Die Apostille auf die russische Notarbeglaubigung sagt nichts über das Original aus. Ist daher wertlos.
Mein Rat wäre ein zusätzlicher Antrag
beim Standesamt auf Befreiung von der Beibringung einer Apostille auf die originale Geburtsurkunde.
Der würde dann auch dem OLG vorgelegt und alles wäre für alle klar.
Grundgedanke: Es gibt ein Befreiungsverfahren für sonst erforderliche Dokumente, die aber nicht vorgelegt werden können.
Beim
EFZ aus rechtlichen Gründen - die werden nicht ausgestellt -, hier gibt es andere Gründe: Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit.
Ich sehe nicht, dass im Moment eine Reise in ein Gebiet voller Kampfhandlungen als zumutbar bezeichnet werden könnte. Nicht für einen Deutschen, schon gar nicht für eine Staatsangehörige der "Gegenpartei". Die Unmöglichkeit erfährt man ggf. erst vor Ort.
Hintergedanke: Beantragt man das schriftlich, muss es auch schriftlich abgelehnt und die Ablehnung begründet werden. Das macht im Falle einer Ablehnung eine Klage einfacher.
Den Gedanken "ukrainische Botschaft" kannst Du komplett vergessen.
AV haben mit Apostilleverfahren nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Ein vielleicht verrückter Gedanke, vielleicht aber auch nicht:
Als ich vor knapp drei Jahren auf einen Apostille-Termin für eine russische Urkunde warten musste, wurde in der entsprechenden Telegram-Gruppe (der "Warteliste" auf den Abgabetermin) berichtet, dass einige einfach von Sankt Petersburg nach Weliki Nowgorod gefahren sind, dort eine Nowgoroder Urkunde über die Geburt in Sankt Petersburg beantragt und erhalten haben. Und auch gleich die Apostille darauf.
Also gibt es in Russland grundsätzlich ein Verfahren zur "Nachbeurkundung" eines Personenstandsfalles, der in einem anderen Standesamt beurkundet wurde. In allen mir bekannten Fällen waren diese Personenstandsfälle bereits digitalisiert, also zentral elektronisch gespeichert und abrufbar.
Sage Deiner Verlobten doch, sie solle mal in ihre zuständige Standesamtsverwaltung gehen (Upravlenie ZAGS) und dort fragen, ob sie aufgrund ihrer sowjetischen Geburtsurkunde eine aktuelle russische "povtornoe" erhalten könne.
Denkbar, weil das ganz sicher nicht der erste Fall ist, in dem ukrainische Dokumente und/oder Apostillen nicht /nicht mehr beschafft werden können.
Alexei B schrieb am 01.02.2025 um 21:29:38:Aber wie ich es verstehe sagt die Apostille aus das die Kopie echt ist
Nein, sie sagt direkt das aus, was im Text der Apostille steht. Dass der beurkundende Notar diese Urkunde unterschrieben hat.
Außderdem indirekt, dass der Notar der übergeordneten Stelle (Justizverwaltung) als solcher bekannt ist.
Damit gibt man sich international als Echtheitsnachweis meist zufrieden.