https://verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pr...Das Urteil konnte ich noch nicht finden.
Meine persönliche Meinung:
Es ist erstmal gut, dass die Befragung endlich mal rechtlich beurteilt wird. Ich erinnere daran, dass auch im Merkblatt "Information zur Abgabe der Loyalitätserklärung" aus NRW der Absatz geschrieben steht:
Zitat:Für Ihre Einbürgerung ist es wichtig, dass Sie die eben
beschriebenen Elemente der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung verstanden und akzeptiert haben. Bitte stellen
Sie Fragen, wenn Ihnen hierzu noch etwas unklar ist.
(fett Markierung durch mich).
Jedoch deutet die Begründung in der Pressemitteilung an, dass die Behörde vielleicht etwas schlauer hätte sein müssen, um es potentiell als legitime Maßnahme verkaufen zu können.
In der Pressemitteilung steht geschrieben, dass es allein um die anlasslose Befragung zur fdGO geht. Die Behörde erklärte lapidar, dass sie alle Antragsteller befrage und konnte auch keinen Hinweis von den Sicherheitsbehörden vorweisen, sodass die Befragung zur fdGO offensichtlich anlasslos war.
Hätte die Behörde das aber unter dem Gesichtspunkt der Sprachkenntnisse eingeladen, bspw. unter dem Vorwand das dass
B1 Zertifikat älter als 1 Jahr ist, dann hätte man ggf. keinen Anlass gebraucht. Und die Fragen nach Demokratie, Rechtsstaat und Unabhängigkeit der Justiz sind ja noch paar Themen die jetzt auch etwas neutraler sind als wenn man plötzlich in Fettnäpfchen tritt (furchtbares Beispiel "Sie sind seid 10 Jahren verheiratet, haben aber keine Kinder. Warum?" - "Ich bin nach einer Chemotherapie unfruchtbar")
Aber was waren dass denn bitte für weitere Fragen? Ob man zur Moschee ginge oder ob man deutsche Medien man konsumieren würde. Muss man dann erklären warum man in diese und nicht in jene Moschee geht? Muss man dann bei umstrittenen Moscheen dann erklären dass man kein Radikaler sei? Und was wenn man RT News schaut? Oder Al Manar? Oder Fox News?
Und dann auch noch die Aussage, dass die Fragen laut Behörde "teilweise nicht vollständig und richtig". Gibt es etwa eine Prüfungsordnung von der Stadt? Wenn die Frage lautet: "Was bedeutet für sie(!) Demokratie?", dann könnte ich auch erzählen, dass Demokratie im antiken Griechenland die Herrschaft und Selbstverwaltung aller freien Männer einer Polis war und Frauen keine politischen Rechte hatten und Sklaven gar keine Rechte hatten.
Ich bin mir ganz sicher, dass meine Antwort richtig ist.
Wenn die Behörde will, kann sie bestimmt es so biegen, dass sie praktisch alle Antragsteller vor sich her zitieren kann .Ob das mit den wenigen Ressourcen die die Behörde hat auch sinnvoll ist?
Insofern muss man ggf. sogar Einladungen hinterfragen und im Vorfeld klären ob eine Befragung durchgeführt werden soll.