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Eheschließung in Dänemark gültig? (Gelesen: 1.908 mal)
Goliath2306
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.02.2025 um 18:12:57
 
Es geht um ein ausländisches Paar, bei dem von einem von beiden die Identität ungeklärt ist. Beide leben in Deutschland und heiraten in Dänemark. Nachträglich erfolgt für einen der beiden eine Identitätsklärung, mit der Folge, dass sich Nachname, Geburtsort und Geburtsdatum ändern.

Ist die Eheschließung trotzdem gültig? Es geht weniger um das Aufenthaltsrecht eines der beiden, sondern eher um die Frage, ob eine Scheidung erforderlich ist und ob die gemeinsamen Kinder ehelich oder nichtehelich sind.

Macht es für diese Frage einen Unterschied, ob die Eheschließung in Deutschland registriert wurde, oder nicht?

Vielen Grüße Goliath

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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.02.2025 um 18:46:23
 
Wenn man im Internet eingibt "heirat unter falscher identität" findet man einige Artikel. Da steht immer, dass die Ehe nach dänischen Recht trotzdem gültig ist und auch Deutschland sie anerkennt wenn es keine Scheinehe ist (und die scheint es ja erst recht nicht zu sein).
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Goliath2306
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i4a rocks!


Beiträge: 72

Hannover, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.02.2025 um 11:34:15
 
Da habe ich mit den falschen Begriffen gegoogelt. Ich kam nicht auf "falsche Identität", aber es macht natürlich Sinn! Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen!
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Lienchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 26.09.2025 um 20:52:52
 
Hallo😊,
wir haben in Dänemark geheiratet und es ist hier im Bürgeramt gültig. Danach muss man es noch im Standesamt registrieren lassen, da braucht man immer unterschiedliche Dokumente…
Viel Glück 👍🏼
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Petersburger
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Beiträge: 6.763

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 26.09.2025 um 23:07:34
 
Lienchen schrieb am 26.09.2025 um 20:52:52:
wir haben in Dänemark geheiratet und es ist hier im Bürgeramt gültig.

Diese Formulierung führt in die Irre.

Das genannte Bürgeramt hat diese Heiratsurkunde ohne Weiteres akzeptiert.

Lienchen schrieb am 26.09.2025 um 20:52:52:
Danach muss man es noch im Standesamt registrieren lassen,

Das sagt wer? Oder steht wo?

Vor kurzem erst:
Petersburger schrieb am 06.09.2025 um 09:28:46:
Um das wieder mal klar zu sagen:

Eine Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es in Deutschland nicht!

Jede im Ausland geschlossene Ehe, die nach der Ortsform korrekt geschlossen wurde, ist grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde das vorher feststellen, entscheiden, festlegen oder auch nur bestätigen muss.

Genau eine solche Behördenentscheidung wäre eine Anerkennung.
Eine formelle, die man irgendwo beantragen könnte.

Tina05 schrieb am 08.09.2025 um 12:01:41:
Rechtlich ist jede deutsche Behörde berechtigt, die Gültigkeit einer Urkunde anzuzweifeln und weitere Nachweise zu fordern.
Wie Petersburger richtig schreibt, gibt es keine formelle Anerkennung der ausländischen Eheschließung, sofern diese entweder nach Ortsform am Eheschließungsort oder nach den jeweiligen Heimatrechten formgültig geschlossen ist.
Und da ist der Haken bei der Sache - denn die Vorfrage des Standesamtes/der Ausländerbehörde dürfte lauten: Waren beide Eheschließenden wirklich nicht verheiratet, also ledig oder geschieden oder ... - die Problematik mit dem Familienstand auf den Philippinen ist auch hier bekannt - und konnten daher nach Ortsform/jeweiligen Heimatrecht heiraten?
(Dieses Problem gab es übrigens jahrelang mit dänischen Eheschließungen, da dort keine Nachweise gefordert worden sind.)


Abschließend zur vorigen Antwort #3:
Es wäre schön, wenn ein weit verbreiteter Irrglaube in diesem Forum nicht immer wieder aufgewärmt würde.

Und zur Ausgangsfrage:
Goliath2306 schrieb am 11.02.2025 um 18:12:57:
Ist die Eheschließung trotzdem gültig? 

Ich würde davon ausgehen, dass die Eheschließung dennoch gültig ist, wenn die Voraussetzungen für die Eheschließung sowohl nach der Ortsform der Eheschließung (also Dänemark) als auch nach dem/den Heimatrecht(en) der damaligen Brautleute auch mit der nun bekannten Identität vorlagen.

So in der Ich-Form formuliert, da ich kein Standesbeamter bin.
Vielleicht bekommen wir da noch eine Antwort aus dem Fachgebiet.
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« Zuletzt geändert: 27.09.2025 um 09:27:22 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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