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Visum Familienzusammenfuehrung erneut beantragen (Gelesen: 195 mal)
NHolgerson
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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03.02.2025 um 15:40:54
 
Hallo zusammmen,

Ich bin Deutscher und seit gut 10 Jahren mit einer Vietnamesin verheiratet. Unser Wohnsitz ist in Vietnam.
Meiner Frau wurde im letzten Jahr ein Visum zur Familienzusammenfuehrung ausgestellt um nach Deutschland zu ziehen.
Leider war es uns am Ende nicht moeglich den Umzug durchzuziehen.
Unsere Situation hat sich nun geaendert. Wir wollen im Mai diesen Jahres umziehen. Das Visum das ihr ausgestellt wurde ist seit Oktober 2024 nicht mehr gueltig.
Wir muessen also ein neues beantragen.
Kann es hier zu Schwierigkeiten mit der Auslaenderbehoerde kommen? Ich konnte hierzu im Internet  nicht wirklich was finden, denke also mal das es nicht irgendwelche Probleme geben sollte, aber hat hier jemand Erfahrung was eine erneute Austellung angeht?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe!
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Petersburger
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Beiträge: 6.530

RUS, Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.02.2025 um 17:08:20
 
Es sollte keine Schwierigkeiten geben.

Dass Ihr im Vorjahr nicht umgezogen seid, hat keinerlei Auswirkungen auf den Anspruch auf ein neues Visum.

Es wäre sogar denkbar, dass die ABH aufgrund des damaligen Vorganges eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung übermittelt.
Falls z.B. Zweifel am (immer-noch-)Vorliegen der Grundkenntnisse Deutsch bestehen, kann die ABH eine Bedingung in die Vorabzustimmung schreiben "..., sofern die AV beim Visumantrag die Plausibilität der Sprachkenntnisse feststellt." oder so ähnlich.

Diese Formulierung träfe dann zu, wenn Deine Frau damals ein A1-Zertifikat vorgelegt hätte, das nun logischerweise älter als ein Jahr ist. Dann muss die AV prüfen, ob das Zertifikat noch plausibel ist, also nicht etwa mangels Sprachpraxis die Grundkenntnisse inzwischen wieder weg sind.

Ich würde auf jeden Fall die ABH mit dieser Frage anschreiben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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NHolgerson
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.02.2025 um 08:44:18
 
Super, vielen Dank. Der A1 Test war Mitte Februar 2024 und unser neuter Termin ist anfang Maerz 2025, also gute zwei Wochen laenger als ein Jahr. Zum Glueck spricht sie noch relativ gut Deutsch
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