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Zweck des AT ändern (Gelesen: 357 mal)
Hornorata
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i4a rocks!


Beiträge: 145

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zweck des AT ändern
24.02.2025 um 22:47:13
 
Hallo
Mein Mann hat einen AT nach Paragraph 25 und hat den blauen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Er möchte den Zweck seines ATs ändern aufgrund unserer Ehe (ich bin deutsche) oder unseres Kindes.
Erlischt dann seine Flüchtlingseigenschaft und muss er den blauen Pass abgeben? Oder kann er mehrere Zwecke für seinen AT haben? Uns wurde gesagt, den Pass müsse er abgeben und er kann nur einen Zweck haben. Er sei kein Flüchtling mehr wenn er es nun ändert.
Er ist aus Syrien, aber eigentlich Palästinenser und hat keine Staatsangehörigkeit.
Kann mir jemand sagen, ob er tatsächlich seine Flüchtlingseigenschaft verliert etc?
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Janina
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Beiträge: 376

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zweck des AT ändern
Antwort #1 - 25.02.2025 um 07:21:19
 
Er verliert seinen Status erst, wenn das BAMF das entscheidet. Wenn er jetzt zusätzlich oder stattdessen eine AE als Angehöriger von Deutschen haben möchte, verliert er seinen Status nicht. Er muss sich aber auch gar nicht entscheiden. Er kann und darf zwei AE haben. Ich würde also zusätzlich zum aktuellen Aufenthalt eine AE nach § 28 AufenthG beantragen. Seine Reiseausweis behält er natürlich auch.
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"Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es alle tun." – Hannah Arendt
 
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