Lienchen schrieb am 26.09.2025 um 20:52:52:wir haben in Dänemark geheiratet und es ist hier im Bürgeramt gültig.
Diese Formulierung führt in die Irre.
Das genannte Bürgeramt hat diese Heiratsurkunde ohne Weiteres akzeptiert.
Lienchen schrieb am 26.09.2025 um 20:52:52:Danach muss man es noch im Standesamt registrieren lassen,
Das sagt wer? Oder steht wo?
Vor kurzem erst:
Petersburger schrieb am 06.09.2025 um 09:28:46:Um das wieder mal klar zu sagen:
Eine Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es in Deutschland nicht!
Jede im Ausland geschlossene Ehe, die nach der Ortsform korrekt geschlossen wurde, ist grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde das vorher feststellen, entscheiden, festlegen oder auch nur bestätigen muss.
Genau eine solche Behördenentscheidung wäre eine Anerkennung.
Eine formelle, die man irgendwo beantragen könnte.
Tina05 schrieb am 08.09.2025 um 12:01:41:Rechtlich ist jede deutsche Behörde berechtigt, die Gültigkeit einer Urkunde anzuzweifeln und weitere Nachweise zu fordern.
Wie Petersburger richtig schreibt, gibt es keine formelle Anerkennung der ausländischen Eheschließung, sofern diese entweder nach Ortsform am Eheschließungsort oder nach den jeweiligen Heimatrechten formgültig geschlossen ist.
Und da ist der Haken bei der Sache - denn die Vorfrage des Standesamtes/der Ausländerbehörde dürfte lauten: Waren beide Eheschließenden wirklich nicht verheiratet, also ledig oder geschieden oder ... - die Problematik mit dem Familienstand auf den Philippinen ist auch hier bekannt - und konnten daher nach Ortsform/jeweiligen Heimatrecht heiraten?
(Dieses Problem gab es übrigens jahrelang mit dänischen Eheschließungen, da dort keine Nachweise gefordert worden sind.)
Abschließend zur vorigen Antwort #3:
Es wäre schön, wenn ein weit verbreiteter Irrglaube in diesem Forum nicht immer wieder aufgewärmt würde.
Und zur Ausgangsfrage:
Goliath2306 schrieb am 11.02.2025 um 18:12:57:Ist die Eheschließung trotzdem gültig?
Ich würde davon ausgehen, dass die Eheschließung dennoch gültig ist, wenn die Voraussetzungen für die Eheschließung sowohl nach der Ortsform der Eheschließung (also Dänemark) als auch nach dem/den Heimatrecht(en) der damaligen Brautleute auch mit der nun bekannten Identität vorlagen.
So in der Ich-Form formuliert, da ich kein Standesbeamter bin.
Vielleicht bekommen wir da noch eine Antwort aus dem Fachgebiet.