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Antrag auf AT - welche Dokumente ? (Gelesen: 4.742 mal)
Carlos Delgado
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i4a rocks!


Beiträge: 95
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf AT - welche Dokumente ?
Antwort #30 - 27.05.2025 um 15:52:19
 
D A N K E

es ist vollbracht.

Die Frau hat einen AT für ein Jahr und die Auflage Sprach- und Integrationskurs zu besuchen
Das Kind hat einen deutschen Paß und ist aus dem Akten der ABH gelöscht.

Wir leben nun zusammen und sind glücklich.

Um es deutlich zu sagen, ich bin diesem Board hier sehr dankbar, es gab mehr als einmal den Punkt an dem ich alles hinwerfen wollte, weil sich alles so hinzog, undurchschaubar war und
an den nerven zerrte.

Hier bekam ich Hilfe und Zuspruch. Bitte bleibt weiterhin so hilfreich, ihr seid eine echte Bereicherung

Ich kann hier nichts zurück geben, aber ich versuche in
anderen, namentliche arbeitsrechtlichen Foren zu helfen
so gut ich kann.

Carlos Delgado
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 687

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #31 - 27.05.2025 um 16:12:43
 
Sehr schön, Glückwunsch Smiley

Bzgl. "etwas zurückgeben": Ich denke niemand hier ist aktiv weil er irgendein Gegennutzen erwartet, sondern weil man Leuten helfen will, die bei diesem komplizierten Rechtsgebiet mal etwas Rat und Hilfe brauchen.

Deshalb ist es auch immer schön, wenn man auch erfährt wie eine Sache ausgegangen ist und weiß, dass die Hilfe auch wirklich was gebracht hat. In dem Sinne ist ein Danke eigentlich das beste Feedback was man hier bekommen kann, denn genau dafür macht mans ja (oder zumindest ich lol) Laut lachend
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.684

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #32 - 27.05.2025 um 16:31:28
 
Hi,

Glückwunsch für den Erfolg. Ich schließe mich den Worten von Puncherfaust an. Jetzt gibt es hoffentlich erstmal etwas Ruhe.

Die Verpflichtung zum Integrationskurs bzw. die Teilnahmeberechtigung ist afaik 2 Jahre gültig. Sollte ja drauf geschrieben stehen. Je nachdem wie alt euer Kind ist, solltet ihr eigenständig entscheiden, wann der Integrationskurs angetreten wird. Oder sie lernt alleine zu Hause, und macht am Ende nur die B1 Prüfung und den Einbürgerungstest.

Hoffentlich könnt ihr jetzt erstmal das Familienleben in Ruhe genießen. Smiley
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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