Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer (Gelesen: 257 mal)
Themen Beschreibung: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Shana0117
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
03.02.2025 um 09:37:32
 
Hallo,
ich habe eine Frage zur Verpflichtungserklärung. Wir werden dieses Jahr heiraten und für die Hochzeit wollen wir vier Gäste aus Indien für ca 2 Wochen einladen. Den Bruder meines Verlobten, dessen Frau und zwölfjährigen Sohn, sowie eine enge Freundin der Familie (in ihren 50ern). Alle dieser Personen sind selbstständig (können also nicht einfach Gehaltszettel nachweisen) und haben aktuell nicht allzu viel liquides auf dem Konto (kürzlich investiert etc) und sind außerdem nie im Ausland gewesen, weil nicht sehr reiselustig. Daher wollten wir für sie eine Verpflichtungserklärung abgegen, damit das Visum wahrscheinlicher gewährt wird. Eigentlich wollte ich die Erklärung für die alleinstehende Person abgeben und mein Verlobter für das Paar mit Kind (er verdient etwas mehr als ich). Mein Verlobter hat bereits 2022 eine Verpflichtungserklärung für seine Eltern abgegeben, und sie haben ein 5 Jahresvisum bekommen (wir haben das gar nicht explizit beantragt, sondern einfach für den Zeitraum der Reise, aber es schien ein netter Beamter gewesen zu sein). Jetzt fragen wir uns, ob das ein Problem werden könnte (sie werden auch zur Hochzeit kommen), und er keine weitere Verpflichtungserklärung mehr abgeben kann, weil seine Eltern "angerechnet" werden? Im Internet lese ich eigentlich überall dass die Verpflichtung endet wenn der Gast ausreist (sie sind ja 2022 ausgereist) oder nach 5 Jahren wenn er nicht ausreist - aber wir wollten sichergehen bevor wir zum Termin gehen und es dann nicht funktioniert. Dann haben wir uns lieber vorher schon Plan B überlegt und durchgerechnet wie wir die Leute am besten aufteilen.
Die Verpflichtungserklärung 2022 wurde in einer anderen Stadt abgegeben, wir sind zwischendrin umgezogen - wissen die Ausländerbehörden was eine andere Behörde ausgestellt hat?
In der Einkommenstabelle der Ausländerbehörde gibt es eine Zeile Alleinstehend oder "Unterhaltspflichtig für 1,2,3... Personen". Welche Zeile ist für uns relevant, sind wir alleinstehend oder unterhaltspflichtig gegenüber einander? Wir leben an der selben Adresse aber sind nicht verheiratet und arbeiten beide Vollzeit.

Alle Personen werden für ihren Aufenthalt selbst aufkommen und werden mit einer deutlich über dem geforderten liegenden Reisekrankenversicherung einreisen, und haben dafür auch genug Geld. Es geht wirklich nur ums Visum, da wir einfach sichergehen wollen, dass es klappt...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 03.02.2025 um 09:52:27 von Shana0117 »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.372

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #1 - 03.02.2025 um 09:51:07
 
Auch wenn die Eltern ein 5 Jahresvisum haben, müssen die Voraussetzungen bei jeder Einreise auf Nachfrage durch die Bundespolizei nachgewiesen werden. Die Verpflichtungserklärung von 2022 ist mit der Ausreise erloschen. D.h. es müsste erneut eine Verpflichtungserklärung den Schwiegereltern erteilt werden + Schengenkrankenversicherung.

Aber ob die BPol da wirklich ganz streng ist? Meist wird ja nicht mal bei einfachen Schengenvisa nach der Verpflichtungserklärung bzw. Schengenkrankenversicherung bei Einreise geprüft.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.361
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #2 - 03.02.2025 um 10:22:41
 
Die VE für die Schwiegereltern ist normal erloschen nach deren Ausreise damals. Wenn sie bereits ein Visum haben und selber ihren LU abdecken können (haben sie eine Kreditkarte?) sollte deren Einreise kein Problem sein und die Eltern werden nicht "angerechnet". Oder hat Dein Verlobter damals für 5 Jahre eine VE abgegeben? Gibts das?

Und wenn ihr beide nicht verheiratet seid und keine Kinder habt dann gibt es jeweils keine unterhaltspflichtigen Personen, die angegeben werden müssten. Ihr könnt also beide wie geplant die neuen VE´s für den Bruder+Familie und die Freundin abgeben. Wenn euer Einkommen hoch genug ist (gerade Dein Zukünftiger muss ja schon ordentlich verdienen wenn er für 3 Personen haften will) sehe ich da keine Probleme. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 485

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #3 - 03.02.2025 um 16:37:55
 
Seit ihr euch denn sicher dass die VE erloschen ist ? Ich verstehe es so dass die 5 Jahre gültig ist, außer es wäre auf der VE explizit das Datum des ersten Besuches angegeben. So verstehe ich das jedenfalls.

Sonst könnte ich ja auch argumentieren ich reise einen Tag nach Holland - also Ausreise somit VE erloschen..

