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Abschließende Bearbeitung (Gelesen: 333 mal)
MrHessen290
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschließende Bearbeitung
27.02.2025 um 17:11:31
 
Ich habe vor einer Wochen einen Brief von der Einbürgerungsbehörde erhalten. Darin steht, dass sich mein Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet. Aktuell wartet man noch auf die Rückmeldung der drei Behörden, die am Abschluss des Verfahrens beteiligt sind.

Weiß jemand um welche Behörden es sich handelt? Wie lange muss ich voraussichtlich noch warten? Ich lebe in einer Großstadt, falls das eine Rolle spielt.
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reinhard
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Beiträge: 15.536

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.02.2025 um 17:22:02
 
Meistens sind das Behörden wie das Landesamt für Verfassungsschutz oder so. Kann ein paar Monate dauern, aber die Anfrage der Einbürgerungsbehörde kann auch vor mehreren Monaten abgeschickt worden sein.

Ohne das genau zu wissen, kann man nichts dazu sagen. Die Einbürgerungsbehörde kann vermutlich auch nur raten.
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MrHessen290
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschließende Bearbeitung
Antwort #2 - 27.02.2025 um 17:57:05
 
Danke für die Info!

Vielleicht hast du dafür auch einen Tipp.. Mein Antrag läuft mittlerweile seit fast zwei Jahren. Etwa 2-3 Monate nach der Antragstellung wurde ich leider beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und anschließend angeklagt. Bei der Polizei habe ich das direkt zugegeben, weshalb die Strafe auch zügig folgte. ich erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen.

Das war meine erste und einzige Angelegenheit mit der Polizei. Vorher war ich nie strafrechtlich in Erscheinung getreten und bin bis zu diesem Vorfall vollkommen unauffällig geblieben.

Nun musste ich erfahren, dass mein damaliger Anwalt diese Angelegenheit aus irgendeinem Grund nicht an meinen Sachbearbeiter weitergeleitet hat. Ich stehe jetzt vor der Frage, ob ich die Sache sofort offenlegen soll oder ob es sinnvoller wäre, zunächst abzuwarten, was mein Sachbearbeiter dazu sagt.

Über einen Tipp oder eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 506

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 27.02.2025 um 18:15:53
 
Die drei Behörden dürften das LKA, Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) und der Verfassungsschutz sein.

Ja, du solltest das schon offenlegen.

Strafrechtliche Konsequenzen müsstest du hier zwar nur befürchten, wenn du insgesamt zu mindestens 91 Tagessätze verurteilt worden wärst (weil die fehlende Angabe maßgeblich für die Einbürgerung sein muss und Verurteilungen bis 90 Tagessätze sind dies in der Regel nun mal nicht), aber ich würde dennoch immer raten da ehrlich und kommunikativ zu sein.

Stell dir einfach vor es wurde aus welchem Grund auch immer ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet, von dem du aber noch gar nicht weißt. Die Behörde teilt dir mit dass das Verfahren deshalb ausgesetzt ist. Du denkst dir "okay die Behörde weiß ja dann offensichtlich jetzt Bescheid" und teilst ihr nicht nochmal mit, was sie sowieso schon weiß. Macht ja auch Sinn. Du wirst verurteilt, diesmal aber zu 60 Tagessätzen, zack, hast du 100. Dann fällt der Behörde auf, dass das ja maßgeblich für die Einbürgerung ist und du nie angegeben hast, dass du verurteilt worden bist: Und dann hast du die nächste Strafanzeige am Hals.

Das Risiko kann man sich sparen.

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MrHessen290
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.02.2025 um 22:07:27
 
Puncherfaust schrieb am 27.02.2025 um 18:15:53:
Ja, du solltest das schon offenlegen.


Danke für die Info. Sollte ich die Dokumente zum Strafbefehl direkt mitschicken oder reicht es, anzugeben, dass es eine Verurteilung gab? Ich meine, bei der Abfrage im Bundeszentralregister müsste ja ohnehin alles Relevante stehen, wie du meintest.
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