Nein ist nicht mit der Freizügigkeit vereinbar. Artikel 11 II
GG hat ne Schranken-Schranke. Also nicht einfacher Gesetzesvorbehalt sondern es müssen auch die Bedingungen greifen. Man kann also nur den Bereich für die Niederlassung eines Deutschen an einem Ort seiner Wahl nur einschränken, wenn äußere Faktoren greifen. Im Grunde wenn allgemeiner Wohnungsmangel herrscht und der Wohnraum staatlich gelenkt werden muss damit alle ein Dach über den Kopf bekommen, bspw. Flächenbombardement Deutschlands oder eine Naturkatastrophe mit massiver Vernichtung von Wohnraum und nun will eine Einzelperson in eine 4-Zimmer Wohnung einziehen. Da könnte der Staat eingreifen und sagen, dass der Betroffene in seiner 1 Zimmer Wohnung bleibt, damit ein 6 köpfige Familie in die Wohnung einziehen kann.
Ein Mensch hat eine Würde. Und wenn ein Mensch eine Bleibe gefunden hat und kein Vermögen oder Einkommen hat, dann muss der Staat bis zu einem gewissen Grad diesn Wohnraum auch finanzieren. Hier wurde bereits festgestellt, dass die Kosten dieses Wohnraums der KdU-Richtlinie des Ortes entspricht.
Die Forderung das Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger sich doch andere Orte suchen sollen, weil es für den Staat günstiger sei, verletzt diese Menschen in ihrer Würde, denn diese Menschen würden zu bloßen Objekten staatlichen Handelns reduziert.
Die Entscheidung ob der Betroffene in dem Wohnraum leben darf steht dem Staat nicht zu. Weil Freizügigkeit! Und selbst wenn die Betroffene keine Deutsche ist, dann verweise ich auf Artikel 2 des 4. ZP zur EMRK, welches fast inhaltlich gleich ist zu Artikel 11
GG.
Ich muss nicht dem Staat erklären warum ich in Hamburg oder Münschen leben will und nicht in Zwickau oder Görlitz. Finde ich eine Wohnung, so muss der Staat das akzeptieren.
Will ich Geld vom Staat um den Wohnraum zu bezahlen, dann kann der Staat die Angemessenheit beurteilen. Das bedeutet aber nicht, dass wenn Wohnraum teurer ist als die KdU-Richtlinie vorgibt, dass dann das Sozialamt oder das Jobcenter die Kosten verweigern kann.
Und jetzt ausdrücklich für dich SimonB: Das heißt aber nicht, dass ich mir ne Wohnung an der Rheinpromenade Düsseldorf für 5k monatlich anmiete und alle Kosten dem Sozialamt oder dem Jobcenter aufs Auge drücken kann.
Wenn bspw. die KdU Richtlinie besagt dass die Kosten maximal 1000 € betragen, dann werden nur 1000 € von den 5000 € bezahlt. Die 4000 € werden nicht bezahlt.
Also das zu deinen fragwürdigen Ansichten zur Zumutbarkeit einen anderen Wohnort auswählen zu müssen, weil angeblich die Behörde "Selten [...] Gründe anerkannt, die unbedingtes Wohnenbleiben im Ort fordern" würde und man darum ggf. seine Heimat aufgeben muss, weil einkommensstärkere Bevölkerungsschichten vorzuziehen wären.