lottchen schrieb am 10.02.2025 um 10:08:26:Ersten einmal übersteigen die geforderten 600€ die möglichen 573€
Nein, Sie haben die Heizkosten mit eingerechnet. Die sind aber kein Bestandteil der die Angemessenheit bestimmenden Bruttokaltmiete.
Hier sind es 570e Bruttokaltmiete.
die Zimmermiete ist angemessen.
lottchen schrieb am 10.02.2025 um 10:08:26:Zweitens sind bei den 600€ mit ziemlicher Sicherheit auch noch anteilige Stromkosten enthalten, die der Mieter normalerweise selber zu bezahlen hätte.
Strom ist aus dem Regelsatz von 563e (Stufe 1) zu bestreiten. Die Stromrechnung wird nicht in die Bruttokaltmiete einbezogen. Das Amt übernimmt nur den Teil der Miete ohne Strom, wenn der in den aufgezählten Nebenkosten enthalten sein sollte.
Bei 50e kann ich mir das kaum vorstellen. Und 600e für ein Zimmer in einer deutschen Grossstadt ist inzwischen leider völlig üblich, hier sind 1100e für 50qm / 2 Zi ein Schnapper. Bei vergleichbarer Angemessenheitsgrenze. Inzwischen ist es in solchen Lagen oft unmöglich, bei Neuanmietung Wohnraum unterhalb der Angemessenheitsgrenze zu finden.
Klar fehlt in dem Fragenkatalog des Amtes die Frage nach der Miete der Gesamtwohnung, zu meinem Unverständnis. Auf der anderen Seite ist es legal, Verträge passend zu den Grenzen der Vorschriften des Amtes abzuschliessen, Vor allem, wenn der Vermieter auf dem freien Markt höhere Mieten erzielen könnte, bei so einer Lage sehr wahrscheinlich. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Ich kann hier keinen Missbrauch erkennen. Und das Amt ist nicht doof.
Örtliche Regeln zur Mietpreisbremse können dabei nur mit Kenntnis der Kommune berücksichtig werden.