 um 19:19:59
 
Gem. § 27 Abs. 4 S. 3 AufenthG ist die AE erstmals für mindestens ein Jahr zu erteilen. So kenne ich das auch aus der Praxis, dass dann meist auch nur das Mindeste genommen wird. Meine Praxis ist aber schon etwas her, kann sich also geändert haben.

Wie lange genau über die gesetzliche Mindestdauer erteilt wird liegt meines Wissens immer an der Handhabe der Behörde. Da gab es zumindest früher keine feste Regel. Hat sich da was geändert, reinhard?
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Antwort #6 - 02.03.2025 um 19:32:55
 
Die drei Jahre gab es nicht als Gesetz. Aber in der AVWV ist geregelt, dass die erstmalige Erteilung der AE ( in Fällen des § 28?) eine Gültigkeit von drei Jahre betragen kann/soll. Aber das bedeutet nicht, dass die Behörde drei Jahre erteilen muss, da ja bei Verdacht auf Rechtsmissbrauch wie Scheinehe die AE für ein Jahr zu erteilen ist.

Und ich denke es ist klar, dass bei der Vorgeschichte die Behörde eine engere Kontrolldichte anlegt.
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Antwort #7 - 02.03.2025 um 19:40:26
 
Danke dir!

Hab mit den entsprechenden Punkt in den AVWVs mal angeschaut. Da steht ja auch drin, dass die Erteilung für ein Jahr erfolgen soll, wenn Zweifel am Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung vorliegen.

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist ja eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung. Vor dem Hintergrund macht die Aussage der Behörde Sinn.
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Antwort #8 - 02.03.2025 um 20:07:49
 
Da kann man sich jetzt drüber streiten, da ja ein
D Kind da ist.

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Antwort #9 - 02.03.2025 um 20:15:45
 
Richtig, die Freundin hat die AE für die Personensorge für das deutsche Kind und braucht keine Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Aber ich denke, dass es schlicht sachliche Gründe gibt, die die Ersterteilung auf 1 Jahr beschränkt hat. Die Aufenthaltserlaubnis wurde bei Gericht erstritten. Kann sein, dass eine AE für ein Jahr vereinbart war. Das können wir nicht rekonstruieren. Außerdem ist das jetzt die zweite AE. Es gilt § 8 Abs. 3 egal ob die erste AE mutmaßlich unrechtmäßig für nur ein Jahr erteilt wurde.
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Antwort #10 - 02.03.2025 um 20:43:36
 
Das ist doch das gleiche Thema wie
"Ich bin mit D verheiratet also brauche ich keinen Nachweis LU "

Ist ja schön und gut .. es wird dann auch einen AT geben aber man sieht ja was es dann für andere Probleme geben kann
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Antwort #11 - 02.03.2025 um 21:12:38
 
Ich verstehe die Anwendungshinweise so, dass bzgl. der Erteilungsdauer schlicht auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen geschaut wird, unabhängig davon, ob diese auch für die Erteilung der AE nach § 28 an sich erforderlich sind.

Aber ist ja auch egal, die Frage war ja eine andere. @TE du kannst bei der ABH anfragen, ob die den Fall vorziehen können. Große Hoffnung würde ich mir da aber nicht machen, aber man weiß ja nie.
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Antwort #12 - 03.03.2025 um 00:04:51
 
Aras schrieb am 02.03.2025 um 18:43:56:
Bestimmt hat die Behörde gemeint, dass deine Freundin erstmal den Integrationskurs abschließen soll bevor eine längere Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, § 8 Abs. 3 AufenthG.

Also da sind der Behörde die Hände gebunden.

Die Visaprobleme für eine Urlaubsreise sind imho auch kein Grund für die Behörde davon abzuweichen.

Bestimmt kannst du mit den Iren diskutieren ob die Forderung nach der Aufenthaltserlaubnis so zwingend zu befolgen ist.


Hier kennt sich zwar niemand mit Irland aus, aber so grob sind ja die meisten Visumsantraege gleich.
Muesste bei Schengenvisum nicht anders sein. Wuerde man da drueber hinweg sehen? Wenn man erklaert, dass es zeitlich nicht moeglich ist den AT vorzeitig zu verlaengern. Sehen die das wirklich so eng?

Es scheint ja fast unmoeglich alles genau zeitnah hinzukriegen. Die Dokumente die da verlangt werden sind eh schon ne Menge. Wie zb 6 Monate Kontoauszuege. Falls sie keinen Job hat, dann braucht sie nen Sponsor der ich sein werde. Aber dann wollen sie auch von mir 6 Monate Kontoauszuege sehen und ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass ich einen festen Job habe. Keine Ahnung ob es reicht 6 Monate meines Sparkontos vorzuzeigen. Die Summe sollte mehr als genug sein um 2 Wochen Urlaub in Irland zu finanzieren. Da steht nichts davon was man tun soll wenn man Sozialleistungen empfaengt.

Ich und mein Sohn koennen ja ohne Visum nach Irland, aber meine Frau braucht ein Visum.

