Shana0117
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo, ich habe eine Frage zur Verpflichtungserklärung. Wir werden dieses Jahr heiraten und für die Hochzeit wollen wir vier Gäste aus Indien für ca 2 Wochen einladen. Den Bruder meines Verlobten, dessen Frau und zwölfjährigen Sohn, sowie eine enge Freundin der Familie (in ihren 50ern). Alle dieser Personen sind selbstständig (können also nicht einfach Gehaltszettel nachweisen) und haben aktuell nicht allzu viel liquides auf dem Konto (kürzlich investiert etc) und sind außerdem nie im Ausland gewesen, weil nicht sehr reiselustig. Daher wollten wir für sie eine Verpflichtungserklärung abgegen, damit das Visum wahrscheinlicher gewährt wird. Eigentlich wollte ich die Erklärung für die alleinstehende Person abgeben und mein Verlobter für das Paar mit Kind (er verdient etwas mehr als ich). Mein Verlobter hat bereits 2022 eine Verpflichtungserklärung für seine Eltern abgegeben, und sie haben ein 5 Jahresvisum bekommen (wir haben das gar nicht explizit beantragt, sondern einfach für den Zeitraum der Reise, aber es schien ein netter Beamter gewesen zu sein). Jetzt fragen wir uns, ob das ein Problem werden könnte (sie werden auch zur Hochzeit kommen), und er keine weitere Verpflichtungserklärung mehr abgeben kann, weil seine Eltern "angerechnet" werden? Im Internet lese ich eigentlich überall dass die Verpflichtung endet wenn der Gast ausreist (sie sind ja 2022 ausgereist) oder nach 5 Jahren wenn er nicht ausreist - aber wir wollten sichergehen bevor wir zum Termin gehen und es dann nicht funktioniert. Dann haben wir uns lieber vorher schon Plan B überlegt und durchgerechnet wie wir die Leute am besten aufteilen. Die Verpflichtungserklärung 2022 wurde in einer anderen Stadt abgegeben, wir sind zwischendrin umgezogen - wissen die Ausländerbehörden was eine andere Behörde ausgestellt hat? In der Einkommenstabelle der Ausländerbehörde gibt es eine Zeile Alleinstehend oder "Unterhaltspflichtig für 1,2,3... Personen". Welche Zeile ist für uns relevant, sind wir alleinstehend oder unterhaltspflichtig gegenüber einander? Wir leben an der selben Adresse aber sind nicht verheiratet und arbeiten beide Vollzeit.
Alle Personen werden für ihren Aufenthalt selbst aufkommen und werden mit einer deutlich über dem geforderten liegenden Reisekrankenversicherung einreisen, und haben dafür auch genug Geld. Es geht wirklich nur ums Visum, da wir einfach sichergehen wollen, dass es klappt...
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