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Untätigkeitsklage jetzt möglich ? (Gelesen: 294 mal)
roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.02.2025 um 05:42:13
 
Sachverhalt 1.
06.8.2024 Bestätigung über dein Antrag 255 Euro auch per PayPal bezahlt .

30.01.2025 Niederlassungserlaubnis eAT bekommen

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung (3 Jahre mit D verheiratet waren Mitte Dezember erfüllt)

Die NE Erteilung war schnell.

Stadt sagt für Einbürgerung Wartezeit 12 Monate.

Es wurde mitgeteilt dass NE erteilt wurde vor 2 Wochen keine Reaktion

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roseforest
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Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.02.2025 um 05:47:33
 
Um zu erweitern ca. 500 Euro kosten für eine Klage die im schlimmsten Fall weg wären das wäre ok
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dim4ik
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Antwort #2 - 09.02.2025 um 10:42:34
 
roseforest schrieb am 09.02.2025 um 05:47:33:
Um zu erweitern ca. 500 Euro kosten für eine Klage die im schlimmsten Fall weg wären das wäre ok

Bei den Klagen wg. Einbürgerung würden schlimmstenfalls 798 Euro Gerichtsgebühr (bei einem Kläger und ohne Anwaltskosten) anfallen. Wenn es für dich auch ok ist, kannst jetzt schon direkt die UK erheben.
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SimonB
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Antwort #3 - 09.02.2025 um 11:36:15
 
roseforest schrieb am 09.02.2025 um 05:42:13:
Sachverhalt 1.

Der relevante Sachverhalt dürfte das Datum der Antragstellung sein. Wann die Gebühr zu zahlen ist, organisieren sich die EBH unterschiedlich.
Die Erteilung einer NE hat mit dem Einbürgerungsantrag nichts zu tun. Die NE wird von der ABH gem. AufenthG erteilt.

roseforest schrieb am 09.02.2025 um 05:42:13:
Stadt sagt für Einbürgerung Wartezeit 12 Monate. 

Das wird sie dann auf Rückfrage des VG wahrscheinlich auch antworten. Und  das VG wird in der Sache und zu den Kosten entscheiden.

Wie die VG in den einzelnen Regionen  idR entscheiden, kannst du hier mehrfach nachlesen.
Bis zu 12 Monate Wartezeit wird zB hier von unserer (eher gering frequentierten EBH) auch genannt.
Andere EBH, zB in Hessen oder Sachsen, nennen entspr. längere Zeiträume und begründen das entsprechend. Nachvollziehbare  Begründungen "tolerieren" auch die VG.

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Aras
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Antwort #4 - 09.02.2025 um 11:38:52
 
SimonB schrieb am 09.02.2025 um 11:36:15:
Andere EBH, zB in Hessen oder Sachsen, nennen entspr. längere Zeiträume und begründen das entsprechend. Nachvollziehbare  Begründungen "tolerieren" auch die VG.

Wie äußert sich diese Toleranz?

SimonB schrieb am 09.02.2025 um 11:36:15:
. Und  das VG wird in der Sache und zu den Kosten entscheiden.

Was ist wenn die Behörde schneller einbürgert? Dann wird doch das VG sich nicht zur Sache äußern?!
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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