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VG Braunschweig, 4 A 114/24, keine gesetzliche Grundlage für anlasslose Befragung zur fdGO bei Einbürgerung (Gelesen: 453 mal)
Aras
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Zeige den Link zu diesem Beitrag VG Braunschweig, 4 A 114/24, keine gesetzliche Grundlage für anlasslose Befragung zur fdGO bei Einbürgerung
21.02.2025 um 14:14:16
 
https://verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pr...

Das Urteil konnte ich noch nicht finden.

Meine persönliche Meinung:

Es ist erstmal gut, dass die Befragung endlich mal rechtlich beurteilt wird. Ich erinnere daran, dass auch im Merkblatt "Information zur Abgabe der Loyalitätserklärung" aus NRW der Absatz geschrieben steht:

Zitat:
Für Ihre Einbürgerung ist es wichtig, dass Sie die eben
beschriebenen Elemente der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung verstanden und akzeptiert haben. Bitte stellen
Sie Fragen, wenn Ihnen hierzu noch etwas unklar ist.


(fett Markierung durch mich).

Jedoch deutet die Begründung in der Pressemitteilung an, dass die Behörde vielleicht etwas schlauer hätte sein müssen, um es potentiell als legitime Maßnahme verkaufen zu können.

In der Pressemitteilung steht geschrieben, dass es allein um die anlasslose Befragung zur fdGO geht. Die Behörde erklärte lapidar, dass sie alle Antragsteller befrage und konnte auch keinen Hinweis von den Sicherheitsbehörden vorweisen, sodass die Befragung zur fdGO offensichtlich anlasslos war.

Hätte die Behörde das aber unter dem Gesichtspunkt der Sprachkenntnisse eingeladen, bspw. unter dem Vorwand das dass B1 Zertifikat älter als 1 Jahr ist, dann hätte man ggf. keinen Anlass gebraucht. Und die Fragen nach Demokratie, Rechtsstaat und Unabhängigkeit der Justiz sind ja noch paar Themen die jetzt auch etwas neutraler sind als wenn man plötzlich in Fettnäpfchen tritt (furchtbares Beispiel "Sie sind seid 10 Jahren verheiratet, haben aber keine Kinder. Warum?" - "Ich bin nach einer Chemotherapie unfruchtbar")

Aber was waren dass denn bitte für weitere Fragen? Ob man zur Moschee ginge oder ob man deutsche Medien man konsumieren würde. Muss man dann erklären warum man in diese und nicht in jene Moschee geht? Muss man dann bei umstrittenen Moscheen dann erklären dass man kein Radikaler sei? Und was wenn man RT News schaut? Oder Al Manar? Oder Fox News?

Und dann auch noch die Aussage, dass die Fragen laut Behörde "teilweise nicht vollständig und richtig". Gibt es etwa eine Prüfungsordnung von der Stadt? Wenn die Frage lautet: "Was bedeutet für sie(!) Demokratie?", dann könnte ich auch erzählen, dass Demokratie im antiken Griechenland die Herrschaft und Selbstverwaltung aller freien Männer einer Polis war und Frauen keine politischen Rechte hatten und Sklaven gar keine Rechte hatten.
Ich bin mir ganz sicher, dass meine Antwort richtig ist.

Wenn die Behörde will, kann sie bestimmt es so biegen, dass sie praktisch alle Antragsteller vor sich her zitieren kann .Ob das mit den wenigen Ressourcen die die Behörde hat auch sinnvoll ist?

Insofern muss man ggf. sogar Einladungen hinterfragen und im Vorfeld klären ob eine Befragung durchgeführt werden soll.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VG Braunschweig, 4 A 114/24, keine gesetzliche Grundlage für anlasslose Befragung zur fdGO bei Einbürgerung
Antwort #1 - 21.02.2025 um 15:00:05
 
Aras schrieb am 21.02.2025 um 14:14:16:
Das Urteil konnte ich noch nicht finden. 

Na ja, das Urteil wurde ja offenbar erst gestern gesprochen. Ist mit ziemlicher Sicherheit noch nicht geschrieben geschweige denn veröffentlicht.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VG Braunschweig, 4 A 114/24, keine gesetzliche Grundlage für anlasslose Befragung zur fdGO bei Einbürgerung
Antwort #2 - 21.02.2025 um 18:46:26
 
Mir wurde der Presseartikel auch schon zugespielt und ich bin hier vor allem auf den Volltext gespannt.

Es gibt ja genauso Urteile die darauf abstellen, dass eine persönliche Befragung gar notwendig ist. Was ich persönlich auch erstmal so unterschreiben würde.

Ich gehe davon aus, dass es um die von Aras angesprochenen Punkte geht. Ob jemand eine Moschee besucht oder nicht mag eine relevante Frage sein, wenn Erkenntnisse vom Verfassungsschutz vorliegen, dass es sich bei der Person womöglich um einen radikalen Islamisten handelt. Liegt mir aber gar kein Anlass zu dieser Frage und sei es nur ein kleiner Anfangsverdacht, dann sehe ich die Frage auch ziemlich kritisch. Welche Relevanz hat die Frage für die Einbürgerung? Was ist mit der Religionsfreiheit? Die Behörde befragt die Person zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ab, tritt dann aber ein Grundrecht mit Füßen?

Das macht wenig Sinn und gehört dann auch zurecht gerügt.

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