Hi zusammen,
Aktueller Stand ich habe eine kurze Frage zum Ablauf eines Einbürgerungsverfahrens im Rahmen des § 10
StAG (Verkürzung auf 3 Jahre Ehe + 3 Jahre Aufenthalt).
Meine Frau hat im August 2024 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Die Voraussetzungen sind aus unserer Sicht seit dem 15.12.2024 erfüllt (u.a. Niederlassungserlaubnis, Integrationskurs abgeschlossen, Gesamtergebnis B1). Bis heute haben wir allerdings keine Rückmeldung erhalten – nicht einmal die Information, ob der Antrag vollständig ist.
Ende März habe ich daher folgendes Schreiben an die Einbürgerungsbehörde gesendet (in Vertretung mit Vollmacht), in dem ich freundlich nach dem Stand frage und Verständnis für die Bearbeitungszeit zeige:
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Max Mustermann
Beispielstraße 1
12345 Musterstadt
max.mustermann@email.de
Einbürgerungsbehörde
[Name der Stadt oder Kommune]
Behördenstraße 2
12345 Musterstadt
Musterstadt, den 30.03.2025
Betreff: Nachfrage zur Einbürgerung von Frau M. Mustermann
Vorgangsnummer: [Eintragen, falls bekannt]
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Ehefrau, Frau M. Mustermann, hat am 03.08.2024 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, welchen ich gemäß Vollmacht für sie begleite.
Uns ist bekannt, dass es nach Aussage der Stadt durchaus bis zu zwölf Monate dauern kann, bis ein solcher Antrag bearbeitet wird. Wir haben hierfür Verständnis und möchten mit diesem Schreiben auch keineswegs Druck ausüben. Vielmehr möchten wir höflich nachfragen, ob derzeit noch Unterlagen fehlen oder ob alle Voraussetzungen geprüft und als erfüllt angesehen werden.
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung liegen unseres Erachtens seit dem 15.12.2024 vor. Daher würden wir uns über eine kurze Rückmeldung freuen, insbesondere zur Frage, ob der Antrag vollständig ist oder ob noch etwas fehlt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
(als Bevollmächtigter von Frau M. Mustermann)
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Da aber selbst auf dieses Schreiben bisher keine Reaktion kam, möchte ich nun ein zweites, etwas bestimmter formuliertes Schreiben senden – ohne unhöflich zu sein, aber mit dem Hinweis, dass der Antrag ja nun seit über drei Monaten entscheidungsreif ist. Ich hoffe, dass dies ggf. Bewegung bringt.
Hier der Entwurf des zweiten Schreibens:
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Max Mustermann
Beispielstraße 1
12345 Musterstadt
Einbürgerungsbehörde
[Name der Stadt oder Kommune]
Behördenstraße 2
12345 Musterstadt
Musterstadt, den [Datum]
Betreff: Rückfrage zum Stand des Einbürgerungsantrags von Frau M. Mustermann
Vorgangsnummer: [Eintragen, falls bekannt]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.03.2025 habe ich mich in Vertretung meiner Ehefrau, Frau M. Mustermann, bereits freundlich mit einer Rückfrage zu ihrem Einbürgerungsantrag vom 03.08.2024 an Sie gewandt. Da bislang keine Antwort erfolgt ist, möchte ich erneut höflich nach dem aktuellen Stand fragen.
Nach unserem Kenntnisstand sind alle Voraussetzungen erfüllt – insbesondere:
die erforderliche Aufenthaltsdauer,
eine unbefristete Niederlassungserlaubnis,
der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses,
sowie der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (Gesamtergebnis
B1 liegt vor).
Sollten aus Ihrer Sicht noch Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, die einer Entscheidung über den Antrag entgegenstehen, bitten wir um eine kurze Mitteilung. Selbstverständlich sind wir bereit, ergänzende Nachweise zeitnah einzureichen.
Da der Antrag nun seit über drei Monaten entscheidungsreif ist, gehen wir davon aus, dass in absehbarer Zeit eine Rückmeldung oder Entscheidung erfolgt.
Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
(als Bevollmächtigter von Frau M. Mustermann)
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Wie seht ihr das?
Ist die Formulierung so in Ordnung, oder sollte ich noch etwas anpassen?
Und: Ist es aus eurer Sicht strategisch sinnvoll, den dezenten Hinweis auf die Entscheidungsreife einzubauen – oder lieber nicht?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen
Oder sollte ich direkt klage einreichen?
Die Gebühr dafür wäre mir egal nur die Überlegung ist dass es vllt auch so geht ?