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Wartezeit (Gelesen: 513 mal)
Carlos Delgado
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.02.2025 um 15:32:31
 
Situation:
Meine Frau kam mit einem Hochzeitsvisum im Dezember, im januar wurde geheiratet. Das - mit ihr nach D eingereiste - gemeinsame Kind hat (frisch) die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ihr Visum gilt noch bis Mitte März.
Am 09.02 Februar hatten wir alle Dokumente ( inkl. Bestätigung der Krankenkasse der Familienversicherung) beisammen und haben postalisch einen Antrag auf Aufenthalt bei der ABH gestellt. Am 17.02 postalisch noch einen Antrag auf Fiktionsbescheinigung.  Heute nochmal eine eMail mit Rückfrage.

Problem: Die ABH schweigt sich aus. Der gebuchte Rückflug ( des Hochzeitsvisums) wäre bereits am 04.03. Das VISUM läuft am 14.03 aus.
Meine Frau würde gerne - kurz - in ihre Heimat zurückfliegen, um die restlichen Sachen einzupacken und dann wieder nach D kommen, weil wir hier gemeinsam leben wollen. Aber ich befürchte, genau dann wenn sie zuhause ist, kommt eine Antwort von der ABH und sie ist nicht da, um den Termin wahrzunehmen. Oder schlimmer, wenn sie vor dem 14.03 zurückkäme und es bis dahin weiterhin keine Antwort von der ABH gäbe, wäre sie ohne VISUM oder Aufenthaltserlaubnis in D.

Ich bin etwas ratlos, was ich nun tun soll.






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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.02.2025 um 15:46:53
 
Das Visum ist ein Mult-Visum? Berechtigt also zur mehrmaligen Einreise in den Schengenraum während der Visumsgültigkeit? Dann sollte sie jetzt zurückfliegen, ihre Sachen holen und vor dem 14.03.25 wieder in D sein. Da sie einen Antrag auf AE gestellt hat befindet sie sich in der Fiktion und ihr Aufenthalt ist auch nach dem 14.03.25 rechtmäßig. Falls während ihrer Abwesenheit die ABH einen Termin schickt meldest Du Dich dort und verschiebst diesen. Laß Dir von ihr vorsichtshalber eine schriftliche Vollmacht geben wenn nicht schon geschehen.
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Carlos Delgado
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 24.02.2025 um 16:00:31
 
Ja, es steht oben rechts in der zweiten Zeile, MULT
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 24.02.2025 um 16:08:39
 
Die ABH wird ja wahrscheinlich einen Termin geben und nicht sagen "Hier ist unsere Antwort. Bitte komme bis heute 16 Uhr hier hin."

Also selbst wenn es die Antwort gibt wenn sie nicht in der BRD ist, dann reicht es ja wenn sie bis zum Termin zurück ist.

Eine Aufenthaltserlaubnis hat sie so oder so, da sie diese beantragt hat. Also ist ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung der ABH erlaubt. Die Fiktionsbescheinigung würde sie vermutlich brauchen wenn sie direkt arbeiten will. Ansonsten wäre sie natürlich schön, aber wäre kein Drama sie nicht zu haben.
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Petersburger
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Antwort #4 - 25.02.2025 um 14:43:53
 
Puncherfaust schrieb am 24.02.2025 um 16:08:39:
Eine Aufenthaltserlaubnis hat sie so oder so, da sie diese beantragt hat. 

Ungenau formuliert.

Besser:
Sie ist so oder so legal in Deutschland, weil sie rechtzeitig eine AE beantragt hat ...
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Carlos Delgado
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Antwort #5 - 26.02.2025 um 09:41:26
 
Danke für die Klarstellung.

Die Idee mit der einwöchigen Heimreise haben wir vorerst verworfen, weil es doch etwas zu hektisch wäre.

Was mich beunruhigte - aber nun von diesem Forum klargestellt wurde - meine Frau darf sich auch weiterhin legal in D aufhalten, da sie bereits eine AE beantragt hat.


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reinhard
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Antwort #6 - 26.02.2025 um 11:50:05
 
Ihr handelt richtig: Reisen erst, wenn die Karte da ist.

Geht zwar in der Regel auch vorher, könnte aber lange Diskussionen am Schalter der Fluglinie geben. Manchmal sind dort Mitarbeiter:innen, die bei allem anderen als der Karte unsicher sind, bei der Bundespolizei anrufen, bei der Chefin anrufen, Kopien verschicken und so weiter.
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lottchen
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Antwort #7 - 26.02.2025 um 12:14:10
 
Sorry, aber warum sollte es Probleme geben wenn jemand mit einem Multi-Visum während der Visumsgültigkeit ein- und ausreist? Es gibt doch viele Leute, die nie eine AE haben / haben wollen und nur mit Visa reisen. Und die haben doch auch keine Schwierigkeiten.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 26.02.2025 um 13:38:10
 
lottchen schrieb am 26.02.2025 um 12:14:10:
Sorry, aber warum sollte es Probleme geben wenn jemand mit einem Multi-Visum während der Visumsgültigkeit ein- und ausreist? Es gibt doch viele Leute, die nie eine AE haben / haben wollen und nur mit Visa reisen. Und die haben doch auch keine Schwierigkeiten.


Weil das Visum für die Rückreise evtl. knapp abgelaufen ist und durch eine Fiktionsbescheinigung verlängert wurde.

Karte ist auf jeden Fall die einfachere Möglichkeit. Alles andere geht auch, könnte aber je nach Konstellation und Qualfikation hinter dem Schalter längere oder kürzere Wartezeiten bedeuten.
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Antwort #9 - 26.02.2025 um 13:43:33
 
lottchen schrieb am 26.02.2025 um 12:14:10:
Sorry, aber warum sollte es Probleme geben wenn jemand mit einem Multi-Visum während der Visumsgültigkeit ein- und ausreist?

Die erwartet wohl niemand.

Schlimmstenfalls den Klassiker, dass die Rückreise aus irgendwelchen Gründen doch nicht vor Ablauf des Visums erfolgen kann.
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