Im Visa Handbuch des AA steht dazu:

"Der Nachweis der Finanzierung der Reise sowie des Aufenthalts muss bei Visa zur mehrfachen Einreise nur für die erste geplante Reise erbracht werden. Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums mit längerer Gültigkeit insgesamt gegeben sind, kann daher auch ein Mehrjahresvisum (C1-C5) erteilt werden, wenn die Verpflichtungserklärung sich anschließend nicht ausdrücklich auf die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums bezieht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist in der Gesamtschau anhand von Art. 24 Abs. 2 Visakodex zu prüfen (siehe auch VHB-Beitrag „Aufenthaltstitel“). "
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Shana0117
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #4 - 03.02.2025 um 18:47:50
 
Ich habe nach einiger Suche ein Foto der Verpflichtungserklärung von 2022 gefunden. Da steht auf der Vorderseite "Dauer: vom Tag der voraussichtlichen Einreise am 08.08.2022 bis zur Beendigung des Aufenthalts des o.g. Ausländers oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck". Und auf der Rückseite steht "Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts: 1 Monat". So war es ja auch geplant, und dann haben sie einfach ein 5 Jahresvisum bekommen, was uns natürlich gefreut hat, aber beantragt haben wir das nicht explizit.

Das bringt mich aber zu der Frage ob wir das Einreisedatum schon wissen müssen bei der Ausstellung der VE? Weil es bei der anderen draufstand, aber es steht noch nicht ganz fest (die Visumbeantragung wird aber auf jeden Fall innerhalb von 6 Monaten passieren, so lange ist das Dokument ja gültig).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 485

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #5 - 03.02.2025 um 18:54:06
 
Nein müsst ihr nicht. Zudem ja auch steht "voraussichtlicher " .meine ABH schreibt einfach bei den Datumfeldern ein * rein..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Shana0117
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #6 - 03.02.2025 um 18:58:38
 
lottchen schrieb am 03.02.2025 um 10:22:41:
Die VE für die Schwiegereltern ist normal erloschen nach deren Ausreise damals. Wenn sie bereits ein Visum haben und selber ihren LU abdecken können (haben sie eine Kreditkarte?) sollte deren Einreise kein Problem sein und die Eltern werden nicht "angerechnet". Oder hat Dein Verlobter damals für 5 Jahre eine VE abgegeben? Gibts das?

Und wenn ihr beide nicht verheiratet seid und keine Kinder habt dann gibt es jeweils keine unterhaltspflichtigen Personen, die angegeben werden müssten. Ihr könnt also beide wie geplant die neuen VE´s für den Bruder+Familie und die Freundin abgeben. Wenn euer Einkommen hoch genug ist (gerade Dein Zukünftiger muss ja schon ordentlich verdienen wenn er für 3 Personen haften will) sehe ich da keine Probleme. 


Ja, unser Einkommen ist laut der Tabelle unserer ABH hoch genug, da wir ja niemandem zum Unterhalt verpflichtet sind.
Die Schwiegereltern haben keine Kreditkarte mehr, aber sie sollten genug auf dem Konto haben um bei einer Kontrolle bei der Einreise genügend vorzeigen zu können. Eventuelle Unterkünfte werden dann auch schon gebucht und bezahlt sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 485

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #7 - 03.02.2025 um 19:00:59
 
Ich persönlich würde keine neue VE abgeben... Ob jetzt das Visum für die anderen auch genehmigt wird kann hier natürlich niemand garantieren.

Ihr solltet aber in eigenem Interesse nicht vergessen eine Incoming Krankenversicherung neu abzuschließen natürlich.

Allerdings sind wir uns bezgl erlöschen der VE uneinig Smiley vielleicht kommt ja noch eine weitere Meinung dazu..

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 485

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #8 - 03.02.2025 um 19:08:53
 
Entschuldige, ich habe falsch gelesen glaube ich.

Die Eltern deines Verlobten wollen gar nicht mit nochmal oder doch ?

Also angenommen die Schwiegereltern kommen mit dem 5 Jahresvisim und du willst jetzt eine weitere VE abgeben...

Bei meiner ABH muss man u.a. folgendes unterschreiben :

"Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden.“ "

Das gibt jetzt natürlich Interpretationsspielraum wenn man davon ausgeht dass die alte VE noch gilt .
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 03.02.2025 um 19:20:40 von roseforest »  
 
IP gespeichert
 
Shana0117
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer
Antwort #9 - 03.02.2025 um 21:50:15
 
roseforest schrieb am 03.02.2025 um 19:08:53:
Entschuldige, ich habe falsch gelesen glaube ich.

Die Eltern deines Verlobten wollen gar nicht mit nochmal oder doch ?

Also angenommen die Schwiegereltern kommen mit dem 5 Jahresvisim und du willst jetzt eine weitere VE abgeben...

Bei meiner ABH muss man u.a. folgendes unterschreiben :

"Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden.“ "

Das gibt jetzt natürlich Interpretationsspielraum wenn man davon ausgeht dass die alte VE noch gilt .


Die Eltern sollen auch kommen, mit ihrem existierenden Fünfjahresvisum. Sie haben auch genug Geld auf dem Konto dass man sie nicht deswegen an der Grenze abweisen sollte. Wir wollen jetzt neue Verpflichtungserklärungen für andere Leute abgeben.
Ich war mir wegen des Erlöschens erst nicht ganz sicher, aber jetzt wo ich das Foto gefunden habe und da draufsteht erlischt mit der Beendigung des Aufenthalts oder mit Erteilung eines Aufenthaltstitels klingt das für mich schon so, als wäre das nicht mehr gültig, oder?
Unabhängig ob Verpflichtungserklärung oder nicht werden alle Gäste auf jeden Fall mit einer ordentlichen Krankenversicherung einreisen die auch mehr abdeckt als das Mindestmaß. Man weiß ja nie was passiert...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema