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Ausreisepflichtige "im Status der Duldung" befindende Schüler_innen (Gelesen: 377 mal)
UweG
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreisepflichtige "im Status der Duldung" befindende Schüler_innen
27.02.2025 um 14:13:10
 
Hier eine Frage aus den beruflichen Schulen:
Nach dem VABO Jahr können in BW die Schüler_innen in eine andere Schulart "AVdual" wechseln. Darunter befinden sich Schüler_innen, die ausreisepflichtig sind bzw. sich im Status der Duldung befinden.
Würde der Schulbesuch, weil sie ja damit eine Integrationsleistung erbringen, sie während der Schulzeit vor einer möglichen Abschiebung schützen? Anders formuliert, besteht seitens von der ABH ein Ermessen, dass die ABH sagen kann, während ihrer Schulzeit, werden sie nicht zur Ausreise verpflichtet.
Der Hintergrund für die Schulsozialarbeiterinnen ist, dass die Schüler_innen sich während der Schulzeit ganz auf die Schule und das Lernen konzentrieren können und nicht das Thema Abschiebung ständig wie ein Damoklesschwert über ihnen hängt.

VG Cheasy
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reinhard
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Beiträge: 15.536

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreisepflichtige "im Status der Duldung" befindende Schüler_innen
Antwort #1 - 27.02.2025 um 17:07:57
 
Generell nicht. Ein Schulbesuch schützt nicht vor Abschiebung.

Allerdings haben wir den § 25a im Aufenthaltsgesetz: Gut intgrierte Jugendliche. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie drei Jahre zur Schule gegangen sind (und ein paar andere Bedingungen erfüllen).

Sprich sie an und schicke sie in dieses Forum oder zu einer Migrationsberatung vor Ort.
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