Wir haben sogar ein Schreiben vom Integrationskurs mit Stempel und Unterschrift wo drauf steht von wann bis wann der Integrationskurs geht. Da steht Ende Oktober drauf. Vielleicht passt das dann fuers Visum. Den Zettel mussten wir extra von einer speziellen Uebersetzungsfirma auf Englisch uebersetzen lassen, da bei der irischen Botschaft in Berlin alle Dokumente auf Englisch sein muessen.
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Antwort #13 - 03.03.2025 um 09:36:20
 
Hahaha. Du hast irgendeinen Zettel vom Integrationskursbetreiber bei einer Übersetzungsfirma übersetzen lassen, weil da drauf Oktober vermerkt ist? Und das soll genau was beweisen? Dass deine Freundin im Oktober in Deutschland ist um den heißgeliebten Integrationskurs zu beenden? Die wollen ein Aufenthaltsrecht nachgewiesen bekommen und nicht irgendeinen belanglosen Wisch.

Schon merkwürdig dass Irland keine Regelungen für Sozialhilfeempfänger hat. Es scheint als gäbe es da ein Interesse des Staates Personen ohne erhebliches Einkommen oder Vermögen nicht einreisen zu lassen.

Wahrscheinlich hat deine Freundin das falsche Visa beantragt. Die Aufenthaltserlaubnis ist nur bei notwendiger Rückkehrbereitschaft notwendig.

Du bist aber auch ein "schlauer" Kerl und bald "Experte" für Irland. Ich geb dir einen Tipp "EEA Family Permit".
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Antwort #14 - 03.03.2025 um 11:39:54
 
Ich musste jetzt echt erst mal nachschauen ob "Blaue Qualle" auch tatsächlich derjenige ist, dessen Geschichte ich im Kopf hatte. Er war es. Der Mann, der eine Freundin/Frau von den Philippinen hat, die eine AE nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen des gemeinsamen deutschen Kindes hat und wo angeblich gerade die Prämisse ist, deren älteres Kind nach D zu holen. Diese von Bürgergeld lebende Familie, die sich bei der Verwandtschaft 3000€ für die Anwältin wegen Visum/AE für das ältere Kind zusammengesammelt hat (was wie hier schon geschrieben wurde ziemlich sicher nicht reichen wird), möchte jetzt einen Urlaub in Irland machen? In einem (wie ich von anderen Urlaubern gehört habe) der teuersten Länder Europas? Und die ABH, mit der die Familie seit langem im Clinch liegt soll jetzt vorzeitig die AE der Frau verlängern (worauf es keinen Rechtsanspruch gibt), damit die Familie in den Urlaub fliegen kann? Langsam fühle ich mich hier veralbert. Jeder Bürgergeldempfänger soll wie jeder andere in den Urlaub fliegen wenn er sich das Geld zusammengespart hat. Das ist nicht das Thema. Aber wir werden hier ausgequetscht wie das ältere Kind herkommen kann und statt jeden Cent dafür zu sparen wird jetzt erst mal in den Urlaub gefahren? Da fehlt mir jedes Verständnis. Ich bin raus aus sämtlichen Themen von Blaue Qualle. Meine mögliche Hilfe ist hier zuende.
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Antwort #15 - 03.03.2025 um 11:59:54
 
Ihr übertreibt mittlerweile total. Diese ewigen Unterstellungen ich würde euch verarschen werden langsam alt.

Heißt das ich muss jetzt 1 Jahr lang nur in der Bude hocken anstatt mal was zu unternehmen? Das ganze Theater ist schon genug. Da kann man ja auch mal wohin fliegen um sich ne Auszeit zu gönnen. Ich war schon öfter in Irland und wollte nun meine Frau und meinen Sohn mal mit nehmen. Was spricht dagegen?

Dann versuchen wir es halt ohne verlängerten AT. Geht ja nicht anders.

Aras schrieb am 03.03.2025 um 09:36:20:
Hahaha. Du hast irgendeinen Zettel vom Integrationskursbetreiber bei einer Übersetzungsfirma übersetzen lassen, weil da drauf Oktober vermerkt ist? Und das soll genau was beweisen? Dass deine Freundin im Oktober in Deutschland ist um den heißgeliebten Integrationskurs zu beenden? Die wollen ein Aufenthaltsrecht nachgewiesen bekommen und nicht irgendeinen belanglosen Wisch.

Schon merkwürdig dass Irland keine Regelungen für Sozialhilfeempfänger hat. Es scheint als gäbe es da ein Interesse des Staates Personen ohne erhebliches Einkommen oder Vermögen nicht einreisen zu lassen.

Wahrscheinlich hat deine Freundin das falsche Visa beantragt. Die Aufenthaltserlaubnis ist nur bei notwendiger Rückkehrbereitschaft notwendig.

Du bist aber auch ein "schlauer" Kerl und bald "Experte" für Irland. Ich geb dir einen Tipp "EEA Family Permit".


EEA Family Permit kriegt sie nicht. Da sie keinen AT hat der sagt "Family Member of EU Citizen" muss sie ein Visum beantragen.

Und außerdem ging es bei dem Schreiben der Schule um einen Beweis zur Rückkehrwilligkeit. Dass sie Verpflichtungen hier hat.
Man muss die Rückkehrwilligkeit beweisen, dass sie Irland auch wieder verlassen wird. Daher der Zettel von der Schule. Und alle Zettel müssen auf Englisch sein. Daher musste ich den Zettel für 50 Euro übersetzen lassen.
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Andreas782
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Antwort #16 - 03.03.2025 um 13:30:35
 
reinhard schrieb am 02.03.2025 um 18:39:03:
Zur Frage hier (vorzeitige Verlängerung) kann nur die Ausländerbehörde was sagen.


Genau, da hilft nur die zuständige Behörde.

Mehr wird wohl auch an Informationen nicht mehr zutage gefördert werden.

und deshalb:  geschlossen
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